Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Beschluss:

Die im Entwurf des Haushaltes 2017 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

 

Produktbereich 50 - Soziales und Jobcenter

 

50.10

Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Haushalt, Abrechnung)

 

50.20

Ambulante Leistungen

 

50.30

Stationäre Pflege

 

50.40

Jobcenter

 

 

 

Produktbereich 53 - Gesundheitsamt

 

53.10

Amtsärztlicher Dienst

 

53.20

Gesundheitsförderung / -hilfe

 

53.30

Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer Dienst

 

53.40

Gesundheitsschutz

 

53.50

Feststellungsverfahren nach dem SchwbR / Gesundheitskoordination und -planung

 

 

inkl. der bei den zugehörigen Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

 

Anmerkung:      Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistagtag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

 

 


FBL Schütt weist darauf hin, dass auf Grund der geänderten Zuständigkeiten im Rahmen des Inklusionsstärkungsgesetzes in der Produktgruppe 50.20 mit weiteren Einsparungen in Höhe von 300.000 € gerechnet werden könne. Diese Einsparungen ergeben sich im Wesentlichen daraus, dass der überörtliche Träger der Sozialhilfe nun auch die Transferleistungen für ambulante Pflege übernehme, die für 18 – 65jährige Hilfeempfänger/-innen außerhalb der Herkunftsfamilien geleistet würden.

FBL Schütt führt ferner aus, dass nach einer aktuellen Prognose des Landkreistages Nordrhein-Westfalen die Wohngelderstattung des Landes höher ausfallen werde, als derzeit im Haushaltsentwurf 2017 geplant sei. Danach sollen 321.328 € mehr erstattet werden, die jeweils zur Hälfte kreisumlagewirksam und zur anderen Hälfte zur Verbesserung der Spitzabrechnung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden führen würden.

FBL Schütt weist darauf hin, dass bei der Veranschlagung des Kreiszuschusses Suchtkrankenhilfe und Suchtvorbeugung ein Übertragungsfehler unterlaufen sei. Bereits für das Jahr 2017 sei nach Maßgabe der politischen Beschlusslage ein Mittelbedarf in Höhe von 488.300 € vorzusehen.

Im Hinblick auf die Produktgruppe 50.20 – Ambulante Leistungen gibt FBL Schütt den Hinweis, dass bei den Hilfen zur schulischen Bildung (z. B. Integrationshelfer/-innen) in drei Jahren eine Verdoppelung der Hilfen zu verzeichnen gewesen sei.

Die Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze auf die stationären Leistungen seien, so führt FBL Schütt aus, schwer zu kalkulieren.

Zur Produktgruppe 53.10 – Amtsärztlicher Dienst weist AL Dr. Völker-Feldmann auf die gestiegene Anzahl der Leichenschauen bei Feuerbestattungen hin. Ktabg. Terwort fragt, nach welchen Kriterien Leichenschauen erfolgen würden. AL Dr. Völker-Feldmann erklärt, dass Leichenschauen vor der Kremierung gesetzlich vorgeschrieben seien. Auf Nachfrage des s. B. David, ob es häufig Widersprüche zwischen den ärztlichen Stellungnahmen und der amtsärztlichen Leichenschau gebe, erklärt AL Dr. Völker-Feldmann, dass in etwa 5 % der Fälle Unklarheiten ausgeräumt werden müssten.

Vorsitzende Schäpers stellt fest, dass Änderungsanträge nicht gestellt werden.

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               Einstimmig