Beschluss: Kenntnis genommen

AL Dr. Völker-Feldmann stellt anhand des als Anlage 1 beigefügten Power-Point-Vortrages die Aufgaben und die Aufbauorganisation des Gesundheitsamtes dar.

 

Er weist auf Veränderungen im Chemikalienrecht und in der Gefahrenstoffverordnung sowie auf die insgesamt umfangreichen Rechtsgrundlagen für den Bereich des Gesundheitsamtes hin. Im Bereich der Medizinalaufsicht sei die Mitwirkung bei Prüfungen an den Krankenpflegeschulen einschließlich des Prüfungsvorsitzes für die Altenpflegeschule in Dülmen als neue Aufgabe hinzugekommen. Die Anzahl der Gutachten im amtsärztlichen Dienst lag in 2015 bei 7.373 (2014 = 6.412), hierunter sei die Anzahl der Gutachten für den Bereich der Asylbewerber/-innen gestiegen. Die Zahl der Leichenschauen sei in 2015 von 5.058 auf 5.820 Fälle gestiegen. AL Dr. Völker-Feldmann weist darauf hin, dass mit dem derzeitigen Personalbestand Leichenschauen, die bei Errichtung eines weiteren Krematoriums z. B. in Nottuln anfallen würden, nicht mehr zu schultern seien. Bei den Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchungen seien die Zahlen aufgrund der Zuwanderung steigend und würden aufgrund von Verständigungsproblemen zunehmend schwieriger. Die Betreuungsstelle sei dem Gesundheitsamt Mitte 2016 neu zugeordnet worden.

 

Eine erhöhte Nachfrage sei im Bereich der Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung zu verzeichnen. Eine Zuwendung des LWL führte zur Verbesserung des Budgets für Verhütungsmaßnahmen. Auch die Entwicklung der Zahl der Klienten im sozialpsychiatrischen Dienst sei weiter ansteigend, während die Zahl der Unterbringungen nach PsychKG gesunken sei. Aufgrund altersbedingter personeller Wechsel steht dem sozialpsychiatrischen Dienst ein Verlust an Berufserfahrung bevor – der Stellenplan sei aber um 1 Stelle aufgestockt worden.

 

Zum Thema ‚Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten im Bereich des Umwelt- und Infektionsschutzes‘ stellt AL Dr. Völker-Feldmann dar, wie wichtig die Ermittlung von Hintergrund- bzw. Erfahrungswerten für eine sachgemäße Entscheidung sei. Für die Beurteilung der Wasserhygiene seien vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW 88 Brunnen im Kreis Coesfeld willkürlich ausgewählt worden – demnach wurde eine Nitratbelastung des Trinkwassers festgestellt, die in der obersten Konzentrationsklasse von >50 mg/L mit 5 Messstellen einen Anteil von 21 % umfasst und damit im Vergleich zum landesweiten Gesamtbestand diesen um 5% übersteigt. Diese Vorgehensweise entspreche nicht wissenschaftlichen Gepflogenheiten und lasse nicht den Willen einer Darstellung der Realität erkennen. Das Gesundheitsamt überwacht die Wasserqualität im Kreis Coesfeld seit 1985 und verfügt über eine Totalerhebung mit über 100000 Nitratwerten. Hier zeigt sich eine kontinuierliche Abnahme der Nitratwerte. Nur noch 4% der Brunnen weisen einen Nitratwert oberhalb des Grenzwertes auf. Historische Werte zeigen auch, dass bereits in früheren Jahren vergleichsweise hohe Belastungen des Trinkwassers im Bereich von 120mg/L nachgewiesen wurden. Gerade in der Nitratdiskussion zeige sich, wie wichtig Hintergrundwerte sind und dass eine Bewertung ohne diese in die Irre führe.

 

Für den Aufgabenbereich des Infektionsschutzes führt AL Dr. Völker-Feldmann zur infektionshygienischen Kontrolldichte aus, dass die laut GPO erforderlichen 3,84 Stellen zwar besetzt seien, es jedoch aufgrund eines immer noch hohen Krankenstandes keine ausreichende Einsatzverlässlichkeit gäbe. Hierdurch könnten Terminvergaben nicht effizient erfolgen. Seit Oktober 2016 sei eine Stelle mit einer Gesundheitsingenieurin besetzt, die Anlass für eine positive Entwicklung in der Aufgabenwahrnehmung in diesem Aufgabenbereich gibt.

 

Im Fachdienst 5 – Organisation und Verwaltung – Schwerbehindertenrecht seien in 2015 im Bereich des SGB IX 5.694 Entscheidungen getroffen worden, die in 1.060 Fällen mit Widerspruch und hiervon wiederum in 157 Fällen durch Klage angefochten wurden. AL Dr. Völker-Feldmann führt aus, dass im Bereich der Widerspruchs-/Klageverfahren die Gutachter nicht selten persönlichen Angriffen ausgesetzt seien. Ktabg. Willms gab zu bedenken, dass die Zahlen nichts über die Situation der betroffenen Menschen aussagen, die die langen Verfahrensdauern oft nicht überleben würden. Ktabg. Kurilla erkundigt sich danach, ob und inwieweit die Einführung der ‚Hygieneampel‘ das Gesundheitsamt personell belaste. AL Dr. Völker-Feldmann antwortet, dass die Zuständigkeit beim Veterinäramt läge. Ktabg. Sparwel fragt, welche beruflichen Voraussetzungen Gesundheitsaufseher/-innen erfüllen müssen. AL Dr. Völker-Feldmann erklärt, dass Bewerber/-innen eine Grundausbildung, egal in welchem Fachbereich absolviert haben müssen. Hinzu käme dann eine 1jährige Fachausbildung.

 

Vorsitzende Schäpers bedankt sich für den Vortrag und regt an, im nächsten Jahr unter dem Motto ‚Neues aus dem Gesundheitsamt‘ wieder zu berichten.