Sitzung: 06.12.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0705
Beschluss:
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Die Darstellung der Verwaltung zur voraussichtlichen Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) wird zur Kenntnis genommen.
FBL
Schütt erläutert die Anspruchsvoraussetzungen nach dem UVG. Danach hat ein
Elternteil Anspruch auf Leistungen nach dem UVG, wenn der andere Elternteil
seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkomme. Die Heranziehungsstelle würde
dann versuchen, sich das Geld von dem zum Unterhalt verpflichteten Elternteil
zurückzuholen. Die Rückholquote des Kreises Coesfeld (32 %) sei eine der
höchsten in NRW. Die Kosten sowie die Einnahmen seien wie folgt aufgeteilt:
33,33 % trage der Bund, 13,33 % das Land und die verbleibenden 53,34 % hätte
der Kreis zu tragen. Aktuell könnten Leistungen nach dem UVG für maximal 6
Jahren geltend gemacht werden, die Altersgrenze liege bei 12 Jahren. Geplant
sei, den Leistungsanspruch auf Vollendung des 18. Lebensjahres auszuweiten und
auch zeitlich nicht mehr zu befristen. Ca. 80 % der UVG-Berechtigten befänden
sich im SGB II-Leistungsbezug, dessen
Kosten der Bund trage. UVG-Leistungen seien vorrangig vor SGB II-Leistungen,
die Ausweitung des Leistungsanspruches gehe somit zulasten des Kreises. Es
werde von einer Nettomehrbelastung in Höhe von rd. 850.000 € sowie zunächst zusätzlich
zwei Personalstellen ausgegangen. Aktuell werde alles versucht, das Gesetz zu
stoppen. Ktabg. Dropmann weist darauf hin, dass die geplante Gesetzesänderung
zunächst einen großen Vorteil für Alleinerziehende darstelle. Auf die Finanzierung
hätte man letztlich keinen Einfluss. FBL Schütt ergänzt, dass nur
Leistungsempfänger ohne SGB II Bezug von der Anspruchsausweitung profitieren.
Ktabg. Haselkamp vergewissert sich, dass es auch im SGB II – Bereich eine
vergleichbare Heranziehung Unterhaltspflichtiger gäbe, wie bei den
Unterhaltsvorschussleistungen.
AL‘in
Dülker weist darauf hin, dass bereits jetzt Anträge vorliegen würden. Herr
Wortmann vergewissert sich, dass eine Antragstellung nicht rückwirkend möglich
ist.
Mitglied
Brandenburger betont, dass sie die beabsichtige Gesetzesänderung sehr begrüße.
Die Finanzierungsmodalitäten seien natürlich schwierig. Vorsitzender Wobbe
weist darauf hin, dass er sich schwer damit tue, der Beschussvorlage zu folgen.
Es sei zu verfrüht, bereits jetzt zusätzliche Haushaltsmittel einzuplanen und
damit die Kommunen zusätzlich zu belasten. Ktabg. Dropmann schlägt vor, diese
Mittel lediglich unter einem Vorbehalt bereit zu stellen. FBL Schütt führt aus,
dass die Kreistagsitzung am 21.12 und somit nach der Sitzung des Bundesrates
(16.12.16) sei. Somit könne man ggfs. aktuell auf entsprechende Änderungen
reagieren. Laut Vorsitzendem Wobbe solle somit der Kreistag über Bereitstellung
von weiteren Haushaltsmitteln entscheiden. Ktabg. Schäpers schlägt sodann vor,
nur über Punkt 1 der Beschlussvorlage abstimmen zu lassen. Vorsitzender Wobbe
lässt sodann über den Beschlussvorschlag zu 1 abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig