Beschluss: zurückgestellt

Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet, dass der Landkreistag von einer späteren Einführung des geänderten Unterhaltsvorschussgesetzes ausgehe, dann aber wohl rückwirkend zum 01.01.2017. Es spreche daher einiges dafür, die voraussichtlich notwendigen Mittel bereits jetzt in den Haushalt 2017 einzustellen.

 

FBL Schütt konkretisiert die in der Sitzungsvorlage genannten Zahlen und Daten. Ca. 85 % der SGB II-Bezieher hätten einen vorrangigen Anspruch auf Leistungen nach dem UVG. Bei der Einführung der geplanten Änderungen müsse daher mit einer direkten Umsetzung gerechnet werden, ebenso mit einer direkten finanziellen Belastung. Ob die Anteile des Bundes oder des Landes steigen würden, sei zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen.

 

Ktabg. Höne geht nicht davon aus, dass das Land einen höheren Anteil als bisher an den Kosten übernehmen werde. Man solle hier nun pragmatisch vorgehen und die eine Woche bis zum Kreistag noch abwarten. Eventuell gäbe es bis dahin neue Erkenntnisse.

 

Ktabg. Rampe stimmt dem zu und ist auch der Meinung, im Kreisausschuss noch keine übereilte Entscheidung zu treffen.

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Vogelpohl teilt Landrat Dr. Schulze Pellengahr mit, dass es in der Bürgermeister-Konferenz keine ernsthafte Diskussion über das Thema gegeben habe. Die Gesetzessystematik der Finanzierung der Kosten sei bekannt. Es mache Sinn, die Mittel in den Haushalt einzustellen, wenn die Gesetzesänderung sowieso komme.

 

Ktabg. Kleerbaum hält es aus Gründen der Haushaltswahrheit und -klarheit grundsätzlich für richtig, die genannten Beträge bereits jetzt in den Haushalt einzustellen, schlägt aber vor, ggf. mit den Gemeinden zuvor hierüber Kontakt aufzunehmen.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Ansichten wird die Entscheidung über den Tagesordnungspunkt zurückgestellt. Eine Entscheidung soll im Kreistag am 21.12.2016 getroffen werden.