Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich, ob die WBC auch an die Vorgaben zur europarechtlichen Ausschreibung gebunden sei. MA Bölte bejaht dies. Als kommunalwirtschaftliches Organ seien die Anforderungen der EU-Vergaberichtlinie hinsichtlich der Vorgaben zur Ausschreibung zu beachten. Als Beispiel für eine Erleichterung der Prozesse könne der Umschlag von Altpapier dienen. Die Städte und Gemeinden würden dieses sammeln, der Kreis jedoch bislang den gesamten Umschlag im Rahmen der Verwertung ausschreiben. Zukünftig könne der Umschlag dann sinnvollerweise mit der Sammlung ausgeschrieben werden, da hieraus wirtschaftliche Vorteile zu erwarten sind. Darüber hinaus würden sich erhebliche organisatorische Vorteile durch die einheitliche Organisation von Sammlung, Transport, Umschlag und Verwertung der Abfälle auf Kreisebene anbieten.

 

 

 

Beschluss:

 

Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes für die Fraktionen Restabfall, sperriger Abfall, Altholz, Bioabfall, Grünabfall und Altpapier  wird zugestimmt.

 

Mit der Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH beauftragt.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig