Sitzung: 05.12.2016 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0645
Auf Nachfrage der
Ktabg. Schulze Tomberge und Wohlgemuth erläutert AL Dr. Foppe, dass die WBC für
das operative Geschäft zuständig sei. Die berücksichtigten Kosten für die
Entsorgung unbehandelten Altholzes würden die aktuelle Marktentwicklung
berücksichtigen und sei durch eine Ausschreibung ermittelt worden. Das Holz
werde in der Regel der materiellen oder thermischen Verwertung zugeführt. Die
genauen Ursachen für den deutlichen Anstieg seien nicht bekannt, es könne
jedoch von einem Überangebot am Markt und einer Auslastung der Kapazitäten der
Verbrennungsanlagen in NRW ausgegangen werden.
Beschluss:
Die im Entwurf beigefügte „Zwölfte Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ wird beschlossen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig