Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt,

 

  1. die Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) gegenüber dem Finanzamt Coesfeld bis zum 31.12.2016 abzugeben

 

und

 

  1. alle weiteren notwendigen Erklärungen zur Umsatzsteuer einschließlich eines evtl. späteren Widerrufs der Optionserklärung abzugeben. Dem Kreistag ist anschließend entsprechend zu berichten.

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig