Sitzung: 21.12.2016 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0639
Beschluss:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2017 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget: 277.500 €
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung: 2.145.000 €
III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung: 625.000 €
IV. Bildungsgutscheine: 250.000 €
V. JobPerspektive § 16e SGB II: 250.000 €
VI. Sonderprogramm ESF-LZA: 202.500 €
VII. Freie Förderung: 150.000 €
VIII. Spezielle Angebote für Flüchtlinge: 330.000 €
IX. Erstattungen
aus Vorjahren: 50.000 €
Summe: 4.280.000 €
Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach
den Beratungen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie
im Kreisausschuss. Die zustimmende Beratung im Örtlichen Beirat SGB II erfolgte
bereits am 29.09.2016.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 48 JA-Stimmen
1 NEIN-Stimme