Kommunale Planung nach § 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NRW);

hier:    Inhaltliche Gestaltung und Zeitplan

 

FBL Schütt trägt wie folgt vor:

Seit dem 15.08.2016 erarbeitet die FOGS GmbH Köln (Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich) - nach vorherigem Vergabeverfahren – für den Kreis Coesfeld eine Planung nach den gesetzlichen Vorgaben von § 7 Abs. 1 bis 5 im Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW),

 

Die Erarbeitung der Planung wird abgestimmt und unterstützt durch eine Begleitgruppe mit Vertreter/-innen der Kreisverwaltung (FBL 2, Abteilungsleitung 50, Fachdienstleitung „ambulante Hilfen“, Fachplaner FB 2, Pflegeberatung und Psychiatrieplaner Abt. 53)  und zwei von der Bürgermeisterkonferenz benannten, kommunalen Vertretern aus Senden und Nottuln.

 

Ein wichtiger Bestandteil der Planung ist – neben der Sammlung und Auswertung von Bevölkerungs-, Pflegebedürftigkeits- und Infrastrukturdaten – die Erörterung der Situation mit den Akteuren vor Ort. Der Gutachter hat hierzu Gesprächsrunden und Telefoninterviews mit Vertretern/-innen aus folgenden Bereichen durchgeführt:

 

  • Alle Städte und Gemeinden
  • Stationäre Pflegeanbieter incl. Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflegeanbieter
  • Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen
  • Anbieter neuer Wohnformen
  • Seniorenvertretungen und -beauftragte
  • Pflegekassen
  • Pflege- und Wohnberatung

 

Die Fertigstellung des Planentwurfs läuft in diesen Tagen.

 

Der weitere Ablauf sieht vor, den Entwurf zunächst in der Pflegekonferenz zu beraten und den Städten und Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Anschließend soll die Planung über den AASSG und Kreisausschuss dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Nach derzeitigem Zeitplan soll dies in der ersten Beratungsfolge des Jahres 2017 erfolgen. 

 

 

Mini-Job-Studie Münsterland; Umsetzung von Handlungsempfehlungen

 

FBL Schütt führt Folgendes aus:

In den Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 19.01.2016 und 09.06.2016 sind die Ergebnisse der Mini-Job-Studie Münsterland sowie die sich hieraus ergebenden Handlungsempfehlungen vorgestellt worden.

Es wird darüber informiert, dass die Regionalagentur Münsterland zusammen mit den Jobcentern der Münsterlandkreise und der Stadt Münster in diesem Zusammenhang folgende drei Aktionen plant:

 

·         Durchführung einer münsterlandweiten Themenwoche „Mini-Job“ mit einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung in Münster, zu der Herr Schmeltzer (Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ) angefragt ist. Flankiert wird diese Auftaktveranstaltung durch regionale Aktionen in den Münsterlandkreisen, so auch im Kreis Coesfeld.

 

·         Besprechung mit den Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren im Münsterland mit dem Ziel, die Beratungskonzepte um Informationsangebote für Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber zu ergänzen.

 

·         Angebot eines Inhouseseminars für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter im Kreis Coesfeld zu folgenden Themen:

o   Vorstellung von Argumenten zur Umwandlung von Mini-Jobs in eine  sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

o   Aufzeigen von Lösungsansätzen für einen gelungenen Übergang von Mini-Jobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung