Verwilderte Hauskatzen                 

Vorsitzender Herr Dr. Scheipers berichtet über ein Gespräch des Bürgermeisters Risthaus und Vertretern des Hergerings mit dem Landrat über deren Einschätzung, dass die in Ascheberg wild lebenden Katzen weiterhin ein großes Problem darstellen. Ein hoher Bestand wildlebender Katzen stelle eine konkrete Gefährdung für Bodenbrüterarten dar. Möglicherweise komme der Erlass einer Verordnung auf der Basis des Landschaftsrechts oder des Bundesnaturschutzgesetzes in Betracht, die eine Bejagung von Katzen ermögliche. Im Ergebnis seien die rechtlichen Hürden für den Erlass einer solchen Verordnung sehr hoch, da bei der Abwehr einer Gefährdung diese konkret ermittelt werden und belegbar seien müssen.

Dr. Alberty erläutert, der Jagdbeirat solle in das Thema miteinbezogen und an den weiteren Gesprächen beteiligt werden. Seine Auffassung, dass es sich um ein äußerst sensibles Thema handle, wird von allen Teilnehmern bestätigt. Er gibt zudem an, dass insbesondere der Große Brachvogel durch die wachsende Katzenpopulation stark gefährdet sei. Hier bestehe unbedingt Handlungsbedarf. Frau Kassenböhmer weist zudem auf die in diesem Zusammenhang zu beachtende Problematik der hohen Kosten für Kastrationen hin. Das Land würde lediglich einen Teil der Kosten tragen, sodass das Tierheim bei der Kastration herrenloser Katzen regelmäßig einen Anteil aus eigenen Mitteln zu erbringen habe. Ferner löse dies nicht die Artenproblematik, da ein überwiegender Teil der Katzen wild und nicht vermittelbar sei und nach der Behandlung wieder am Fundort ausgesetzt werden müsse.

 

Herr Dr. Alberty regt an, das Problem weiterhin gemeinsam zu besprechen und Lösungen zu finden.

Herr Gorschlüter hält die Mithilfe der Tierschutzorganisationen für sehr wichtig. Eine Kastration verhindere zwar langfristig die Vermehrung, allerdings würden die Katzen auch nach erfolgter Kastration weiter jagen und viele Vögel, insbesondere die Bodenbrüter, gefährden.

Frau Kassenböhmer berichtet weiter, dass auch sie mit dem jetzigen Verfahren des einfachen Kastrierens und anschließendem wieder Aussetzens nicht zufrieden sei. Die immens hohen Kosten könnten nicht dauerhaft durch die örtlichen Tierheime getragen werden.

Herr Lange sieht gerade das Münsterland durch eine hohe Population von Katzen betroffen. Der Kiebitz und der Große Brachvogel sollen sich hier wieder ansiedeln, die Katzen würden allerdings ein großes Problem in den aufwändig angelegten Schutzgebieten darstellen. Hier sei trotz bester Voraussetzungen des Lebensraums keine steigende Population der zu schützenden Tiere erkennbar. Eine Kausalität zwischen der Zahl wildlebender Katzen und dem Rückgang der Vogelpopulation zu belegen, erscheine ihm als wichtiger erster Schritt.

 

Da Nordrhein-Westfalen nicht einheitlich von dem Problem der verwilderten Hauskatzen betroffen sei, schlägt Herr Dr. Alberty vor, eine Ausnahmegenehmigung für die münsterländische Struktur bzw. konkret für den Raum COE/ BOR/ ST zu erreichen.

Herr Gorschlüter regt einen Austausch mit den Jagdbeiräten der Kreise Borken und Steinfurt an, um eine Gebietskulisse für diese drei Kreisgebiete zu erstellen. Nach der Auffassung von Herrn Lange, müssen auch die Landschaftsbehörden in Coesfeld, Borken und Steinfurt in diesen Prozess involviert werden.

Herr Dr. Alberty ergänzt, dass neben den Landschaftsbehörden auch der Landschaftsbeirat als Fachgremium mit einbezogen werden müsse.

Frau Kassenböhmer äußert, dass sie Kenntnis darüber habe, dass die Problematik der wildlebenden Katzen auch in den anderen Kreisen ein wichtiges Thema sei. Alle kastrierten verwilderten Katzen würden zusätzlich mit einer Kerbe, als Kennzeichnung für die Kastration, im linken Ohr versehen.

Vor der Novellierung des Jagdgesetzes sei von den Tierheimen angedacht worden, den Haltern der Hauskatzen ein einheitliches farbiges Halsband zu empfehlen. Auf diese Weise wäre für die Jäger kenntlich gewesen, ob es sich um eine Hauskatze oder eine wildlebende Katze handelt.

 

Herr Dr. Scheipers schlägt vor, eine Bestandsaufnahme durch die Hegeringe durchführen zu lassen. Es müsse dann eine Verhältnismäßigkeit der Bejagung wildlebender Katzen geprüft werden. Außerdem müsse die Bezirksregierung als Höhere Landschaftsbehörde eingebunden werden.

 

Abschließend wird einstimmig beschlossen, gemeinsam mit der Unteren Landschaftsbehörde Lösungen auszuarbeiten und die Vorrausetzungen der rechtlichen Ermächtigungsgrundlagen  zu prüfen, um so die Initiative weiterzuführen. Darüber hinaus werde Kontakt mit den umliegenden Kreisen aufgenommen, um Möglichkeiten eines kreisübergreifenden Lösungsansatzes zu erörtern.