Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die Fraktionszuwendungen als monatlicher Zuschuss zur Deckung der Aufwendungen für die Geschäftsführung werden zum 01.01.2017 festgesetzt auf

 

a)    einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 350,00 €  je Kreistagsfraktion

b)    einen monatlichen Betrag in Höhe von 60,00 € je Kreistagsmitglied.


Ktabg. Höne stellt den Antrag, die Beträge wie folgt zu ändern:

 

a) monatlicher Grundbetrag in Höhe von 350,00 € je Kreistagsfraktion,

b) monatlicher Betrag in Höhe von 60,00 € je Kreistagsmitglied.

 

Grob überschlagen – so Ktabg. Höne – seien dies ca. 4.000 € mehr als veranschlagt. Ein starkes und qualitativ gutes Ehrenamt benötige entsprechende Mittel. Im Vergleich der Münsterlandkreise liege man damit immer noch im unteren Bereich.

 

Die Ktabg. Kleerbaum, Vogelpohl und Rampe stimmen den Ausführungen zu. Bereits im Vorfeld sei hierüber ein breiter Konsens erzielt worden. Gewisse Strukturen seien vorhanden und kosten Geld. Einigkeit bestand darin, eine weitere Erhöhung bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr vorzunehmen.

 

Ktabg. Lunemann ist der Meinung, dass eine Erhöhung der Beträge nicht vorgenommen werden solle und stellt den Antrag, für 2017 auf eine Erhöhung zu verzichten.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr lässt sodann über den weitergehenden Antrag des Ktabg. Höne abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               16 JA-Stimmen

                                                      1 NEIN-Stimme