Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom 21.12.2016 wird beschlossen.


Vorsitzender Wobbe erinnert an den Auftrag an die Verwaltungen der drei Jugendämter, die Elternbeitragssatzungen für den Kreis Coesfeld einheitlich zu gestalten.

FBL Schütt erklärt, dass die Synchronisierung hinsichtlich der Beitragsfreiheit bis zu 18.000 Euro gelungen sei. Gleiches gelte für den Beitragshöchstsatz sowie der Schaffung weiterer Einkommensstufen über 73.000 Euro hinaus. Hinsichtlich der Binnendifferenzierung und der Anrechnung des Elterngeldes sei man weiterhin im Gespräch. Hier seien die unterschiedlichen historischen Entwicklungen in drei Jugendamtsbezirken zu berücksichtigen.

Ktabg. Neumann hält die Vereinheitlichung auch im Hinblick auf die Lohnkostenentwicklung für angemessen und stimmt dem Verwaltungsvorschlag im Namen der UWG zu. Auch Ktabg. Dropmann und Zanirato sprechen sich für die Anhebung der ersten Einkommensstufe aus und heben die Harmonisierung der Elternbeitragsregelungen positiv hervor. Vorsitzender Wobbe lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig