Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 7

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

a)    Die unter Ziff. I a) Nr. 1 bis 4 aufgeführten Sanierungsmaßnahmen werden wie geplant und im Haushaltsplan 2016 veranschlagt, über das KInvFöG NRW-Programm umgesetzt.

b)    Die Investitionsmaßnahmen zur Sanierung des RvW, Lüdinghausen, vgl. S. 2 Ziff. I a) Maßnahme-Nr. 5 und 6 werden vom Haushaltsjahr 2016 auf das Haushaltsjahr 2017 ff. verschoben und hier ganz oder teilweise über das Programm „Gute Schule 2020“ finanziert. Hierdurch werden Fördermittel aus dem KInvFöG NRW in Höhe von 4.707.000 € frei.

c)    Das vorläufige Sanierungskonzept wird beschlossen. Der aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zu erwartende Förderbetrag in Höhe von 7.174.788 € (für die Jahre 2017 bis 2020 jährlich 1.793.697 €) wird zur Finanzierung der unter S. 4 Ziff. I b) Maßnahme-Nr. 1 bis 5 aufgeführten investiven Sanierungsmaßnahmen eingesetzt.

d)    In den Haushaltssatzungen 2017-2020 werden Kreditermächtigungen über jeweils 1.793.697 € aufgenommen.

e)    Die frei gewordenen Fördermittel aus dem KInvFöG NRW in Höhe von 4.707.000 € werden in Höhe von 3.600.000 € (90% der Bausumme) zur Finanzierung des Kreishausneubaus eingesetzt.

f)     Die danach noch frei verfügbaren Fördergelder in Höhe von 1.107.000,00 € werden zur Finanzierung der Maßnahme energetische Sanierung RvW-BK, Lüdinghausen, herangezogen.

g)    Die geplanten Maßnahmen „Neubau des Kreishauses V“ und „Qualifizierung des Schulstandortes (Gebäude der Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln) als Ersatz für die Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen“ werden mit einem Sperrvermerk versehen.


KD Gilbeau stellt die Inhalte der Sitzungsvorlage vor. In Bezug auf den Neubau eines Kreishauses V erläutert er, dass vorhandene Platzbedarfe innerhalb der Kreisverwaltung Coesfeld nicht mehr ausreichen würden, da in den vergangenen Jahren eine erhöhte Anzahl von Mitarbeitern eingestellt wurde. Im Übrigen böte sich hierdurch die Chance, sicherheitssensible Bereiche dort anzusiedeln und durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu schützen. Entsprechende räumliche Vorsorge wurde bereits vor 12 bis 15 Jahren im Kreishaus II für die Ausländerbehörde geschaffen. Die Diskussion zum Kreishaus V wurde bereits im Aufsichtsrat der WBC geführt. Für das Modell, dass die WBC als Bauherr auftritt und der Kreis Coesfeld das Gebäude anmietet, konnte allerdings keine Empfehlung gegeben werden.

 

Ktabg. Holz sieht den Sperrvermerk als wichtig an. Es sei wichtig, sich inhaltlich mit dieser Thematik zu beschäftigen, wenn auch der Raumbedarf scheinbar notwendig sei.

Ktabg. Bednarz kritisiert, dass es zu einem Neubau eines Kreishauses V bisher keine politische Diskussion gegeben habe und würde sich demnach bei der Abstimmung über die Sitzungsvorlage enthalten.

In diesem Zusammenhang erläutert Ktabg. Kohaus, dass es an Übersicht fehle: Welche Gebäude sind da, wie werden diese genutzt, welche Maßnahmen sind erforderlich, was ist schon abgeschrieben. Konkret müsse der Bedarf für das Kreishaus V entsprechend nachgewiesen werden.

 

In Bezug auf die Förderschule erklärt Ktabg. Holz, dass auch hier der Sperrvermerk wichtig sei, um eine politische Diskussion zu ermöglichen. Ktabg. Kummann betont, dass in der Schule in Nottuln viele Räume zur Verfügung stehen würden, mit dem Sportpark drum herum ein gutes Umfeld vorhanden sei.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               13    JA-Stimmen   

0        NEIN-Stimmen

                                                    7      Enthaltungen