Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzende Schäpers begrüßt Frau Rita Hülskemper, Leiterin der TelefonSeelsorge Münster.

 

Frau Hülskemper bedankt sich für die Einladung. Sie erklärt einleitend, dass die TelefonSeelsorge Münster für die Stadt Münster, die Kreise Steinfurt, Warendorf und Coesfeld sowie für Teile des Kreises Borken zuständig sei.

 

Die Beratung erfolge im Wege von Telefon-, E-Mail- oder Chatkontakten. Träger der TelefonSeelsorge Münster seien seit 1972 der Katholische Stadtdekanat e.V. und der Evangelische Kirchenkreis Münster. Der Hauptsponsor der TelefonSeelsorge sei die Deutsche Telekom AG, die die Telefonkosten der Anrufenden übernehme und der TelefonSeelsorge die Routingtechnik zur Verfügung stelle. Seit 2016 würden Anrufe aus Festnetz, D1 und D2 sowie aus vielen anderen Netzen nach Münster geroutet. Die Anrufe bei der TelefonSeelsorge erscheinen dabei auf keinem Verbindungsnachweis und gewährleisten die Anonymität der Anrufer/-innen. Nach einem kurzen Rückblick auf die geschichtlichen Ursprünge der TelefonSeelsorge erläutert sie, dass Anrufe häufig verdeckt erfolgen und die Anrufer/-innen prophylaktisch um Rat fragen. Häufig erfolgen Anrufe auch in akuten Notsituationen, in denen sich die Anrufer/-innen in einer Depression befinden. Erkennbar sei dabei, dass es oft eher darum gehe, ein ‚Problem‘ loszuwerden als um konkrete Suizidabsichten. Hierbei könne die TelefonSeelsorge ‚Kontakt‘ zu den Anrufer/-innen aufnehmen und versuchen durch Worte zu helfen – die Verantwortung liege aber letztlich bei den Anrufenden selbst.

 

Die TelefonSeelsorge nehme im Schnitt wöchentlich 200 Gespräche an. Die Erreichbarkeit sei an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr gegeben, abends in der Zeit von 17:oo Uhr – 23:oo Uhr und an den Wochenenden sei der Bedarf besonders hoch, sodass eine 2. Leitung bereitgestellt würde.

Die Menschen schildern unterschiedliche Probleme in den Bereichen ‚Beziehung‘ und ‚Erziehung‘. Hierbei sei auffällig, dass die moderne Technik die Kommunikation soweit verändert habe, dass nicht selten Trennungen z.B. über WhatsApp und nicht mehr persönlich kommuniziert würden. Die Motivation der Anrufer/-innen liege häufig auch darin, einen Gesprächspartner zu finden, wenn tagsüber keine Gelegenheit bestehe, sich auszutauschen. In diesem Zusammenhang werde deutlich, dass die Betreuung von älteren Menschen in Pflegeeinrichtungen oft zu wenig sei. Diese Anrufer/-innen hätten häufig Alltagsthemen und die TelefonSeelsorge versuche hier die Zahl der Anrufer/-innen zu begrenzen, indem Gespräche mit den Einrichtungen geführt werden sollen, um Ressourcen für Menschen in Notlagen zu schonen. So sei bekannt, dass die Nummer der TelefonSeelsorge an oberer Stelle auf Informationsbroschüren für Bewohner/-innen unterschiedlicher Wohnformen für ältere Menschen zu finden sei, was ein Grund für zahlreiche Anrufe aus diesem Personenkreis wäre. Ressourcenschädlich seien ebenfalls Anrufer/-innen, die die TelefonSeelsorge mit bizarren, erfundenen oder sexistischen Themen mißbrauchen würden. Besonders fordernd seien Anrufe von Kindern, die sich auch bei der TelefonSeelsorge melden würden, weil die Kapazitäten der speziellen Kinder-Sorgentelefone nicht immer ausreichen.

Ktabg. Crämer-Gembalczyk erkundigt sich, ob es für die Anrufe von Kindern besonders geschulte Mitarbeiter/-innen gäbe. Frau Hülskemper führt aus, dass bei der TelefonSeelsorge Münster 81 ehrenamtliche Helfer und Helferinnen, davon 18 aus dem Kreis Coesfeld aus unterschiedlichen Berufen tätig seien. Die ehrenamtlich Tätigen müssten bei Beginn der Schulungen mindestens 18 Jahre alt sein. Sie sollten nicht älter als 65 Jahre sein. Die Helfer/-innen würden mit einem Umfang von 200 Stunden über einen Zeitraum von 2 Jahren auch in Weiterbildungsgruppen intensiv geschult.

 

Ktabg. Postruschnik erkundigt sich, ob die Tel-Nr. der/des Anrufenden in Fällen eines angedrohten Suizides nachvollzogen werden könne. Frau Hülskemper antwortet, dass in einem ‚Ernstfall‘ nur gehandelt werden dürfe, wenn der/die Anrufer/-in seine/ihre Anonymität aufgäbe und Namen und Adresse mitteile. In diesen Fällen müsste gehandelt und ggfls. ein Rettungswagen gerufen werden, sonst blieben die Anrufe anonym. In Fällen, in welchen Anrufer/-innen eine Straftat ankündigen würden, versucht die TelefonSeelsorge in Kontakt zu bleiben – Anrufe würden der Leitung zugestellt und dem Anrufer/der Anruferin würde ggf. am Ende mitgeteilt, dass das Ankündigen einer Straftat an die Polizei weitergeleitet würde. Gleiches gelte wenn bei Minderjährigen Gefahr im Verzug bestehe.

 

Vorsitzende Schäpers bedankt sich bei Frau Hülskemper für den Vortrag. Sie sieht die Menschen bei der TelefonSeelsorge in guten Händen und hofft, dass die Tätigkeit nur von Menschen mit ernsten Sorgen beansprucht wird.

 

Die Kontaktdaten der TelefonSeelsorge Münster lauten:

Rita Hülskemper (Leiterin), An der Apostelkirche 3, 48143 Münster,

Tel.:       0251-4825712,

Email:    huelskemper@telefonseelsorge-muenster.de;

Web:      www.telefonseelsorge-muenster.de