Beschluss:

 

a)    Der Kreis Coesfeld tritt der Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ bei
(§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).

 

b)    Mit dem Beitritt wird der Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000 € eingebracht
(§ 4 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).

c)    Die Interessenvertretung im Verwaltungsrat der Anstalt erfolgt über die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreter (§ 8 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig