Landrat Dr. Schulze Pellengahr verliest folgende Mitteilungen:

 

Bildungsangebote für junge Geflüchtete

 

Über eine Presseinformation der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 29.11.2016 ist bekannt geworden, dass das Schulministerium ab Februar 2017 seine Angebotspalette an Berufskollegs auch für die neu Zugewanderten über 18 Jahre erweitert.

 

Mit dem neuen Angebot „Fit für mehr“ sollen nunmehr auch nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge die Chance erhalten, sich schulisch auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vorzubereiten. Neuzugewanderte können - unabhängig von der Bleibeperspektive – in das Bildungsangebot eintreten und sich dort bis zu einem Jahr lang sprachlich, mathematisch, kulturell und politisch-gesellschaftlich für ihren weiteren Bildungsweg vorbereiten.

 

In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass der Kreistag des Kreises Coesfeld in seiner Sitzung am 22.06.2016 eine „Resolution zum Recht auf Schulbesuch für über 18-jährige Flüchtlinge“ beschlossen hat.

 

Leider liegen hier und bei den Schulleitungen über die Pressemitteilung und einer ergänzenden Übersicht über „Bildungsangebote für geflüchtete Menschen“ hinaus bislang keine weiteren Informationen über die Rahmenbedingungen für die Schaffung eines entsprechenden Bildungsangebots an den Berufskollegs vor. Insbesondere sind die schulrechtlichen Regelungen (z. B. Errichtungsbeschluss) und die Frage der Bereitstellung bzw. der Finanzierung personeller (Lehrpersonen, Sozialarbeiter usw.) und sächlicher Ressourcen noch ungeklärt bzw. nicht bekannt.

 

Der Kreis Coesfeld wird sich nunmehr mit dem Landkreistag und der Bezirksregierung in Verbindung setzen, um weitere Informationen einzuholen.

 

Fortschreibung Frauenförderplan und Bericht über die Personalentwicklung

 

Die Kreisverwaltung ist nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes verpflichtet, jeweils für den Zeitraum von 3 Jahren einen Frauenförderplan aufzustellen. Nach Ablauf des 3-Jahres-Zeitraumes ist ein Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und gemeinsam mit der Fortschreibung des Frauenförderplanes vorzulegen.

 

Aufgrund einer längerfristigen Erkrankung der Gleichstellungsbeauftragten können die Fortschreibung des Frauenförderplanes für den Zeitraum 2016 bis 2018 sowie der Bericht für die Jahre 2013 bis 2015 nicht mehr in diesem Jahr vorgelegt werden. Die Vorlage wird sobald wie möglich nachgeholt.

 

Vergünstigte Nutzung von Bussen und Bahnen für Inhaber der Jugendleitercard          (JULEICA)

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet, dass das Pilotprojekt gut gelaufen sei. Einer Fortführung stehe nichts im Wege, entsprechende Mittel seien beim ZVM Fachbereich Bus vorhanden.