Herbern 58

 

Nach Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg ist die Bohrung Herbern 58 abgeschlossen und die erste Testserie durchgeführt worden. Zurzeit wird seitens des Unternehmens HammGas geprüft, ob die Durchführung weiterer Tests sinnvoll und erfolgversprechend ist. Eine Entscheidung hinsichtlich der Durchführung weiterer Tests wird seitens der Bezirksregierung Arnsberg für Ende September erwartet.

 

Die Bohrung ist derzeit gesichert und der Bohrplatz wird zum Teil beräumt. Ein Abschlussbetriebsplan liegt der Bezirksregierung Arnsberg noch nicht vor.

 

 

Boden- und Bauschuttaufbereitungsanlage Dülmen-Rödder/ Verlängerung der Befristung des Anlagenbetriebs

 

Mit Antrag vom 02.06.2016 hat die REMEX Coesfeld Gesellschaft für Baustoffaufbereitung mbH die Verlängerung der Befristung des Betriebs der an ihrem Unternehmensstandort in Rödder betriebenen Brecheranlage beantragt. Gegenstand des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs-Änderungsverfahrens ist ausschließlich die Verlängerung der Genehmigung vom 11.09.1996 um 5 Jahre bis zum 31.12.2021. Ausweislich der Antragsunterlagen wird damit auch das Ziel verfolgt, die Verfüllung der Tongrube II zu beschleunigen, deren Verfüllung gemäß Genehmigung bis 2029 zulässig wäre, während dies mit vorgeschalteter Aufbereitung von Erdbau-/ Baustoffen durch die Brecheranlage bis 2021 erreicht und dann auch die Rekultivierung bereits früher umgesetzt werden könnte.

 

Der Standort der Anlage liegt im Bereich des Rekultivierungsgeländes der Tongrube I sowie im Bereich der geplanten DK I-Deponie. Für die Errichtung von baulichen Anlagen besteht nach dem Landschaftsplan Buldern ein Bauverbot. Allerdings kann die Untere Landschaftsbehörde auf Antrag eine Ausnahme erteilen, wenn Vorhaben, die einem gewerblichen Betrieb dienen – hier: Verfüllungsbetrieb – nach Standort und Gestaltung der Landschaft angepasst werden und der jeweilige Schutzzweck nicht entgegensteht.

 

Nachdem die Stadtverordnetenversammlung Dülmen in ihrer Sitzung vom 04.07.2016 beschlossen hat, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen und dies im Wesentlichen mit den aus ihrer Sicht entgegenstehenden Festsetzungen des Landschaftsplans Buldern begründet hat, ist der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde um ein Votum zum Ausnahmetatbestand des Landschaftsplans befragt worden. Dieser hat in seiner Sitzung am 30.08.2016 beschlossen, dass mit Rücksicht auf die möglichen ökologischen Folgen und im Hinblick auf ein Ende der Verfüllung bereits bis zum Jahr 2021 eine Verlängerung der Genehmigung für den Betrieb der Brecheranlage um 5 Jahre vorstellbar ist. REMEX hat zwischenzeitlich erklärt, dass die Verfüllung mit Hilfe des Betriebs der Brecheranlage „vorzeitig, d.h. bis Ende 2021 abgeschlossen wird“. Außerdem wird zugesichert, „dass der Weiterbetrieb der RC-Anlage nicht über das Ende des Jahres 2021 fortgesetzt wird“. Auf dieser Grundlage ist der Stadt Dülmen nun erneut Gelegenheit gegeben worden, ihr Einvernehmen zu erteilen.

 

Soweit die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen und der landschaftsrechtliche Ausnahmetatbestand auch von der Unteren Immissionsschutzbehörde abschließend bejaht werden kann, hat die REMEX einen gebundenen Anspruch auf Erteilung für den auf 5 Jahre beantragten Weiterbetrieb der Brecheranlage – ein in diesem Fall zu Unrecht versagtes Einvernehmen müsste mit der Genehmigungserteilung ersetzt werden. Die Stadt Dülmen könnte hiergegen klagen. Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist der Antrag abzulehnen und die REMEX hätte die Möglichkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes.

 

Wegen des von politischer Seite geäußerten Informationsinteresses wird die Verwaltung über den weiteren Fortgang des Verfahrens, bei dem es sich der Sache nach um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, berichten.

 

S.B. Dr. Kraneburg erkundigt sich nach den Voraussetzungen, die für die Genehmigung eines Weiterbetriebs notwendig sind. FBL Dr. Scheipers erläutert, dass sämtliche Voraussetzungen im Rahmen einer immissionsschutzrechtlichen Prüfung vorliegen müssten; dies bedeute, dass u.a. die Punkte Staub, Lärm, Zuwegung sowie die Vereinbarkeit von Natur- und Landschaftsschutz geprüft würden. Zudem müsse das gemeindliche Einvernehmen eingeholt werden. Sofern dieses versagt würde, könne es bei Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Genehmigung ersetzt werden. Im umgekehrten Fall, wenn die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht vorlägen, die Kommune aber die Brecheranlage befürworte, könne dennoch eine Genehmigung nicht erteilt werden. S.B. Dr. Kraneburg äußert, dass die Naturschutzverbände nicht mit dem Weiterbetrieb der Anlage einverstanden seien. FBL Dr. Scheipers weist darauf hin, dass die Formulierung für die Möglichkeit der Verlängerung des Betriebs im Beirat der Unteren Landschaftsbehörde gefunden worden sei und dieser einen Konsens von 9 zu 3 Stimmen erhalten habe. Auf diese Weise könne eine frühere Rekultivierung der Tongrube 2 erreicht werden. Ktabg. Dr. Gochermann ergänzt, dass die Stilllegung der Brecheranlage ferner bedeute, dass die mittelständischen Unternehmen im Kreisgebiet durch hohe Kosten im Wettbewerb benachteiligt würden. Zudem müsse Bauschutt zunächst mindestens bis nach Unna verbracht und anschließend zur Verfüllung wieder zur Tongrube gefahren werden. Dies sei keine Lösung, die für die Umwelt vorteilhaft wäre.

 

 

Landschaftsplan Lüdinghausen

 

Mit Verfügung vom 14.09.2016 hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass die Prüfung des Landschaftsplanes abgeschlossen ist und eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht werde.

 

Mit Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt des Kreises Coesfeld wird der Plan in Kraft treten.

 

Klageverfahren Westfleisch

 

In dem seit dem Frühjahr 2014 anhängigen Klageverfahren zeichnet sich nach wie vor keine einvernehmliche Streitbeilegung ab. Es muss damit gerechnet werden, dass das Verfahren seinen Fortgang nimmt. Auf der Grundlage der vom Kreistag bereits beschlossenen rückwirkenden Gebührensatzung würde dann eine Nachveranlagung erfolgen, die von dem Unternehmen voraussichtlich erneut beklagt würde.

 

Im Vorfeld weiterer Schritte soll nun aber noch einmal der Kontakt zur neuen Unternehmensleitung gesucht werden, da der bisherige Ansprechpartner, das geschäftsführende Vorstandsmitglied Leding, zum 15.09.2016 aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.