Sitzung: 21.12.2016 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0705/1
Beschluss:
Die Darstellung der Verwaltung zur voraussichtlichen Reform des
Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) wird zur Kenntnis genommen.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist auf die Einschätzung des LKT NRW hin, dass eine spätere Verabschiedung erwartet wird und mit einer Rückwirkung zum 01.01.2017 gerechnet werden müsse. Auf Nachfrage habe der Sprecher der Bürgermeister im Kreis Coesfeld, Bürgermeister Borgmann, sich dafür ausgesprochen, die Summe nicht in den Haushalt 2017 einzuplanen. Er habe zugesichert, dass die sich hieraus ergebende Nachforderung des Kreises Coesfeld akzeptiert wird.
Auf Grund der Ungewissheit über die konkreten Beträge, so Ktabg. Kleerbaum, könne man dem Wunsch der Bürgermeister nachkommen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig