Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

FBL Dr. Scheipers verweist auf die Sitzungsvorlage. Das Budget wird anhand der numerischen Reihenfolge der Abteilungen unter Berücksichtigung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 28.11.2017 zu Beginn der jeweiligen Produktgruppen beraten.

 

Hinsichtlich der Frage nach der Anzahl der Sprengstofflagerstätten im Kreis Coesfeld gibt FBL Dr. Scheipers an, dass diese Anzahl mit der Zahl der Sprengstofferlaubnisinhaber identisch sei. Er würden aber lediglich die Lagerstätten erfasst, die privat betrieben würden. Für gewerbliche Lagerstätten sei das Amt für Arbeitsschutz zuständig; eine genaue Zahl der gewerblichen Lagerstätten im Kreisgebiet könne daher nicht genannt werden.

 

Der Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat sich nach Auskunft von Ktabg. Dropmann erledigt und werde diesbezüglich zurückgezogen. AL Dr. Voß erläutert den Prüfungsturnus der Lagerstätten. Die Erlaubnisse seien auf eine Dauer von fünf Jahren befristet. Vor Erteilung einer Genehmigung sowie vor einer solchen Verlängerung würden die Einrichtungen überprüft. In 2016 hätten aufgrund einer längeren Erkrankung eines Mitarbeiters keine Prüfungen erfolgen können.

 

Eine weitere Frage betrifft die Zahl der Eigenjagden. Auf Nachfrage gibt AL Voß an, dass bei Eigenjagden ebenfalls Prüfungen durch den Kreis vorgenommen würden. Seit 2016 gebe es zudem drei positiv beschiedene Befriedungsanträge für Flächen im Kreis Coesfeld.

 

Bezüglich der Anschaffung eines zweiten Fahrzeugs für die Ausländerbehörde führt AL Voß auf Nachfrage aus, dass ein solches aufgrund der Zunahme der Durchführung von Abschiebemaßnahmen dringend benötigt würde. In 2014 seien insgesamt 62 Abschiebungen durchgeführt worden, vom 01.01.-01.10.2016 erfolgten bereits 184 erfolgreiche und 51 gescheiterte Abschiebungen. Von gescheiterten Abschiebungen werde gesprochen, wenn in unmittelbaren Zusammenhang mit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme Abschiebehindernisse die erfolgreiche Durchführung dieser Maßnahme verhinderten. Abschiebehindernisse könnten z.B. vorliegen, wenn die betreffende Person nicht zu Hause angetroffen, eine krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit attestiert werde oder ein Pilot die Mitnahme einer renitenten Person auf einem Linienflug wegen Sicherheitsbedenken verweigere. In diesen Fälle werde ein zweiter Versuch mit Sicherheitspersonal angestrebt; was für ein Zeitraum zwischen einer gescheiterten Maßnahme und dem nächsten Versuch liege, könne von der Ausländerbehörde des Kreises nicht beeinflusst werden, sondern sei fremdbestimmt, da die Zentrale Ausländerbehörde für die Flugbuchungen zuständig sei.

 

FBL Dr. Scheipers führt hinsichtlich der Erhöhung der Personalkosten in der Produktgruppe 32.04 aus, dass die Entwicklung der Flüchtlingszahlen seit 2014 mehr Stellen in der Ausländerbehörde zwingend erforderlich mache. Sobald eine Personalrückführung möglich erscheine, werde diese auch umgesetzt. Die Anzahl der Asylverfahren sowie die bei positivem Ausgang eines Verfahrens zum großen Teil hinzukommenden Familiennachzüge würden momentan noch sehr viel Arbeitsaufwand verursachen. Es könne daher nicht zeitnah mit einer Entspannung der Fallzahlen und des Arbeitsaufkommens in der Ausländerbehörde gerechnet werden.

 

FBL Dr. Scheipers erläutert auf Nachfrage, dass die angekündigten vermehrten Geschwindigkeitskontrollen bereits durchgeführt werden. Diesbezüglich werde auf nebenamtliche Kräfte zurückgegriffen. Zudem sei eine Aufteilung der beiden Kamerasysteme von einem auf nunmehr zwei Fahrzeuge erfolgt, sodass effektiver gemessen werden könne. Ursächlich für eine Ausweitung der Kontrollen sei die Tatsache, dass überhöhte Geschwindigkeit nach wie vor eine Hauptunfallursache sei.

 

Hinsichtlich des Antrags der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur erneuten Einführung der Grundzahl „Entsorgte tierische Nebenprodukte aus landwirtschaftlichen Betrieben (t)“ führt FBL Dr. Scheipers aus, dass die Nennung einer entsprechenden Zahl aufgrund einer Änderung der Rechtslage zum 01.01.2015 nicht mehr erfolge. Die Grundzahl sei zuvor in den Produktbeschreibungen berücksichtigt und anhand der vollständigen Kostenübernahme durch den Kreis ermittelbar gewesen. Nunmehr erfolge lediglich eine Kostenübernahme i.H.v. 75% bzw. je Betrieb im Jahr höchstens i.H.v. 640 €. Aufgrund der Veränderung des gesamten Abrechnungswesens könne die Zahl nicht mehr vom Kreis ermittelt werden. Des Weiteren habe es sich auch in der Vergangenheit um eine Grundzahl und nicht um eine steuerungsrelevante Kennzahl gehandelt. Es sei möglich, bezüglich der Tonnage Kontakt zu Secanim aufzunehmen. Die Zahl könne dem Protokoll beigefügt werden, stelle aber keine haushaltsrechtlich relevante Zahl dar, sodass keine erneute Aufnahme dieser Zahl in die Produktbeschreibungen erfolgen solle. Sofern eine besondere Häufung oder Seuchenbekämpfung erfolge, würde außerhalb der Haushaltsberatungen zeitnah im Ausschuss darüber informiert. S.B. Dr. Kraneburg nimmt den Antrag daraufhin seitens der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRUENEN zurück. Ergänzung: Seitens Secanim wurden folgende Tonnagen für entsorgte tierische Nebenprodukte aus landwirtschaftlichen Betrieben (jeweils ohne Equiden) mitgeteilt: Istwert 2015: 4.380 t, Hochrechnung 2016: 4.330 t, Planwert 2017: 4.400 t.

 

Bezüglich einer Frage hinsichtlich der Zusammensetzung der Grundzahl „Anzahl der Betriebe mit landwirtschaftlichen Nutztieren“, 3.829 Stück in 2015, in Produkt 39.02.02 Tierseuchen (S. 80 des Haushaltsentwurfs 2017) sei so nicht schlüssig, wie sich diese Zahl zusammensetze, da explizit Rinder-, Geflügel- und Schweinehaltungen (für 2015 insgesamt 1.979 Stück) ausgewiesen werden und die Werte differierten. Ergänzung: Die Zahl von 3.829 Tieren (Ist 2015) enthält die Gesamtzahl aller Betriebe mit landwirtschaftlichen Nutztieren, jeweils als Gesamtheit aller Tierbestände einer Tierhalters am gleichen Standort, unabhängig von der Anzahl der Tiere. Exemplarisch werden die Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltungen (letztere mit einer Anzahl von über 1.000 Stück) ausgewiesen. Nicht separat ausgewiesen und daher zur Ermittlung der 3.289 Stück sind daher Betriebe, in denen ausschließlich Pferde, Schafe und/oder weniger als 1.000 Stück Geflügel gehalten werden.

 

Hinsichtlich des Ziels, jährlich 2% der landwirtschaftlichen Tierhaltungen in Bezug auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen zu überprüfen, wird von FBL Dr. Scheipers erläutert, dass es sich dabei lediglich um nicht anlassbezogene Prüfungen handelt. Sofern Hinweise oder Meldungen von Verstößen eingehen würden, erfolge ebenfalls eine Prüfung durch die Veterinäre. Diese Prüfungen seien in den 2% nicht erfasst, sondern könnten aus der Grundzahl „Anzahl Überprüfung nach Tierschutzbeschwerden“ abgelesen werden.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass noch keine Fälle der Geflügelpest im Kreis Coesfeld aufgetreten seien. Somit seien auch noch keine daraus resultierenden Mehrkosten angefallen. Höhere Aufwendungen für Personal im Zusammenhang mit der Einführung der Hygieneampel würden noch nicht in den Planungen für 2017 berücksichtigt, da die Hygieneampel noch kein geltendes Recht sei.

 

AL Brinkmann erläutert kurz das für das nächste Jahr angesetzte Projekt der „Altaktenerfassung im GIS-Portal“. Ziel des Projektes sei es, die ca. 2.000 großformatigen Karten, auf denen seit vielen Jahrzehnten händisch Aktenzeichen erfasst wurden, zu digitalisieren und so den Bereich „Vorprüfung und Recherche“ im Bereich der unteren Bauaufsicht nachhaltig zu optimieren. Die Darstellung erfolgt in der neuen Version des GIS-Systems.

 

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRUENEN fordert mit ihrem Antrag vom 28.11.2016, die für die Folgejahre geplante Erhöhung des Prüfungsanteils von 20% der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagenstandorte auf 33 % bereits ab 2018 umzusetzen (vgl. Produkt 70.01.01, S. 106 Haushaltsentwurf 2017). AL Dr. Foppe führt aus, dass es derzeit 385 nach dem Bundesimmissionsschutz genehmigte Anlagen im Kreis Coesfeld gebe. Es werde unterschieden zwischen IED-Anlagen, von denen es aktuell 96 Stück gebe und die in einem dreijährigen Turnus zu prüfen seien, sowie den „BImSch-Anlagen“. Diese würden alle fünf Jahre geprüft. Derzeit werde aufgrund des Überwachungsaufwands und der nicht unerheblichen Sanierungsquote in den letzten Jahren ein realistischer Planwert von 20% angesetzt. Die Erhöhung des Prüfungsanteils auf 33% stelle daher ein langfristiges Ziel dar. Bezüglich des im Antrag zudem geforderten zeitlichen Vorziehens des Abschlusses der „Untersuchung aller Altlastenverdachtsflächen“ von 2024 auf 2020 äußert AL Dr. Foppe, dass die Untersuchungen von einem Techniker sowie einer mit einer halben Stelle in diesem Bereich tätigen Ingenieurin durchgeführt würden. Es seien noch 40 Flächen zu untersuchen, die jedoch ein geringes Gefahrenpotenzial aufweisen würden, sodass mit gutem Gewissen der bisherige Rhythmus beibehalten werden könne. Da aufgrund eines vorrübergehenden Personalausfalls in Folge Schwangerschaft in diesem Bereich für 2017 ein Personalengpass entstehe, könne ein schnellerer Abschluss der Untersuchungen nicht gewährleistet werden. Seitens der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRUENEN wird der Antrag dahingehend zurückgenommen.

 

Auf Anmerkung des s.B. Dr. Kraneburg, dass aus dem Haushalt nicht ersichtlich sei, was vom Kreis Coesfeld in die Verbesserung der Ökologie investiert werde, erläutert AL Dr. Foppe, dass der Haushalt des Kreises in diesem Bereich einen Zuschussbedarf i.H.v. 1 Mio. Euro ausweise. Hierunter würden ELER, Naturdenkmäler, Biotopverbesserungen etc. fallen. Es sei schwierig, die Darstellungsweise im Haushalt zu ändern, aus den Erläuterungen zum Teilergebnisplan zum Produkt 70.02.02 könnten aber die einzelnen Beträge abgelesen werden. Bezüglich der Planungen, nach der Obstbaumaktion in 2016 nunmehr in 2017 die Pflanzungen zu kontrollieren und in 2018 Gelder für die nächste Aktion einzuplanen, kritisiert s.B. Dr. Kraneburg, dass die Obstbaumaktion mehrjährig sein sollte und ferner ein zu geringer Kostenbeitrag für die Bäume genommen worden sei. Ktabg. Schulze Esking äußert sein Unverständnis über den Betrag von 15.000 € als Beitrag zum Naturpark Hohe Mark Westmünsterland (vgl. S. 110 des Haushaltsentwurfs 2017). FBL Dr. Scheipers führt aus, dass die Mitgliedschaft im Naturpark insbesondere für das Gebiet Borkenberge eine gute Möglichkeit darstelle auch europaweite Förderungen für die beteiligten Flächen in Anspruch nehmen zu können. Es stelle zudem eine Form der Tourismusförderung dar. Der Betrag sei eigentlich kein Mitgliedsbeitrag, sondern ergebe sich aus der Deckungslücke von 120.000 €, die anhand des Anteils der  Flächen im Naturpark verteilt werde. Der Kreis Coesfeld sei mit 10% der Flächen beteiligt. Die Zahlung erfolge durch den Kreis Coesfeld, wobei es Planungen des Naturparks gebe, die auch eine deutliche Erweiterung in den Kreis Coesfeld vorsehen. Um hier einen ausreichenden Finanzierungspielraum zu haben, werde der Betrag eingeplant. Die Freigabe erfolge erst nach entsprechender politischer Beratung. Offen und mit den Städten und Gemeinden auch noch abzustimmen ist die genaue Aufteilung der jeweiligen Beiträge.

 

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im  Budget 01

 

Produktgruppen                                                                                                        

 

32.01

Allgemeine Gefahrenabwehr

ab Seite 8

32.02

Rettungsdienst (einschl. Kostenrechnung)

ab Seite 17

32.03

Feuerschutz, Großschadenslagen

ab Seite 28

32.04

Ausländerangelegenheiten

ab Seite 36

 

 

 

36.01

Verkehrssicherung

ab Seite 48

36.02

Zulassungen

ab Seite 56

36.03

Fahr- und Beförderungserlaubnisse

ab Seite 61

 

 

 

39.01

Verbraucherschutz

ab Seite 69

39.02

Veterinärdienst

ab Seite 74

39.03

Fleisch- und Geflügelhygiene

ab Seite 82

 

 

 

63.01

Bauaufsicht / Denkmalschutz

ab Seite 88

63.02

Wohnungsförderung

ab Seite 93

 

 

 

 

70.01

Betrieblicher Umweltschutz

ab Seite 101

70.02

Natur- und Bodenschutz

ab Seite 108

70.03

Gewässerschutz

ab Seite 117

70.04

Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

ab Seite 122

 

 

 

 

 

 

 

 

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               16  Ja-Stimmen

                                                      2  Enthaltungen