Sitzung: 01.12.2016 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-0638
FBL Schütt führt aus, dass sowohl für das
verbleibende Jahr 2016 als auch für 2017 mit einem stetigen Anstieg der Zahl
der anerkannten Asylbewerber/-innen zu rechnen sei. Dies habe auch einen
Anstieg der Zahl der Leistungsberechtigten nach dem SGB II zur Folge.
Ursächlich für die bisher niedrigen Werte in
2016 sei, so erläutert FBL Schütt, u.a. der große Arbeitsanfall bei Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die bisherigen Rückmeldungen zeigen
jedoch, dass sich seitens des BAMF sowohl die Bearbeitungszeiten als auch Rückstände
allmählich reduzieren.
FBL Schütt erklärt, dass zur Eingliederung und Vermittlung der
Flüchtlinge zwischenzeitlich zwei Fachkräfte in der Hilfeplanung eingestellt
worden seien. Ein erstes Integrationskonzept liege zurzeit den zuständigen
Gremien zur Beratung und Entscheidung vor.
AL Bleiker trägt vor, dass derzeit sieben spezielle Maßnahmen für
Flüchtlinge, zum Teil in Zusammenarbeit mit der örtlichen Agentur für Arbeit,
konzipiert worden seien. Er benennt folgende Angebote beispielhaft:
„Perspektive für Flüchtlinge“, „Perspektive für junge Flüchtlinge im Handwerk“
und „Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung, Spracherwerb“. Ziel sei
es, allen Personen zeitnah ein Angebot zu machen. Im Übrigen stünden natürlich
auch alle anderen Integrationsmaßnahmen diesem Personenkreis offen.
Ktabg. Kurilla fragt nach, warum der Schwerpunkt beim Handwerk liege.
Nach ihrer Erfahrung bestehe durchaus Interesse auch für andere Branchen, z. B.
das Gesundheitswesen. AL Bleiker erwidert, dass auch andere Bereiche in den
Blick genommen würden. Als Erstes habe jedoch das Handwerk Interesse bekundet.
Auf die Frage der Ktabg. Crämer-Gembalczyk, warum entsprechende Hilfen
nicht auch einreisenden EU-Bürgern gewährt würden, weist FBL Schütt darauf hin,
dass der Gesetzgeber zurzeit beabsichtige, einer entsprechenden Rechtsprechung
durch das Bundessozialgericht entgegenzuwirken. Es solle durch gesetzliche
Korrekturen ausgeschlossen werden, dass EU-Bürger/-innen in die Bundesrepublik
Deutschland einreisen, um Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.
Vorsitzende Schäpers dankt besonders den Mitwirkenden im
Integrationsausschuss.