Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Darstellung der Verwaltung zur voraussichtlichen Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 


FBL Schütt erläutert die Anspruchsvoraussetzungen nach dem UVG. Danach hat ein Elternteil Anspruch auf Leistungen nach dem UVG, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkomme. Die Heranziehungsstelle würde dann versuchen, sich das Geld von dem zum Unterhalt verpflichteten Elternteil zurückzuholen. Die Rückholquote des Kreises Coesfeld (32 %) sei eine der höchsten in NRW. Die Kosten sowie die Einnahmen seien wie folgt aufgeteilt: 33,33 % trage der Bund, 13,33 % das Land und die verbleibenden 53,34 % hätte der Kreis zu tragen. Aktuell könnten Leistungen nach dem UVG für maximal 6 Jahren geltend gemacht werden, die Altersgrenze liege bei 12 Jahren. Geplant sei, den Leistungsanspruch auf Vollendung des 18. Lebensjahres auszuweiten und auch zeitlich nicht mehr zu befristen. Ca. 80 % der UVG-Berechtigten befänden sich im  SGB II-Leistungsbezug, dessen Kosten der Bund trage. UVG-Leistungen seien vorrangig vor SGB II-Leistungen, die Ausweitung des Leistungsanspruches gehe somit zulasten des Kreises. Es werde von einer Nettomehrbelastung in Höhe von rd. 850.000 € sowie zunächst zusätzlich zwei Personalstellen ausgegangen. Aktuell werde alles versucht, das Gesetz zu stoppen. Ktabg. Dropmann weist darauf hin, dass die geplante Gesetzesänderung zunächst einen großen Vorteil für Alleinerziehende darstelle. Auf die Finanzierung hätte man letztlich keinen Einfluss. FBL Schütt ergänzt, dass nur Leistungsempfänger ohne SGB II Bezug von der Anspruchsausweitung profitieren. Ktabg. Haselkamp vergewissert sich, dass es auch im SGB II – Bereich eine vergleichbare Heranziehung Unterhaltspflichtiger gäbe, wie bei den Unterhaltsvorschussleistungen.

AL‘in Dülker weist darauf hin, dass bereits jetzt Anträge vorliegen würden. Herr Wortmann vergewissert sich, dass eine Antragstellung nicht rückwirkend möglich ist.

Mitglied Brandenburger betont, dass sie die beabsichtige Gesetzesänderung sehr begrüße. Die Finanzierungsmodalitäten seien natürlich schwierig. Vorsitzender Wobbe weist darauf hin, dass er sich schwer damit tue, der Beschussvorlage zu folgen. Es sei zu verfrüht, bereits jetzt zusätzliche Haushaltsmittel einzuplanen und damit die Kommunen zusätzlich zu belasten. Ktabg. Dropmann schlägt vor, diese Mittel lediglich unter einem Vorbehalt bereit zu stellen. FBL Schütt führt aus, dass die Kreistagsitzung am 21.12 und somit nach der Sitzung des Bundesrates (16.12.16) sei. Somit könne man ggfs. aktuell auf entsprechende Änderungen reagieren. Laut Vorsitzendem Wobbe solle somit der Kreistag über Bereitstellung von weiteren Haushaltsmitteln entscheiden. Ktabg. Schäpers schlägt sodann vor, nur über Punkt 1 der Beschlussvorlage abstimmen zu lassen. Vorsitzender Wobbe lässt sodann über den Beschlussvorschlag zu 1 abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig