Sitzung: 19.09.2016 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0590
Auf Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking zur
Stellungnahme der Bezirksregierung in Bezug auf § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetzerläutert
FBL Dr. Scheipers, dass keine neue Formulierung in den Landschaftsplan
aufgenommen werden müsse. Die Bezirksregierung Münster habe in den bisherigen
Landschaftsplanverfahren bei entsprechenden Formulierungen eine Zustimmung zum
Landschaftsplan erteilt. Zudem sei ein Hinweis auf die Regelung insofern nicht
schlüssig, da der Verdrängungsautomatismus durch den Flächennutzungsplan
jedenfalls nach dem neuen Landesnaturschutzgesetz-Entwurf an dieser Stelle
eintrete. Die kritisierte Formulierung des Landschaftsplans sei zwar juristisch
unscharf, aber nicht falsch.
S.B. Dr. Kraneburg weist darauf hin, dass
sich seine Fraktion enthalten werde. Es würden viele Wünsche nicht
berücksichtigt, die eine Verbesserung für die Natur und die Arten zur Folge
hätten, vielmehr würde lediglich ein Status quo festgeschrieben, der keine
Vorteile mit sich bringe.
Der Ausschuss stimmt über den nachfolgenden,
geänderten Beschlussvorschlag ab.
Beschluss:
1. Der Kreistag beschließt nach Prüfung und Abwägung der in der Offenlegung eingegangenen Bedenken und Anregungen den Landschaftsplan Davensberg-Senden als Satzung.
2a. Soweit den Bedenken und Anregungen nicht gefolgt wird, werden diese zurückgewiesen; das Ergebnis wird mitgeteilt.
2b. Abweichend von dem Beschlussvorschlag in Anlage A 1 Nr. 10 wird die Abgrenzung zum Venner Moor gem. dem beigefügten Kartenausschnitt verkleinert.
3. Der Landrat wird beauftragt, die Umsetzung des Landschaftsplans Davensberg-Senden auf vertraglicher Basis durchzuführen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen