Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung einer Selbsthilfekontaktstelle in den Kreisen Borken und Coesfeld in Trägerschaft des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. wird in den Jahren 2017 – 2021 ein Zuschuss zu den anerkennungsfähigen Personal- und Sachkosten in Höhe von 10.000 € pro Jahr bereit gestellt. Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung der Ko-Förderung durch Mittel des Kreises Borken, des Landes Nordrhein-Westfalen und der gesetzlichen Krankenkassen/‑verbände sowie des angemessenen Einsatzes von Eigen- oder sonstigen Mitteln des Zuwendungsnehmers gewährt. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Förderung zusammen mit dem Kreis Borken einen Zuwendungsvertrag mit dem Träger bis zum 31.12.2021 befristetet abzuschließen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig