Sitzung: 01.12.2016 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV-9-0639
Beschluss:
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden
Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2017
wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen
aus dem Vermittlungsbudget: 277.500 €
II. Maßnahmen zur
Aktivierung und berufl. Eingliederung: 2.145.000
€
III. Leistungen zur
beruflichen Eingliederung: 625.000 €
IV. Bildungsgutscheine: 250.000 €
V. JobPerspektive § 16e
SGB II: 250.000 €
VI. Sonderprogramm ESF-LZA: 202.500 €
VII. Freie Förderung: 150.000 €
VIII. Spezielle Angebote für
Flüchtlinge: 330.000 €
IX. Erstattungen
aus Vorjahren: 50.000 €
Summe: 4.280.000 €
Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den
Beratungen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im
Kreisausschuss. Die zustimmende Beratung im Örtlichen Beirat SGB II erfolgte
bereits am 29.09.2016.
Anhand der als Anlage 2 beigefügten Power-Point-Präsentation erläutert AL Bleiker u. a. die Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget, die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, die Leistungen zur beruflichen Eingliederung, die Vergabe von Bildungsgutscheinen, die JobPerspektive nach § 16e SGB II für Langzeitarbeitslose, die Sonderprogramme des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Deutschland und die freie Förderung. Im Hinblick auf die Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget weist er darauf hin, dass diese nur zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erbracht werden können. Er ergänzt, dass die spezielle Förderung für Flüchtlinge nicht zu Lasten anderer Leistungsberechtigter gehe.
Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 18 JA-Stimmen
1 Enthaltung