Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt,

 

  1. die Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) gegenüber dem Finanzamt Coesfeld bis zum 31.12.2016 abzugeben

 

und

 

  1. alle weiteren notwendigen Erklärungen zur Umsatzsteuer einschließlich eines evtl. späteren Widerrufs der Optionserklärung abzugeben. Dem Kreistag ist anschließend entsprechend zu berichten.

AL’in Brockkötter gibt kurz den Inhalt der Sitzungsvorlage wieder.

 

Der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann erkundigt sich nach konkreten Beispielen für Bereiche, in denen der Kreis Coesfeld umsatzsteuerpflichtig sei. Beispielhaft könnten hier der Bistrobetrieb beim Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg angeführt werden, oder die Märkte in den Kulturzentren, so AL’in Brockkötter. Grundsätzlich sei jedoch eine Vielzahl von Bereichen in der Verwaltung potentiell umsatz- beziehungsweise körperschaftssteuerpflichtig.

 

Der sachkundige Bürger Dr. Kristein möchte wissen, ob die Änderungen in der Steuerpflicht auch zu Gebührenerhöhungen führen könnten. AL’in Brockkötter antwortet, dass dies eventuell möglich sei.

 

Der sachkundige Bürger Stratmann fragt, ob es eine Liste mit Drittanbietern gebe. Falls ja, bittet er um Einsichtnahme. Kreisdirektor Gilbeau sagt zu, dass vorbehaltlich einer datenschutzrechtlichen Prüfung eine Liste mit Drittanbietern dem Protokoll beigefügt werde.

 

Anmerkung: Bezugnehmend auf die Frage des sachkundigen Bürgers Stratmann ist eine Auswertung der steuerpflichtigen Bereiche der Kreisverwaltung Coesfeld als Anlage beigefügt.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig