MA Baumhove erläutert, dass die Landschaftsplanung mit dem Landschaftsplan Davensberg-Senden nunmehr abgeschlossen sei und stellt die Abgrenzungen des Gebiets vor. Ktabg. Schulze Esking stellt fest, dass der Kreis Coesfeld als erster Münsterlandkreis eine flächendeckende Landschaftsplanung umgesetzt habe. Lediglich die ersten Landschaftspläne müssten hinsichtlich einer einheitlichen Formulierung in der nächsten Zeit überarbeitet werden. Ktabg. Dr. Gochermann regt eine Änderung der Grenzziehung eines Naturschutzgebietes (NSG) an. In der Anlage A1, Nr. 10 werde von einem privat Betroffenen um eine Verkleinerung des NSG Venner Moor um die zur Hofstelle gehörende Ackerfläche gebeten. Die CDU-Fraktion halte diesen Antrag für begründet und beantrage daher, diese Änderung im Interesse des betroffenen Landwirtes vorzunehmen. MA Grömping führt diesbezüglich aus, dass es für den Betrieb der Hofstelle oder etwaige Anträge auf Stallbaumaßnahmen unerheblich sei, wie weit die Schutzgebietsgrenze gezogen wird. Diese sei für den Betroffenen bzw. dessen landwirtschaftliche Tätigkeiten nicht problematisch, sondern die Einschränkungen entstünden durch umliegende geschützte Biotope, bei denen es sich um stickstoffempfindliche Lebensraumtypen handle. Es müsse zudem berücksichtigt werden, dass es sich an dieser Stelle nicht um neu festgesetzte, sondern vielmehr um Teile eines bereits seit den 80er-Jahren bestehenden Schutzgebietes handle. AL Dr. Foppe ergänzt ebenfalls, dass der FFH-Bereich sowie der Wald, nicht aber die Naturschutzgebietsgrenzen die bauliche Entwicklung der Hofstelle begrenzen würden. Ktabg. Schulze Esking entgegnet, dass dieser Landschaftsplan die größte Anzahl an Schutzgebieten vorgebe und auch bei den vorherigen Landschaftsplänen auf bestimmte Belange Rücksicht genommen worden sei. Sofern das Naturschutzgebiet an dieser Stelle aufgehoben würde, weist AL Dr. Foppe darauf hin, dass an dessen Stelle automatisch das umgebende Landschaftsschutzgebiet trete. Der Beschlussvorschlag wird hinsichtlich des Änderungsantrags der CDU-Fraktion angepasst.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking zur Stellungnahme der Bezirksregierung in Bezug auf § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetzerläutert FBL Dr. Scheipers, dass keine neue Formulierung in den Landschaftsplan aufgenommen werden müsse. Die Bezirksregierung Münster habe in den bisherigen Landschaftsplanverfahren bei entsprechenden Formulierungen eine Zustimmung zum Landschaftsplan erteilt. Zudem sei ein Hinweis auf die Regelung insofern nicht schlüssig, da der Verdrängungsautomatismus durch den Flächennutzungsplan jedenfalls nach dem neuen Landesnaturschutzgesetz-Entwurf an dieser Stelle eintrete. Die kritisierte Formulierung des Landschaftsplans sei zwar juristisch unscharf, aber nicht falsch.

 

S.B. Dr. Kraneburg weist darauf hin, dass sich seine Fraktion enthalten werde. Es würden viele Wünsche nicht berücksichtigt, die eine Verbesserung für die Natur und die Arten zur Folge hätten, vielmehr würde lediglich ein Status quo festgeschrieben, der keine Vorteile mit sich bringe.

 

Der Ausschuss stimmt über den nachfolgenden, geänderten Beschlussvorschlag ab.

 

Beschluss:

 

1.            Der Kreistag beschließt nach Prüfung und Abwägung der in der Offenlegung  eingegangenen Bedenken und Anregungen den Landschaftsplan Davensberg-Senden als Satzung.

 

2a.       Soweit den Bedenken und Anregungen nicht gefolgt wird, werden diese zurückgewiesen; das Ergebnis wird mitgeteilt.

 

2b.       Abweichend von dem Beschlussvorschlag in Anlage A 1 Nr. 10 wird die Abgrenzung zum Venner Moor gem. dem beigefügten Kartenausschnitt verkleinert.

 

3.            Der Landrat wird beauftragt, die Umsetzung des Landschaftsplans Davensberg-Senden auf vertraglicher Basis durchzuführen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               18 Ja-Stimmen

                                                    2 Enthaltungen