Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt führt aus, dass sowohl für das verbleibende Jahr 2016 als auch für 2017 mit einem stetigen Anstieg der Zahl der anerkannten Asylbewerber/-innen zu rechnen sei. Dies habe auch einen Anstieg der Zahl der Leistungsberechtigten nach dem SGB II zur Folge.

Ursächlich für die bisher niedrigen Werte in 2016 sei, so erläutert FBL Schütt, u.a. der große Arbeitsanfall bei Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die bisherigen Rückmeldungen zeigen jedoch, dass sich seitens des BAMF sowohl die Bearbeitungszeiten als auch Rückstände allmählich reduzieren.

FBL Schütt erklärt, dass zur Eingliederung und Vermittlung der Flüchtlinge zwischenzeitlich zwei Fachkräfte in der Hilfeplanung eingestellt worden seien. Ein erstes Integrationskonzept liege zurzeit den zuständigen Gremien zur Beratung und Entscheidung vor.

AL Bleiker trägt vor, dass derzeit sieben spezielle Maßnahmen für Flüchtlinge, zum Teil in Zusammenarbeit mit der örtlichen Agentur für Arbeit, konzipiert worden seien. Er benennt folgende Angebote beispielhaft: „Perspektive für Flüchtlinge“, „Perspektive für junge Flüchtlinge im Handwerk“ und „Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung, Spracherwerb“. Ziel sei es, allen Personen zeitnah ein Angebot zu machen. Im Übrigen stünden natürlich auch alle anderen Integrationsmaßnahmen diesem Personenkreis offen.

Ktabg. Kurilla fragt nach, warum der Schwerpunkt beim Handwerk liege. Nach ihrer Erfahrung bestehe durchaus Interesse auch für andere Branchen, z. B. das Gesundheitswesen. AL Bleiker erwidert, dass auch andere Bereiche in den Blick genommen würden. Als Erstes habe jedoch das Handwerk Interesse bekundet.

Auf die Frage der Ktabg. Crämer-Gembalczyk, warum entsprechende Hilfen nicht auch einreisenden EU-Bürgern gewährt würden, weist FBL Schütt darauf hin, dass der Gesetzgeber zurzeit beabsichtige, einer entsprechenden Rechtsprechung durch das Bundessozialgericht entgegenzuwirken. Es solle durch gesetzliche Korrekturen ausgeschlossen werden, dass EU-Bürger/-innen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, um Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.

Vorsitzende Schäpers dankt besonders den Mitwirkenden im Integrationsausschuss.