Sitzung: 08.11.2016 Jagdbeirat
Verwilderte Hauskatzen
Vorsitzender
Herr Dr. Scheipers berichtet über ein Gespräch des Bürgermeisters Risthaus und
Vertretern des Hergerings mit dem Landrat über deren Einschätzung, dass die in
Ascheberg wild lebenden Katzen weiterhin ein großes Problem darstellen. Ein
hoher Bestand wildlebender Katzen stelle eine konkrete Gefährdung für Bodenbrüterarten
dar. Möglicherweise komme der Erlass einer Verordnung auf der Basis des
Landschaftsrechts oder des Bundesnaturschutzgesetzes in Betracht, die eine
Bejagung von Katzen ermögliche. Im Ergebnis seien die rechtlichen Hürden für
den Erlass einer solchen Verordnung sehr hoch, da bei der Abwehr einer
Gefährdung diese konkret ermittelt werden und belegbar seien müssen.
Dr.
Alberty erläutert, der Jagdbeirat solle in das Thema miteinbezogen und an den
weiteren Gesprächen beteiligt werden. Seine Auffassung, dass es sich um ein
äußerst sensibles Thema handle, wird von allen Teilnehmern bestätigt. Er gibt
zudem an, dass insbesondere der Große Brachvogel durch die wachsende
Katzenpopulation stark gefährdet sei. Hier bestehe unbedingt Handlungsbedarf.
Frau Kassenböhmer weist zudem auf die in diesem Zusammenhang zu beachtende
Problematik der hohen Kosten für Kastrationen hin. Das Land würde lediglich
einen Teil der Kosten tragen, sodass das Tierheim bei der Kastration
herrenloser Katzen regelmäßig einen Anteil aus eigenen Mitteln zu erbringen
habe. Ferner löse dies nicht die Artenproblematik, da ein überwiegender Teil
der Katzen wild und nicht vermittelbar sei und nach der Behandlung wieder am
Fundort ausgesetzt werden müsse.
Herr
Dr. Alberty regt an, das Problem weiterhin gemeinsam zu besprechen und Lösungen
zu finden.
Herr
Gorschlüter hält die Mithilfe der Tierschutzorganisationen für sehr wichtig.
Eine Kastration verhindere zwar langfristig die Vermehrung, allerdings würden
die Katzen auch nach erfolgter Kastration weiter jagen und viele Vögel,
insbesondere die Bodenbrüter, gefährden.
Frau
Kassenböhmer berichtet weiter, dass auch sie mit dem jetzigen Verfahren des
einfachen Kastrierens und anschließendem wieder Aussetzens nicht zufrieden sei.
Die immens hohen Kosten könnten nicht dauerhaft durch die örtlichen Tierheime
getragen werden.
Herr
Lange sieht gerade das Münsterland durch eine hohe Population von Katzen
betroffen. Der Kiebitz und der Große Brachvogel sollen sich hier wieder
ansiedeln, die Katzen würden allerdings ein großes Problem in den aufwändig
angelegten Schutzgebieten darstellen. Hier sei trotz bester Voraussetzungen des
Lebensraums keine steigende Population der zu schützenden Tiere erkennbar. Eine
Kausalität zwischen der Zahl wildlebender Katzen und dem Rückgang der
Vogelpopulation zu belegen, erscheine ihm als wichtiger erster Schritt.
Da
Nordrhein-Westfalen nicht einheitlich von dem Problem der verwilderten
Hauskatzen betroffen sei, schlägt Herr Dr. Alberty vor, eine
Ausnahmegenehmigung für die münsterländische Struktur bzw. konkret für den Raum
COE/ BOR/ ST zu erreichen.
Herr
Gorschlüter regt einen Austausch mit den Jagdbeiräten der Kreise Borken und
Steinfurt an, um eine Gebietskulisse für diese drei Kreisgebiete zu erstellen.
Nach der Auffassung von Herrn Lange, müssen auch die Landschaftsbehörden in
Coesfeld, Borken und Steinfurt in diesen Prozess involviert werden.
Herr
Dr. Alberty ergänzt, dass neben den Landschaftsbehörden auch der Landschaftsbeirat als
Fachgremium mit einbezogen werden müsse.
Frau
Kassenböhmer äußert, dass sie Kenntnis darüber habe, dass die Problematik der
wildlebenden Katzen auch in den anderen Kreisen ein wichtiges Thema sei. Alle
kastrierten verwilderten Katzen würden zusätzlich mit einer Kerbe, als
Kennzeichnung für die Kastration, im linken Ohr versehen.
Vor
der Novellierung des Jagdgesetzes sei von den Tierheimen angedacht worden, den
Haltern der Hauskatzen ein einheitliches farbiges Halsband zu empfehlen. Auf
diese Weise wäre für die Jäger kenntlich gewesen, ob es sich um eine Hauskatze
oder eine wildlebende Katze handelt.
Herr
Dr. Scheipers schlägt vor, eine Bestandsaufnahme durch die Hegeringe
durchführen zu lassen. Es müsse dann eine Verhältnismäßigkeit der Bejagung
wildlebender Katzen geprüft werden. Außerdem müsse die Bezirksregierung als
Höhere Landschaftsbehörde eingebunden werden.
Abschließend
wird einstimmig beschlossen, gemeinsam mit der Unteren Landschaftsbehörde
Lösungen auszuarbeiten und die Vorrausetzungen der rechtlichen
Ermächtigungsgrundlagen zu prüfen, um so
die Initiative weiterzuführen. Darüber hinaus werde Kontakt mit den umliegenden
Kreisen aufgenommen, um Möglichkeiten eines kreisübergreifenden Lösungsansatzes
zu erörtern.