Sitzung: 05.12.2016 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0651
FBL Dr. Scheipers
verweist auf die Sitzungsvorlage. Das Budget wird anhand der numerischen
Reihenfolge der Abteilungen unter Berücksichtigung des Antrags der Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 28.11.2017 zu Beginn der jeweiligen Produktgruppen
beraten.
Hinsichtlich der
Frage nach der Anzahl der Sprengstofflagerstätten im Kreis Coesfeld gibt FBL
Dr. Scheipers an, dass diese Anzahl mit der Zahl der
Sprengstofferlaubnisinhaber identisch sei. Er würden aber lediglich die
Lagerstätten erfasst, die privat betrieben würden. Für gewerbliche Lagerstätten
sei das Amt für Arbeitsschutz zuständig; eine genaue Zahl der gewerblichen
Lagerstätten im Kreisgebiet könne daher nicht genannt werden.
Der Antrag der
Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat sich nach Auskunft von Ktabg.
Dropmann erledigt und werde diesbezüglich zurückgezogen. AL Dr. Voß erläutert
den Prüfungsturnus der Lagerstätten. Die Erlaubnisse seien auf eine Dauer von
fünf Jahren befristet. Vor Erteilung einer Genehmigung sowie vor einer solchen
Verlängerung würden die Einrichtungen überprüft. In 2016 hätten aufgrund einer
längeren Erkrankung eines Mitarbeiters keine Prüfungen erfolgen können.
Eine weitere Frage
betrifft die Zahl der Eigenjagden. Auf Nachfrage gibt AL Voß an, dass bei
Eigenjagden ebenfalls Prüfungen durch den Kreis vorgenommen würden. Seit 2016 gebe
es zudem drei positiv beschiedene Befriedungsanträge für Flächen im Kreis
Coesfeld.
Bezüglich der
Anschaffung eines zweiten Fahrzeugs für die Ausländerbehörde führt AL Voß auf
Nachfrage aus, dass ein solches aufgrund der Zunahme der Durchführung von
Abschiebemaßnahmen dringend benötigt würde. In 2014 seien insgesamt 62
Abschiebungen durchgeführt worden, vom 01.01.-01.10.2016 erfolgten bereits 184
erfolgreiche und 51 gescheiterte Abschiebungen. Von gescheiterten Abschiebungen
werde gesprochen, wenn in unmittelbaren Zusammenhang mit einer
aufenthaltsbeendenden Maßnahme Abschiebehindernisse die erfolgreiche
Durchführung dieser Maßnahme verhinderten. Abschiebehindernisse könnten z.B. vorliegen,
wenn die betreffende Person nicht zu Hause angetroffen, eine krankheitsbedingte
Reiseunfähigkeit attestiert werde oder ein Pilot die Mitnahme einer renitenten
Person auf einem Linienflug wegen Sicherheitsbedenken verweigere. In diesen
Fälle werde ein zweiter Versuch mit Sicherheitspersonal angestrebt; was für ein
Zeitraum zwischen einer gescheiterten Maßnahme und dem nächsten Versuch liege,
könne von der Ausländerbehörde des Kreises nicht beeinflusst werden, sondern
sei fremdbestimmt, da die Zentrale Ausländerbehörde für die Flugbuchungen
zuständig sei.
FBL Dr. Scheipers
führt hinsichtlich der Erhöhung der Personalkosten in der Produktgruppe 32.04
aus, dass die Entwicklung der Flüchtlingszahlen seit 2014 mehr Stellen in der
Ausländerbehörde zwingend erforderlich mache. Sobald eine Personalrückführung
möglich erscheine, werde diese auch umgesetzt. Die Anzahl der Asylverfahren
sowie die bei positivem Ausgang eines Verfahrens zum großen Teil hinzukommenden
Familiennachzüge würden momentan noch sehr viel Arbeitsaufwand verursachen. Es
könne daher nicht zeitnah mit einer Entspannung der Fallzahlen und des
Arbeitsaufkommens in der Ausländerbehörde gerechnet werden.
FBL Dr. Scheipers
erläutert auf Nachfrage, dass die angekündigten vermehrten
Geschwindigkeitskontrollen bereits durchgeführt werden. Diesbezüglich werde auf
nebenamtliche Kräfte zurückgegriffen. Zudem sei eine Aufteilung der beiden
Kamerasysteme von einem auf nunmehr zwei Fahrzeuge erfolgt, sodass effektiver
gemessen werden könne. Ursächlich für eine Ausweitung der Kontrollen sei die Tatsache,
dass überhöhte Geschwindigkeit nach wie vor eine Hauptunfallursache sei.
Hinsichtlich des
Antrags der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur erneuten Einführung der
Grundzahl „Entsorgte tierische Nebenprodukte aus landwirtschaftlichen Betrieben
(t)“ führt FBL Dr. Scheipers aus, dass die Nennung einer entsprechenden Zahl aufgrund
einer Änderung der Rechtslage zum 01.01.2015 nicht mehr erfolge. Die Grundzahl
sei zuvor in den Produktbeschreibungen berücksichtigt und anhand der
vollständigen Kostenübernahme durch den Kreis ermittelbar gewesen. Nunmehr
erfolge lediglich eine Kostenübernahme i.H.v. 75% bzw. je Betrieb im Jahr
höchstens i.H.v. 640 €. Aufgrund der Veränderung des gesamten Abrechnungswesens
könne die Zahl nicht mehr vom Kreis ermittelt werden. Des Weiteren habe es sich
auch in der Vergangenheit um eine Grundzahl und nicht um eine
steuerungsrelevante Kennzahl gehandelt. Es sei möglich, bezüglich der Tonnage
Kontakt zu Secanim aufzunehmen. Die Zahl könne dem Protokoll beigefügt werden,
stelle aber keine haushaltsrechtlich relevante Zahl dar, sodass keine erneute
Aufnahme dieser Zahl in die Produktbeschreibungen erfolgen solle. Sofern eine
besondere Häufung oder Seuchenbekämpfung erfolge, würde außerhalb der
Haushaltsberatungen zeitnah im Ausschuss darüber informiert. S.B. Dr. Kraneburg
nimmt den Antrag daraufhin seitens der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRUENEN
zurück. Ergänzung: Seitens Secanim wurden
folgende Tonnagen für entsorgte tierische Nebenprodukte aus
landwirtschaftlichen Betrieben (jeweils ohne Equiden) mitgeteilt: Istwert 2015:
4.380 t, Hochrechnung 2016: 4.330 t, Planwert 2017: 4.400 t.
Bezüglich einer
Frage hinsichtlich der Zusammensetzung der Grundzahl „Anzahl der Betriebe mit
landwirtschaftlichen Nutztieren“, 3.829 Stück in 2015, in Produkt 39.02.02
Tierseuchen (S. 80 des Haushaltsentwurfs 2017) sei so nicht schlüssig, wie sich
diese Zahl zusammensetze, da explizit Rinder-, Geflügel- und Schweinehaltungen
(für 2015 insgesamt 1.979 Stück) ausgewiesen werden und die Werte differierten.
Ergänzung: Die Zahl von 3.829 Tieren (Ist
2015) enthält die Gesamtzahl aller Betriebe mit landwirtschaftlichen
Nutztieren, jeweils als Gesamtheit aller Tierbestände einer Tierhalters am
gleichen Standort, unabhängig von der Anzahl der Tiere. Exemplarisch werden die
Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltungen (letztere mit einer Anzahl von über
1.000 Stück) ausgewiesen. Nicht separat ausgewiesen und daher zur Ermittlung
der 3.289 Stück sind daher Betriebe, in denen ausschließlich Pferde, Schafe
und/oder weniger als 1.000 Stück Geflügel gehalten werden.
Hinsichtlich des
Ziels, jährlich 2% der landwirtschaftlichen Tierhaltungen in Bezug auf die
Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen zu überprüfen, wird von FBL Dr.
Scheipers erläutert, dass es sich dabei lediglich um nicht anlassbezogene
Prüfungen handelt. Sofern Hinweise oder Meldungen von Verstößen eingehen
würden, erfolge ebenfalls eine Prüfung durch die Veterinäre. Diese Prüfungen
seien in den 2% nicht erfasst, sondern könnten aus der Grundzahl „Anzahl
Überprüfung nach Tierschutzbeschwerden“ abgelesen werden.
Ergänzend wird
darauf hingewiesen, dass noch keine Fälle der Geflügelpest im Kreis Coesfeld
aufgetreten seien. Somit seien auch noch keine daraus resultierenden Mehrkosten
angefallen. Höhere Aufwendungen für Personal im Zusammenhang mit der Einführung
der Hygieneampel würden noch nicht in den Planungen für 2017 berücksichtigt, da
die Hygieneampel noch kein geltendes Recht sei.
AL Brinkmann
erläutert kurz das für das nächste Jahr angesetzte Projekt der „Altaktenerfassung
im GIS-Portal“. Ziel des Projektes sei es, die ca. 2.000 großformatigen Karten,
auf denen seit vielen Jahrzehnten händisch Aktenzeichen erfasst wurden, zu
digitalisieren und so den Bereich „Vorprüfung und Recherche“ im Bereich der
unteren Bauaufsicht nachhaltig zu optimieren. Die Darstellung erfolgt in der
neuen Version des GIS-Systems.
Die
Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRUENEN fordert mit ihrem Antrag vom
28.11.2016, die für die Folgejahre geplante Erhöhung des Prüfungsanteils von
20% der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagenstandorte auf 33 % bereits
ab 2018 umzusetzen (vgl. Produkt 70.01.01, S. 106 Haushaltsentwurf 2017). AL
Dr. Foppe führt aus, dass es derzeit 385 nach dem Bundesimmissionsschutz
genehmigte Anlagen im Kreis Coesfeld gebe. Es werde unterschieden zwischen
IED-Anlagen, von denen es aktuell 96 Stück gebe und die in einem dreijährigen
Turnus zu prüfen seien, sowie den „BImSch-Anlagen“. Diese würden alle fünf
Jahre geprüft. Derzeit werde aufgrund des Überwachungsaufwands und der nicht
unerheblichen Sanierungsquote in den letzten Jahren ein realistischer Planwert
von 20% angesetzt. Die Erhöhung des Prüfungsanteils auf 33% stelle daher ein
langfristiges Ziel dar. Bezüglich des im Antrag zudem geforderten zeitlichen
Vorziehens des Abschlusses der „Untersuchung aller Altlastenverdachtsflächen“
von 2024 auf 2020 äußert AL Dr. Foppe, dass die Untersuchungen von einem
Techniker sowie einer mit einer halben Stelle in diesem Bereich tätigen Ingenieurin
durchgeführt würden. Es seien noch 40 Flächen zu untersuchen, die jedoch ein
geringes Gefahrenpotenzial aufweisen würden, sodass mit gutem Gewissen der
bisherige Rhythmus beibehalten werden könne. Da aufgrund eines vorrübergehenden
Personalausfalls in Folge Schwangerschaft in diesem Bereich für 2017 ein
Personalengpass entstehe, könne ein schnellerer Abschluss der Untersuchungen
nicht gewährleistet werden. Seitens der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE
GRUENEN wird der Antrag dahingehend zurückgenommen.
Auf Anmerkung des
s.B. Dr. Kraneburg, dass aus dem Haushalt nicht ersichtlich sei, was vom Kreis
Coesfeld in die Verbesserung der Ökologie investiert werde, erläutert AL Dr.
Foppe, dass der Haushalt des Kreises in diesem Bereich einen Zuschussbedarf
i.H.v. 1 Mio. Euro ausweise. Hierunter würden ELER, Naturdenkmäler,
Biotopverbesserungen etc. fallen. Es sei schwierig, die Darstellungsweise im
Haushalt zu ändern, aus den Erläuterungen zum Teilergebnisplan zum Produkt
70.02.02 könnten aber die einzelnen Beträge abgelesen werden. Bezüglich der
Planungen, nach der Obstbaumaktion in 2016 nunmehr in 2017 die Pflanzungen zu
kontrollieren und in 2018 Gelder für die nächste Aktion einzuplanen, kritisiert
s.B. Dr. Kraneburg, dass die Obstbaumaktion mehrjährig sein sollte und ferner
ein zu geringer Kostenbeitrag für die Bäume genommen worden sei. Ktabg. Schulze
Esking äußert sein Unverständnis über den Betrag von 15.000 € als Beitrag zum Naturpark
Hohe Mark Westmünsterland (vgl. S. 110 des Haushaltsentwurfs 2017). FBL Dr.
Scheipers führt aus, dass die Mitgliedschaft im Naturpark insbesondere für das
Gebiet Borkenberge eine gute Möglichkeit darstelle auch europaweite Förderungen
für die beteiligten Flächen in Anspruch nehmen zu können. Es stelle zudem eine
Form der Tourismusförderung dar. Der Betrag sei eigentlich kein
Mitgliedsbeitrag, sondern ergebe sich aus der Deckungslücke von 120.000 €, die
anhand des Anteils der Flächen im
Naturpark verteilt werde. Der Kreis Coesfeld sei mit 10% der Flächen beteiligt.
Die Zahlung erfolge durch den Kreis Coesfeld, wobei es Planungen des Naturparks
gebe, die auch eine deutliche Erweiterung in den Kreis Coesfeld vorsehen. Um
hier einen ausreichenden Finanzierungspielraum zu haben, werde der Betrag
eingeplant. Die Freigabe erfolge erst nach entsprechender politischer Beratung.
Offen und mit den Städten und Gemeinden auch noch abzustimmen ist die genaue
Aufteilung der jeweiligen Beiträge.
Beschluss:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 01
Produktgruppen
32.01 |
Allgemeine Gefahrenabwehr |
ab Seite 8 |
32.02 |
Rettungsdienst (einschl. Kostenrechnung) |
ab Seite 17 |
32.03 |
Feuerschutz, Großschadenslagen |
ab Seite 28 |
32.04 |
Ausländerangelegenheiten |
ab Seite 36 |
|
|
|
36.01 |
Verkehrssicherung |
ab Seite 48 |
36.02 |
Zulassungen |
ab Seite 56 |
36.03 |
Fahr- und Beförderungserlaubnisse |
ab Seite 61 |
|
|
|
39.01 |
Verbraucherschutz |
ab Seite 69 |
39.02 |
Veterinärdienst |
ab Seite 74 |
39.03 |
Fleisch- und Geflügelhygiene |
ab Seite 82 |
|
|
|
63.01 |
Bauaufsicht / Denkmalschutz |
ab Seite 88 |
63.02 |
Wohnungsförderung |
ab Seite 93 |
|
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|
70.01 |
Betrieblicher Umweltschutz |
ab Seite 101 |
70.02 |
Natur- und Bodenschutz |
ab Seite 108 |
70.03 |
Gewässerschutz |
ab Seite 117 |
70.04 |
Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung) |
ab Seite 122 |
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inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und
Ordnung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt
und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen