Sitzung: 21.12.2016 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0644/1
Beschluss:
Die Fraktionszuwendungen als monatlicher Zuschuss zur Deckung der Aufwendungen für die Geschäftsführung werden zum 01.01.2017 festgesetzt auf
a) einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 350,00 € je Kreistagsfraktion
b) einen monatlichen Betrag in Höhe von 60,00 € je Kreistagsmitglied.
Nach dem Landrat Dr. Schulze Pellengahr auf die zur Abstimmung stehende Beschlussempfehlung des Kreisausschusses verwiesen hat, erklärt Ktabg. Lunemann, dass er diesen Beschluss nach wie vor ablehne.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 44 JA-Stimmen
4 NEIN-Stimmen
1 Enthaltung