Sitzung: 19.09.2016 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0606
Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich, ob die WBC auch an die
Vorgaben zur europarechtlichen Ausschreibung gebunden sei. MA Bölte bejaht
dies. Als kommunalwirtschaftliches Organ seien die Anforderungen der EU-Vergaberichtlinie
hinsichtlich der Vorgaben zur Ausschreibung zu beachten. Als Beispiel für eine Erleichterung
der Prozesse könne der Umschlag von Altpapier dienen. Die Städte und Gemeinden
würden dieses sammeln, der Kreis jedoch bislang den gesamten Umschlag im Rahmen
der Verwertung ausschreiben. Zukünftig könne der Umschlag dann sinnvollerweise
mit der Sammlung ausgeschrieben werden, da hieraus wirtschaftliche Vorteile zu
erwarten sind. Darüber hinaus würden sich erhebliche organisatorische Vorteile
durch die einheitliche Organisation von Sammlung, Transport, Umschlag und
Verwertung der Abfälle auf Kreisebene anbieten.
Beschluss:
Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Delegation von Aufgaben
im Bereich der Sammlung und des Transportes für die Fraktionen Restabfall,
sperriger Abfall, Altholz, Bioabfall, Grünabfall und Altpapier wird zugestimmt.
Mit der Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird die
Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH beauftragt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig