Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2017 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:                      

 

I.          Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:                       277.500 €

II.         Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:                    2.145.000 €

III.        Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                                             625.000 €

IV.        Bildungsgutscheine:                                                                               250.000 €

V.         JobPerspektive § 16e SGB II:                                                               250.000 €

VI.        Sonderprogramm ESF-LZA:                                                                202.500 €

VII.       Freie Förderung:                                                                                    150.000 €

VIII.      Spezielle Angebote für Flüchtlinge:                                                       330.000 €

IX.        Erstattungen aus Vorjahren:                                                                    50.000 €

Summe:                                                                                                          4.280.000 €

 

Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss. Die zustimmende Beratung im Örtlichen Beirat SGB II erfolgte bereits am 29.09.2016.

 

 

 


Anhand der als Anlage 2 beigefügten Power-Point-Präsentation erläutert AL Bleiker u. a. die Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget, die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die Leistungen zur beruflichen Eingliederung, die Vergabe von Bildungsgutscheinen, die JobPerspektive nach § 16e SGB II für Langzeitarbeitslose, die Sonderprogramme des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Deutschland und die freie Förderung. Im Hinblick auf die Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget weist er darauf hin, dass diese nur zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erbracht werden können. Er ergänzt, dass die spezielle Förderung für Flüchtlinge nicht zu Lasten anderer Leistungsberechtigter gehe.

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               18 JA-Stimmen

                                                    1 Enthaltung