Ktabg. Wohlgemuth leitet seine Anfrage mit dem Hinweis ein, dass sich der Rat der Stadt Dülmen gegen einen Weiterbetrieb der Brecheranlage in Dülmen-Rödder ausgesprochen habe und bittet um Erläuterung, weshalb der Kreis Coesfeld dennoch eine Genehmigung des Antrags beabsichtige. FBL Dr. Scheipers führt aus, dass es sich bei der Beteiligung der Stadt Dülmen um das Verfahrenserfordernis einer sog. Einvernehmensregelung handle. Die Belegenheitsgemeinde werde um Stellungnahme zu dem geplanten Vorhaben gebeten. Dies sei bei bestimmten Verfahren eine gesetzlich vorgeschriebene Art der Beteiligung und Anhörung. Es stelle ein übliches Verfahren dar, das in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung sei. Die betroffene Stadt oder Gemeinde könne das Einvernehmen erteilen oder dieses Versagen. Sofern ein Einvernehmen versagt werde, sei der Kreis als für die Entscheidung über den Antrag zuständige Behörde befugt und - wegen seiner strengen Rechtsbindung bei einem Rechtsanspruch des Antragstellers ggf. sogar verpflichtet - das versagte Einvernehmen zu ersetzen. Dies resultiere u.a. daraus, dass der Kreis die Entscheidung rechtlich zu vertreten habe und diesen auch das Haftungsrisiko treffe. Ein Kreis könne sich bei abweichender Auffassung nicht hinter einem versagten gemeindlichen Einvernehmen bei seiner Entscheidung „verstecken“. In dem vorliegenden Fall habe die Stadt Dülmen das Einvernehmen zum Weiterbetrieb der Brecheranlage versagt. Da der Kreis beabsichtige, die Genehmigung zu erteilen und das versagte Einvernehmen zu ersetzen, sei die Stadt Dülmen erneut angehört worden. Abgrabungen und Verfüllungen einschließlich aller ihrer Nebenanlagen seien gesetzlich privilegiert. Es handle sich bei der Brecheranlage um eine solche privilegierte Form, da überwiegend direkt vor Ort verfüllt werden solle und damit ein ortsgebundener Betrieb bzw. eine Nebenanlage zu einem solchen Betrieb anzunehmen sei (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). In dem Verfahren habe sich der Landschaftsbeirat für einen auf fünf Jahre befristeten Weiterbetrieb ausgesprochen. Insgesamt lägen nach derzeitiger vorläufiger Einschätzung die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zum Weiterbetrieb vor, zumal auch der Flächennutzungsplan keine qualifizierte entgegenstehende Festsetzung für diesen Bereich enthalte.

 

S.B. Dr. Kraneburg erkundigt sich nach dem nächsten Termin für den Runden Tisch „Biodiversität“. Ein fester Termin kann nach Auskunft von Dr. Foppe noch nicht mitgeteilt werden. Die untere Landschaftsbehörde sei ausschließlich mit der Bearbeitung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beschäftigt.  Es sei daher derzeit leider noch keine Zusage zu einem Termin möglich.

 

Ktabg. Bontrup erkundigt sich hinsichtlich der Sicherstellung der Pflege von Biotopen und Naturschutzdenkmälern durch Naturschutzverbände, da ihm bekannt sei, dass diese unter Nachwuchsmangel leiden würden. AL Dr. Foppe gibt an, dass es sich zumeist um Stiftungsflächen handle. Sofern Pflegekräfte aus körperlichen Gründen nicht mehr in der Lage seien die Pflege auszuüben, müssten neue Modelle entwickelt werden.

 

Ktabg. Holz bittet um Erläuterungen zu den ihm bekannten Bodenauffüllungen auf dem Weg von Dülmen Richtung Seppenrade. Nach Auskunft von AL Dr. Foppe befinde sich diese Auffüllung zurzeit im Antragsverfahren.  Hinsichtlich eines Großteils der Bodenmaßnahmen im Bereich Gewässerschutz- und -ausbau müssten zulässige, aber praktikable und kostengünstige Bodenverwertungsmaßnahmen gefunden werden, damit diese Maßnahmen überhaupt noch finanzierbar gestaltet werden können. Unabhängig von diesen Maßnahmen werde seitens des Kreises festgestellt, dass immer häufiger Bodenauffüllungen in sogenannte „Bodenverbesserungsmaßnehmen“, sehr oft ohne vorheriges Genehmigungsverfahren, erfolgen. Hier werde es Aufgabe des Kreises sein, die Verwertung/Beseitigung des Bodens intensiver zu überwachen und den derzeitig festzustellenden „Wildwuchs“ zu kanalisieren. Sofern keine zugelassenen Entsorgungs-/Verwertungsanlagen im Kreis Coesfeld bestehen, seien solche Anlagen im weiten Umfeld zu nutzen. Wegen der Widerstände gegen neue Deponievorhaben müsse künftig verstärkt mit solchen Fehlentwicklungen gerechnet werden. In diesem Zusammenhang sei es ihm wichtig, auf den heraufziehenden „Entsorgungsnotstand“ für mineralische Abfälle hinzuweisen, der den Kreis in nicht allzu ferner Zukunft zwingen könnte, entsprechende Deponievolumina als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger selbst zu planen.