Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 12, Befangen: 0

Beschluss:

 

a)    Die unter Ziff. I a) Nr. 1 bis 4 aufgeführten Sanierungsmaßnahmen werden wie geplant und im Haushaltsplan 2016 veranschlagt, über das KInvFöG NRW-Programm umgesetzt.

b)    Die Investitionsmaßnahmen zur Sanierung des RvW, Lüdinghausen, vgl. S. 2 Ziff. I a) Maßnahme-Nr. 5 und 6 werden vom Haushaltsjahr 2016 auf das Haushaltsjahr 2017 ff. verschoben und hier ganz oder teilweise über das Programm „Gute Schule 2020“ finanziert. Hierdurch werden Fördermittel aus dem KInvFöG NRW in Höhe von 4.707.000 € frei.

c)    Das vorläufige Sanierungskonzept wird beschlossen. Der aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zu erwartende Förderbetrag in Höhe von 7.174.788 € (für die Jahre 2017 bis 2020 jährlich 1.793.697 €) wird zur Finanzierung der unter S. 4 Ziff. I b) Maßnahme-Nr. 1 bis 5 aufgeführten investiven Sanierungsmaßnahmen eingesetzt.

d)    In den Haushaltssatzungen 2017-2020 werden Kreditermächtigungen über jeweils 1.793.697 € aufgenommen.

e)    Die frei gewordenen Fördermittel aus dem KInvFöG NRW in Höhe von 4.707.000 € werden in Höhe von 3.600.000 € (90% der Bausumme) zur Finanzierung des Kreishausneubaus eingesetzt.

f)     Die danach noch frei verfügbaren Fördergelder in Höhe von 1.107.000,00 € werden zur Finanzierung der Maßnahme energetische Sanierung RvW-BK, Lüdinghausen, herangezogen.

g)    Die geplanten Maßnahmen „Neubau des Kreishauses V“ und „Qualifizierung des Schulstandortes (Gebäude der Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln) als Ersatz für die Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen“ werden mit einem Sperrvermerk versehen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               38 JA-Stimmen

                                                    12 NEIN-Stimmen