Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Auf Nachfrage der Ktabg. Schulze Tomberge und Wohlgemuth erläutert AL Dr. Foppe, dass die WBC für das operative Geschäft zuständig sei. Die berücksichtigten Kosten für die Entsorgung unbehandelten Altholzes würden die aktuelle Marktentwicklung berücksichtigen und sei durch eine Ausschreibung ermittelt worden. Das Holz werde in der Regel der materiellen oder thermischen Verwertung zugeführt. Die genauen Ursachen für den deutlichen Anstieg seien nicht bekannt, es könne jedoch von einem Überangebot am Markt und einer Auslastung der Kapazitäten der Verbrennungsanlagen in NRW ausgegangen werden.

 

Beschluss:

 

Die im Entwurf beigefügte „Zwölfte Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ wird beschlossen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig