Beschluss:

 

Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 2 zur SV-9-0674)) wird beschlossen.


FBL Dr. Scheipers weist darauf hin, dass die Stellungnahme der Krankenkassen als Kostenträger seit gestern vorliege. Hierin seien die bereits wiederholt geäußerten Bedenken gegen die Berücksichtigung der Ausbildungskosten für die Notfallsanitäter geltend gemacht worden. Diese Einwendung hindere die heutige Beschlussfassung nicht.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf der Satzung wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.