Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Fraktionszuwendungen als monatlicher Zuschuss zur Deckung der Aufwendungen für die Geschäftsführung werden zum 01.01.2017 festgesetzt auf

 

a)    einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 350,00 €  je Kreistagsfraktion

b)    einen monatlichen Betrag in Höhe von 60,00 € je Kreistagsmitglied.

 


Nach dem Landrat Dr. Schulze Pellengahr auf die zur Abstimmung stehende Beschlussempfehlung des Kreisausschusses verwiesen hat, erklärt Ktabg. Lunemann, dass er diesen Beschluss nach wie vor ablehne.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               44 JA-Stimmen

                                                      4 NEIN-Stimmen

                                                      1 Enthaltung