Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschlussvorschlag:

 

a)    Die unter Ziff. I a) Nr. 1 bis 4 aufgeführten Sanierungsmaßnahmen werden wie geplant und im Haushaltsplan 2016 veranschlagt, über das KInvFöG NRW-Programm umgesetzt.

b)    Die Investitionsmaßnahmen zur Sanierung des RvW, Lüdinghausen, vgl. S. 2 Ziff. I a) Maßnahme-Nr. 5 und 6 werden vom Haushaltsjahr 2016 auf das Haushaltsjahr 2017 ff. verschoben und hier ganz oder teilweise über das Programm „Gute Schule 2020“ finanziert. Hierdurch werden Fördermittel aus dem KInvFöG NRW in Höhe von 4.707.000 € frei.

c)    Das vorläufige Sanierungskonzept wird beschlossen. Der aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zu erwartende Förderbetrag in Höhe von 7.174.788 € (für die Jahre 2017 bis 2020 jährlich 1.793.697 €) wird zur Finanzierung der unter S. 4 Ziff. I b) Maßnahme-Nr. 1 bis 5 aufgeführten investiven Sanierungsmaßnahmen eingesetzt.

d)    In den Haushaltssatzungen 2017-2020 werden Kreditermächtigungen über jeweils 1.793.697 € aufgenommen.

e)    Die frei gewordenen Fördermittel aus dem KInvFöG NRW in Höhe von 4.707.000 € werden in Höhe von 3.600.000 € (90% der Bausumme) zur Finanzierung des Kreishausneubaus eingesetzt.

f)     Die danach noch frei verfügbaren Fördergelder in Höhe von 1.107.000,00 € werden zur Finanzierung der Maßnahme energetische Sanierung RvW-BK, Lüdinghausen, herangezogen.

g)    Die geplanten Maßnahmen „Neubau des Kreishauses V“ und „Qualifizierung des Schulstandortes (Gebäude der Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln) als Ersatz für die Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen“ werden mit einem Sperrvermerk versehen.


Ktabg. Schulze Esking möchte wissen, warum es über die Änderungsliste zu einer Verteuerung des Neubaus des Kreishauses V käme. Kreisdirektor Gilbeau gibt an, dass es sich hierbei um Kosten für die Möblierung und die Unterkellerung des Neubaus handele. Er bestätigt dem Ausschussvorsitzenden Dr. Gochermann, dass diese Positionen vorher an anderer Stelle veranschlagt worden seien.

 

Ktabg. Kortmann betont, dass der für die Maßnahme „Neubau Kreishaus V“ vorgesehene Sperrvermerk nur dann aufgehoben werden könne, wenn ein entsprechendes Raumkonzept vorliege. Ktabg. Kleerbaum bestätigt diese Ansicht. Ein solches Konzept und Diskussionen über dieses seien wichtig. In der Haushaltsrede des Landrates sei der Neubau des Kreishauses V in unerwarteter Weise als fix dargestellt worden. Aus haushaltsrechtlichen Gründen bestehe zwar ein zeitlicher Druck, die Maßnahme noch im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2017 zu berücksichtigen, allerdings sollten Diskussionen über die Maßnahme noch möglich sein. Auch Ktabg. Rampe ist der Ansicht, dass der Neubau des Kreishauses V in der Haushaltsrede nicht als so fix hätte dargestellt werden dürfen. Nicht jeder könne der Maßnahme uneingeschränkt zustimmen.

Kreisdirektor Gilbeau betont, dass niemand mit der Maßnahme überrascht werden sollte. Erste Mittel seien bereits im Haushalt 2016 veranschlagt worden. Zudem sei schon mit der WBC GmbH abgestimmt worden, ob diese aus wirtschaftlicher Sicht ein besserer Bauherr wäre. In diesem Falle hätten jedoch steuerrechtliche Umstände den Bau verteuert, sodass man sich gegen die WBC entschieden habe. Der bereits in der Sitzungsvorlage vorgeschlagene Sperrvermerk für den Neubau des Kreishauses V sei aufgenommen worden, um deutlich zu machen, dass zunächst ein Raumkonzept ausgearbeitet werden solle. Auch der Aufsichtsrat der WBC GmbH habe diese Lösung als tragfähig erachtet.

 

Der Ausschussvorsitzende Dr. Gochermann betont vor der Abstimmung nochmals, dass dem Sperrvermerk von Seiten der Politik sehr große Bedeutung beigemessen werde. Zudem sei nicht zu vergessen, dass mit der positiven Abstimmung über die Sitzungsvorlage viele andere wichtige Investitionen auf den Weg gebracht würden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               16 Ja-Stimmen

                                                      5 Enthaltungen