Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Förderung seitens des Landes Nordrhein-Westfalen wird der katholischen Kirchengemeinde St. Johann/St. Ludger, Billerbeck, eine Zuwendung zu den Kosten für die Substanzerhaltungsmaßnahme (Sanierung und Hebung des Gebäudes) am katholischen Kindergarten St. Johann, Billerbeck, gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 25 % der förderungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 50 % der Landeszuwendung.

 

Die Festsetzung der Zuschüsse erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) i.V.m. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zu den Bau- und Einrichtungskosten von Tageseinrichtungen für Kinder (RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10.04.1992 – IV A 2 – 6001.8) sowie in Anwendung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 21.05.1992 (Sitzungsvorlage 708) bzw. des Kreisausschusses vom 10.06.1992.

 

 

 


Landrat Püning führt einleitend aus, dass der Fachausschuss keine Empfehlung ausgesprochen habe. Zwischenzeitlich sei eine bautechnische Prüfung des Gebäudes erfolgt. Ferner lägen nunmehr Angaben über die Höhe der vom Träger der Einrichtung einzusetzenden Rücklagenbestände vor. Darüber hinaus habe man vom Landesjugendamt die Auskunft erhalten, dass voraussichtlich noch in 2005 eine Mittelbewilligung erfolgen könne.

Des Weiteren sei eine Überschreitung des für Investitionsmaßnahmen nach dem GTK vorgesehenen Ansatzes im Kreishaushalt 2005 zz. nicht erkennbar.

 

Ktabg. Vogelpohl erklärt, dass man selbstverständlich für Bildung Räume brauche. Er habe den Medien entnommen, dass von der neuen Landesregierung beabsichtigt sei, die Kinder bereits im Alter von 5 Jahren einzuschulen. Da hierdurch ein Kindergartenjahrgang entfalle, brauche man diese Einrichtung in 5 Jahren möglicherweise nicht mehr. Er fragt, ob dies hierbei berücksichtigt worden sei.

 

Landrat Püning weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man die Betreuung der unter Dreijährigen verbessern wolle.

 

Ltd. KRD Schütt teilt mit, dass die beabsichtigte Herabsetzung des Einschulungsalters noch nicht berücksichtigt sei. Nach seiner Kenntnis sehe der Koalitionsvertrag eine sukzessive Herabsetzung vor. Des Weiteren seien in dieser Einrichtung vier Kindergartengruppen untergebracht. Angesichts des erklärten Willens, die Betreuungssituation der unter Dreijährigen zu verbessern, wäre es kontraproduktiv, durch einen Wegfall dieser Einrichtung den Druck auf die gesamte Betreuungssituation zu erhöhen.

 

Ktab. Schäpers erinnert daran, dass in den Haushalt 2005 ein Betrag in Höhe von 160.000 € für die Verbesserung der Betreuung unter Dreijähriger eingestellt worden sei. Mit der Betreuung der unter Dreijährigen sei eine unterschiedliche Art der Betreuung verbunden, die wiederum andere Anforderungen an die Räumlichkeiten stelle. Dies müsse auch hier einfließen.

 

Ktabg. Dinkler erläutert, dass bislang ein Bedarf für 4 Gruppen bestanden habe. Ferner wolle man die Betreuung der unter Dreijährigen ausweiten. Ein Wegfallen einer ganzen Einrichtung sei daher nicht denkbar.

 

Ktabg. Vogelpohl erklärt, dass bei den Kindern im Alter von 3 – 6 Jahren eine Betreuungsquote von 95 % und bei den Kindern unter 3 Jahren eine Betreuungsquote von bis zu 10 % bestehe. Wenn – wie von der neuen Landesregierung beabsichtigt – oben etwas wegfiele, sei dies nicht gleich durch die erweiterte Betreuung der unter Dreijährigen auszugleichen.

 

Ktabg. Schlüter weist auf die unsichere Erkenntnislage hin. In einem Jahr wisse man möglicherweise mehr.

 

Ltd. KRD Schütt erläutert, dass die Betreuungsquote der unter Dreijährigen 1 % und im Bereich der Tagespflege 2 % betrage. Entsprechend der Beratung im Jugendhilfeausschuss sei beabsichtigt, das Angebot auszuweiten. Eine Betreuungsquote der unter Dreijährigen in Höhe von 10 % liege nicht vor.

 

Landrat Püning erklärt, dass die Einrichtung über vier Gruppen verfüge und eine Substanzerhaltung nur in Gänze und nicht teilweise erfolgen könne. Ferner erhalte der Träger in Kürze eine Bewilligung. Angesichts der drohenden Haushaltssperre könne nicht zugewartet werden.

 

Ktabg. Schäpers möchte geklärt wissen, ob gleichzeitig mit der baulichen Änderung eine Gruppe auf die Betreuung der unter Dreijährigen umgerüstet werden sollte. Sie regt an, bei der Sanierung hierauf zu achten.

 

Ktabg. Kortmann stellt klar, dass der Wortbeitrag des Ktabg. Vogelpohl nicht dazu dienen sollte, eine Investition zu verhindern. Eine Sanierung sei wichtig, sie solle nur richtig und im Sinne des Wortbeitrags der Ktabg. Schäpers erfolgen.

 

Landrat Püning erklärt, dass es sich um ein bestehendes Gebäude handelt und auch die Frage nach multifunktionalen Räumen angesprochen werde.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig