Beschluss: Kenntnis genommen

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 


Ltd. KRD Schütt weist darauf hin, dass sich für den Produktbereich Soziale Sicherung insgesamt eine Verschlechterung in Höhe von 127.000 € ergäbe. Diese werde aber über den Gesamthaushalt aufgefangen.

 

Produkt 50.1.3 – Leistungen für Pflegebedürftige

Im Bereich der Leistungen für Pflegebedürftige zeichne sich eine Einsparung in Höhe von 112.700 € ab. Dies sei im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Fallzahlentwicklung sowohl bei der ambulanten als auch bei der stationären Pflege unter den Prognosewerten für 2005 liege.

 

Produkt 50.1.4 – Leistungen an Behinderte

Bei den Leistungen an Behinderte werde eine Verschlechterung in Höhe von rund 242.000 € erwartet. Dies sei darauf zurückzuführen, so führte Ltd. KRD Schütt aus, dass bisher Ausgaben für Integrationshelfer nicht veranschlagt gewesen seien. Aufgrund der Änderung der Schulgesetze seien aber nunmehr wieder die Sozialhilfeträger für die Finanzierung der Integrationshelfer zuständig. Auf Nachfrage ergänzt KOVR Hesselmann, dass bisher 60 Anträge auf Übernahme von Kosten für Integrationshelfer vorlägen.

Herr David bittet um Auskunft, in wie vielen Fällen Geldleistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und in welcher Höhe erbracht worden seien. KOVR Hesselmann erklärt, dass bis zum Stand 31.08.2005 in 40 Fällen Leistungen erbracht worden seien. Sie sagt zu, dass Angaben zur Höhe der Leistungen in die Niederschrift aufgenommen werden:

Anmerkung:

Für das Jahr 2005 wurden dem Kreis Coesfeld aus der Ausgleichsabgabe insgesamt 149.726,00 € zugewiesen. Hiervon wurden seitens des Kreises bisher 52.971,39 € bewilligt und davon bisher ausgezahlt 30.791,33 €.

 

Produkt 50.1.5 – Leistungen an Kranke, Schwangere und Alte

Ltd. KRD Schütt führt aus, dass sich hier im Bereich der Krankenhilfe eine Budgetverschlechterung in Höhe von rund 422.000 € abzeichne. Dies begründe sich aus der nunmehr von den Krankenkassen vorgenommenen Spitzabrechnung der Krankenhilfe für das Jahr 2004 („Restabwicklung BSHG“). Die entsprechenden Abschlagszahlungen seien zu niedrig festgesetzt worden. In den umliegenden Kreisen habe sich Ähnliches ergeben.

 

Produkt 50.1.8 – Unterhalt, Einnahmerealisierung

Bei diesem Produkt ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von rund 322.000 €. Diese Mehreinnahmen beruhen im Wesentlichen auf der sogenannten „Restabwicklung BSHG“ und auf Einnahmesteigerungen bei der Unterhaltsrealisierung im Bereich der Heimpflege.

 

Produkt 50.1.9 – Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII

Aufgrund der endgültigen Klärung durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts der Frage, wem das Kindergeld als Einkommen zuzurechnen sei, komme es hier zu erheblichen Nachzahlungen.

Insgesamt werde hier voraussichtlich der Haushaltsansatz um rd. 293.000 € überschritten.

 

Produkt 50.5.1 – Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die bisherige Entwicklung lässt Mehrausgaben in Höhe von rd. 132.000 € erwarten. Dies sei im Wesentlichen auf die Notwendigkeit der Darlehensgewährung bei vorhandenem aber nicht sofort einsetzbarem Vermögen zurückzuführen.

Bei der Ermittlung der Prognose der Kosten für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2005 seien zunächst die Ist-Beträge für die Monate Januar bis Juli 2005 berücksichtigt worden. Zusätzlich seien für den Zeitraum August bis Dezember 2005 Ausgaben in Höhe von monatlich 1.559.100 € zugrunde gelegt worden. Auf dieser Grundlage werden für Unterkunft und Heizung Gesamtausgaben in Höhe von rund 18 Mio. € erwartet.

Die Abrechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung erfolge mit den Städten und Gemeinden gesondert.

Ltd. KRD Schütt weist darauf hin, dass es für die Kostenbeteiligung des Bundes, die für das Jahr 2005 mit 29,1 % festgeschrieben worden sei, für das Jahr 2006 noch keine gesetzliche Regelung gäbe.

Er merkt an, dass für diesen Bereich die Einnahmen aus Unterhalt noch nicht so fließen wie veranschlagt.