Sitzung: 01.12.2016 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-0660
Vorsitzende Schäpers begrüßt Frau Rita Hülskemper, Leiterin der
TelefonSeelsorge Münster.
Frau Hülskemper bedankt sich für die Einladung. Sie erklärt einleitend,
dass die TelefonSeelsorge Münster für die Stadt Münster, die Kreise Steinfurt, Warendorf
und Coesfeld sowie für Teile des Kreises Borken zuständig sei.
Die Beratung erfolge im Wege von Telefon-, E-Mail- oder Chatkontakten.
Träger der TelefonSeelsorge Münster seien seit 1972 der Katholische Stadtdekanat
e.V. und der Evangelische Kirchenkreis
Münster. Der
Hauptsponsor der TelefonSeelsorge sei die Deutsche Telekom AG, die die
Telefonkosten der Anrufenden übernehme und der TelefonSeelsorge die
Routingtechnik zur Verfügung stelle. Seit 2016 würden Anrufe aus Festnetz, D1
und D2 sowie aus vielen anderen Netzen nach Münster geroutet. Die Anrufe bei
der TelefonSeelsorge erscheinen dabei auf keinem Verbindungsnachweis und
gewährleisten die Anonymität der Anrufer/-innen. Nach einem kurzen Rückblick
auf die geschichtlichen Ursprünge der TelefonSeelsorge erläutert sie, dass
Anrufe häufig verdeckt erfolgen und die Anrufer/-innen prophylaktisch um Rat
fragen. Häufig erfolgen Anrufe auch in akuten Notsituationen, in denen sich die
Anrufer/-innen in einer Depression befinden. Erkennbar sei dabei, dass es oft
eher darum gehe, ein ‚Problem‘ loszuwerden als um konkrete Suizidabsichten.
Hierbei könne die TelefonSeelsorge ‚Kontakt‘ zu den Anrufer/-innen aufnehmen
und versuchen durch Worte zu helfen – die Verantwortung liege aber letztlich
bei den Anrufenden selbst.
Die TelefonSeelsorge nehme im Schnitt wöchentlich 200 Gespräche an. Die
Erreichbarkeit sei an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr gegeben, abends in
der Zeit von 17:oo Uhr – 23:oo Uhr und an den Wochenenden sei der Bedarf
besonders hoch, sodass eine 2. Leitung bereitgestellt würde.
Die Menschen schildern unterschiedliche Probleme in den Bereichen
‚Beziehung‘ und ‚Erziehung‘. Hierbei sei auffällig, dass die moderne Technik
die Kommunikation soweit verändert habe, dass nicht selten Trennungen z.B. über
WhatsApp und nicht mehr persönlich kommuniziert würden. Die Motivation der Anrufer/-innen
liege häufig auch darin, einen Gesprächspartner zu finden, wenn tagsüber keine
Gelegenheit bestehe, sich auszutauschen. In diesem Zusammenhang werde deutlich,
dass die Betreuung von älteren Menschen in Pflegeeinrichtungen oft zu wenig sei.
Diese Anrufer/-innen hätten häufig Alltagsthemen und die TelefonSeelsorge
versuche hier die Zahl der Anrufer/-innen zu begrenzen, indem Gespräche mit den
Einrichtungen geführt werden sollen, um Ressourcen für Menschen in Notlagen zu
schonen. So sei bekannt, dass die Nummer der TelefonSeelsorge an oberer Stelle
auf Informationsbroschüren für Bewohner/-innen unterschiedlicher Wohnformen für
ältere Menschen zu finden sei, was ein Grund für zahlreiche Anrufe aus diesem
Personenkreis wäre. Ressourcenschädlich seien ebenfalls Anrufer/-innen, die die
TelefonSeelsorge mit bizarren, erfundenen oder sexistischen Themen mißbrauchen
würden. Besonders fordernd seien Anrufe von Kindern, die sich auch bei der
TelefonSeelsorge melden würden, weil die Kapazitäten der speziellen Kinder-Sorgentelefone
nicht immer ausreichen.
Ktabg. Crämer-Gembalczyk erkundigt sich, ob es für die Anrufe von
Kindern besonders geschulte Mitarbeiter/-innen gäbe. Frau Hülskemper führt aus,
dass bei der TelefonSeelsorge Münster 81 ehrenamtliche Helfer und Helferinnen,
davon 18 aus dem Kreis Coesfeld aus unterschiedlichen Berufen tätig seien. Die
ehrenamtlich Tätigen müssten bei Beginn der Schulungen mindestens 18 Jahre alt
sein. Sie sollten nicht älter als 65 Jahre sein. Die Helfer/-innen würden mit
einem Umfang von 200 Stunden über einen Zeitraum von 2 Jahren auch in
Weiterbildungsgruppen intensiv geschult.
Ktabg. Postruschnik erkundigt sich, ob die Tel-Nr. der/des Anrufenden in
Fällen eines angedrohten Suizides nachvollzogen werden könne. Frau Hülskemper
antwortet, dass in einem ‚Ernstfall‘ nur gehandelt werden dürfe, wenn der/die
Anrufer/-in seine/ihre Anonymität aufgäbe und Namen und Adresse mitteile. In
diesen Fällen müsste gehandelt und ggfls. ein Rettungswagen gerufen werden,
sonst blieben die Anrufe anonym. In Fällen, in welchen Anrufer/-innen eine
Straftat ankündigen würden, versucht die TelefonSeelsorge in Kontakt zu bleiben
– Anrufe würden der Leitung zugestellt und dem Anrufer/der Anruferin würde ggf.
am Ende mitgeteilt, dass das Ankündigen einer Straftat an die Polizei
weitergeleitet würde. Gleiches gelte wenn bei Minderjährigen Gefahr im Verzug
bestehe.
Vorsitzende Schäpers bedankt sich bei Frau Hülskemper für den Vortrag.
Sie sieht die Menschen bei der TelefonSeelsorge in guten Händen und hofft, dass
die Tätigkeit nur von Menschen mit ernsten Sorgen beansprucht wird.
Die Kontaktdaten der TelefonSeelsorge Münster lauten:
Rita Hülskemper (Leiterin), An der Apostelkirche 3, 48143 Münster,
Tel.: 0251-4825712,
Email: huelskemper@telefonseelsorge-muenster.de;
Web: www.telefonseelsorge-muenster.de