Sitzung: 21.12.2016 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0676
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt,
- die Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) gegenüber dem Finanzamt Coesfeld bis zum 31.12.2016 abzugeben
und
- alle weiteren notwendigen Erklärungen zur Umsatzsteuer einschließlich eines evtl. späteren Widerrufs der Optionserklärung abzugeben. Dem Kreistag ist anschließend entsprechend zu berichten.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig