Sitzung: 01.12.2016 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Kommunale
Planung nach § 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NRW);
hier: Inhaltliche Gestaltung und Zeitplan
FBL Schütt trägt wie folgt vor:
Seit dem 15.08.2016 erarbeitet die FOGS GmbH
Köln (Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und
Sozialbereich) - nach vorherigem
Vergabeverfahren – für den Kreis Coesfeld eine Planung nach den gesetzlichen Vorgaben von § 7 Abs. 1 bis 5 im
Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW),
Die Erarbeitung der Planung wird abgestimmt und unterstützt durch eine
Begleitgruppe mit Vertreter/-innen der Kreisverwaltung (FBL 2, Abteilungsleitung
50, Fachdienstleitung „ambulante Hilfen“, Fachplaner FB 2, Pflegeberatung und
Psychiatrieplaner Abt. 53) und zwei von
der Bürgermeisterkonferenz benannten, kommunalen Vertretern aus Senden und
Nottuln.
Ein wichtiger Bestandteil der Planung ist – neben der Sammlung und
Auswertung von Bevölkerungs-, Pflegebedürftigkeits- und Infrastrukturdaten –
die Erörterung der Situation mit den Akteuren vor Ort. Der Gutachter hat hierzu
Gesprächsrunden und Telefoninterviews mit Vertretern/-innen aus folgenden
Bereichen durchgeführt:
- Alle Städte und Gemeinden
- Stationäre Pflegeanbieter incl.
Kurzzeitpflege
- Ambulante Pflegeanbieter
- Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen
- Anbieter neuer Wohnformen
- Seniorenvertretungen und -beauftragte
- Pflegekassen
- Pflege- und Wohnberatung
Die Fertigstellung des Planentwurfs läuft in diesen Tagen.
Der weitere Ablauf sieht vor, den Entwurf zunächst in der
Pflegekonferenz zu beraten und den Städten und Gemeinden Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben.
Anschließend soll die Planung über den AASSG und Kreisausschuss dem
Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Nach derzeitigem Zeitplan soll
dies in der ersten Beratungsfolge des Jahres 2017 erfolgen.
Mini-Job-Studie
Münsterland; Umsetzung von Handlungsempfehlungen
FBL Schütt führt Folgendes aus:
In den Sitzungen des Ausschusses für Arbeit,
Soziales, Senioren und Gesundheit am 19.01.2016 und 09.06.2016 sind die
Ergebnisse der Mini-Job-Studie Münsterland sowie die sich hieraus ergebenden
Handlungsempfehlungen vorgestellt worden.
Es wird darüber informiert, dass die
Regionalagentur Münsterland zusammen mit den Jobcentern der Münsterlandkreise
und der Stadt Münster in diesem Zusammenhang folgende drei Aktionen plant:
·
Durchführung einer münsterlandweiten Themenwoche
„Mini-Job“ mit einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung in Münster, zu der Herr
Schmeltzer (Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen ) angefragt ist. Flankiert wird diese Auftaktveranstaltung
durch regionale Aktionen in den Münsterlandkreisen, so auch im Kreis Coesfeld.
·
Besprechung mit den Erwerbslosenberatungsstellen
und Arbeitslosenzentren im Münsterland mit dem Ziel, die Beratungskonzepte um
Informationsangebote für Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber zu ergänzen.
·
Angebot eines Inhouseseminars für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter im Kreis Coesfeld zu folgenden
Themen:
o
Vorstellung von Argumenten zur Umwandlung von
Mini-Jobs in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
o
Aufzeigen von Lösungsansätzen für einen gelungenen
Übergang von Mini-Jobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung