Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet von einem in dieser Woche mit Herrn Weihbischof Geerlings geführten Austausch zu der im Sommer durchgeführten und letztlich gescheiterten Abschiebung aus dem sogenannten „Kirchenasyl“. Dabei sei man sich einig gewesen, dass die Kirche kein rechtsfreier Raum sei und die zwischen der Bischofskonferenz und dem Innenministerium getroffenen Regelungen Anwendung finden müssten. In diesem Gespräch seien Unklarheiten ausgeräumt und die Rechtmäßigkeit des Handelns des Kreises Coesfeld unbestritten gewesen.