Sitzung: 14.12.2016 Kreisausschuss
Landrat Dr. Schulze Pellengahr verliest folgende Mitteilungen:
Bildungsangebote für junge Geflüchtete
Über
eine Presseinformation der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 29.11.2016
ist bekannt geworden, dass das Schulministerium ab Februar 2017 seine
Angebotspalette an Berufskollegs auch für die neu Zugewanderten über 18 Jahre
erweitert.
Mit
dem neuen Angebot „Fit für mehr“ sollen nunmehr auch nicht mehr schulpflichtige
Flüchtlinge die Chance erhalten, sich schulisch auf den Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt vorzubereiten. Neuzugewanderte können - unabhängig von der
Bleibeperspektive – in das Bildungsangebot eintreten und sich dort bis zu einem
Jahr lang sprachlich, mathematisch, kulturell und politisch-gesellschaftlich
für ihren weiteren Bildungsweg vorbereiten.
In
diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass der Kreistag des Kreises Coesfeld
in seiner Sitzung am 22.06.2016 eine „Resolution zum Recht auf Schulbesuch für
über 18-jährige Flüchtlinge“ beschlossen hat.
Leider
liegen hier und bei den Schulleitungen über die Pressemitteilung und einer
ergänzenden Übersicht über „Bildungsangebote für geflüchtete Menschen“ hinaus
bislang keine weiteren Informationen über die Rahmenbedingungen für die
Schaffung eines entsprechenden Bildungsangebots an den Berufskollegs vor.
Insbesondere sind die schulrechtlichen Regelungen (z. B. Errichtungsbeschluss)
und die Frage der Bereitstellung bzw. der Finanzierung personeller
(Lehrpersonen, Sozialarbeiter usw.) und sächlicher Ressourcen noch ungeklärt
bzw. nicht bekannt.
Der
Kreis Coesfeld wird sich nunmehr mit dem Landkreistag und der Bezirksregierung
in Verbindung setzen, um weitere Informationen einzuholen.
Fortschreibung
Frauenförderplan und Bericht über die Personalentwicklung
Die Kreisverwaltung
ist nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes verpflichtet, jeweils
für den Zeitraum von 3 Jahren einen Frauenförderplan aufzustellen. Nach Ablauf
des 3-Jahres-Zeitraumes ist ein Bericht über die Personalentwicklung und die
durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und gemeinsam mit der Fortschreibung des
Frauenförderplanes vorzulegen.
Aufgrund einer
längerfristigen Erkrankung der Gleichstellungsbeauftragten können die
Fortschreibung des Frauenförderplanes für den Zeitraum 2016 bis 2018 sowie der
Bericht für die Jahre 2013 bis 2015 nicht mehr in diesem Jahr vorgelegt werden.
Die Vorlage wird sobald wie möglich nachgeholt.
Vergünstigte Nutzung von Bussen und Bahnen
für Inhaber der Jugendleitercard
(JULEICA)
Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet, dass das Pilotprojekt gut gelaufen sei. Einer Fortführung stehe nichts im Wege, entsprechende Mittel seien beim ZVM Fachbereich Bus vorhanden.