Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Beschluss:

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

Zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung einer Selbsthilfekontaktstelle in den Kreisen Borken und Coesfeld in Trägerschaft des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. wird in den Jahren 2017 – 2021 ein Zuschuss zu den anerkennungsfähigen Personal- und Sachkosten in Höhe von 10.000 € pro Jahr bereit gestellt. Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung der Ko-Förderung durch Mittel des Kreises Borken, des Landes Nordrhein-Westfalen und der gesetzlichen Krankenkassen/‑verbände sowie des angemessenen Einsatzes von Eigen- oder sonstigen Mitteln des Zuwendungsnehmers gewährt. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Förderung zusammen mit dem Kreis Borken einen Zuwendungsvertrag mit dem Träger bis zum 31.12.2021 befristetet abzuschließen.

 

 


FBL Schütt verweist auf die ausführlichen Vorgespräche und erklärt, dass das mit dem Kreis Borken geteilte Verfahren dem Kreis Coesfeld die Chance biete, mit einem finanziellen Aufwand von jährlich stabilen 10.000 € für eine Vertragsdauer von 5 Jahren zusätzliche Fremdmittel zu erlangen und dadurch einen Beitrag zum Ausbau der Möglichkeiten der Selbsthilfe zu leisten.

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               Einstimmig