Beschluss: Kenntnis genommen

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 


Vorsitzende Schäpers hebt einleitend das gute Miteinander in der Arbeitsmarktkonferenz hervor.

 

KAR Bleiker führt aus, dass der dritte Maßnahmeaufruf mit über 22 Maßnahmen am 15.07.2005 gestartet worden sei. Die 22 Maßnahmen umfassen neun Projekte; davon sechs Projekte für die Zielgruppe der unter 30jährigen sowie drei Projekte für die Zielgruppe 30plus. Ferner gehören dazu sechs Qualifizierungsmaßnahmen für die Zielgruppe 30plus und sieben Orientierungsmaßnahmen. Von den 49 beim Kreis Coesfeld registrierten Maßnahmenträgern haben sich 15 (darunter eine Bietergemeinschaft) an dem Maßnahmeaufruf beteiligt. Es seien insgesamt 50 Anträge gestellt worden. Die Zahl der Teilnehmerplätze für alle Maßnahmen belaufe sich auf 394. Das Finanzvolumen betrage insgesamt 1.273.009,91 €. Auf das Jahr 2005 heruntergebrochen ergebe sich dabei ein Betrag in Höhe von ca. 300.000 €. Im Übrigen handele es sich um Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2006.

KAR Bleiker erläutert anhand der als Anlage 1 beigefügten Übersicht die einzelnen Maßnahmen. Die Maßnahmen mit den laufenden Nummern 24.1. bis 24.3 umfassen Praktika und Einstiegsqualifizierungen. Sie dauern jeweils 6 Monate und beginnen erstmalig am 01.10.2005.

Auf die Bitte der Ktabg. Wilhelm um ergänzende Informationen führt KAR Bleiker aus, dass an diesen Maßnahmen Personen teilnehmen werden, die relativ weit vom ersten Arbeitsmarkt entfernt seien. Es gelte hier Schlüsselqualifikationen zu vermitteln. Dies reiche vom pünktlichen Erscheinen über die Beratung bezüglich der angemessenen Kleidung und des äußeren Erscheinungsbildes bis hin zum Sozialverhalten.

Die Maßnahmen 25.1 bis 25.6. seien, so KAR Bleiker weiter, ausschließlich für den Personenkreis der unter 30jährigen konzipiert. Erfahrungen haben gezeigt, dass sich bei Maßnahmen, deren Teilnehmer sehr unterschiedlichen Altersgruppen angehören, besondere Schwierigkeiten ergäben. Die vorgenannten Maßnahmen seien auf projektbezogenes Handeln gerichtet und umfassen nicht nur den theoretischen Bereich. KAR Bleiker merkt an, dass es durchaus Teilnehmer gäbe, die bewusst Maßnahmen stören, um von ihnen ausgeschlossen zu werden. Dieser Personenkreis werde daher besonders betreut. Ein Ziel der Maßnahmen für die unter 30jährigen sei es, den Wunsch nach einer Weiterqualifizierung zu erhöhen.

Die Maßnahme 27.0 finde an den Standorten Coesfeld und Lüdinghausen statt. Hier gehe es insbesondere um das Profiling und die Berufswegplanung.

PC-Kenntnisse seien heute in fast allen Bereichen des Berufslebens notwendig, deshalb sollen im Rahmen der Maßnahme 28.0 solche Kenntnisse erweitert und verfestigt werden. Sie setzt sich zusammen aus 3 Modulen.

Hinter der Maßnahme 29.0 „Fit für Haus und Grund“ verberge sich die Vermittlung von Kenntnissen im Gebäudemanagement. Hierzu gehöre z. B. die Pflege von Außenanlagen.

KAR Bleiker weist darauf hin, dass die Maßnahme 30.0 in das Programm aufgenommen worden sei, da insbesondere die fleischverarbeitenden Unternehmen Arbeitskräfte suchen.

Die Maßnahme 31.0 „Fit für FaFoGA (Fastfood-Gastronomie)“ sei aufgrund des zu erwartenden Bedarfs an Arbeitskräften in Zusammenhang mit der steigenden Anzahl der im Kreis Coesfeld niedergelassenen Fastfood-Ketten eingerichtet worden. Im Rahmen dieser Maßnahme stehe die Qualifizierung und die Motivation im Vordergrund.

KAR Bleiker erläutert, dass die Maßnahme 32.0 „Sprungbrett“ sich an Personen richtet, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es sollen Schlüsselqualifikationen vermittelt und Schulabschlüsse nachgeholt werden.

Die Maßnahme 33.0 „Fit für HoGA – Profi“ bereite u. a. auf die Berechtigung zur Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer im Bereich Hotel- und Gaststättengewerbe vor.

Die Maßnahme 34.0 „Fit für LoLA“ (Logistik und Lager) bereite die Teilnehmer u. a. auf eine Tätigkeit im Speditionsbereich vor.

KAR Bleiker weist darauf hin, dass sich die Maßnahme 35.0 „Ideenwettbewerb SELBSTaktiv“ an Personen richte, die in der Selbständigkeit gescheitert seien. Es erfolge eine Analyse der Einzelschicksale, der vorhandenen Qualifikationen und ein Erforschen der Ursachen für das Scheitern. Hier zeige sich häufig, dass die Vorstellungen der Betroffenen mit der Realität nicht zu vereinbaren seien. Ziel sei es, Wunsch und Wirklichkeit in Einklang zu bringen und eine Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Ktabg. Pieper führt an, dass dieser Personenkreis häufig mit Schulden belastet sei und bittet um Auskunft, inwieweit hier Hilfe geleistet werde. KAR Bleiker macht deutlich, dass hier der Einzelfall betrachtet und ggf. die Empfehlung ausgesprochen werde, sich an die Schuldnerberatung zu wenden.

Herr Lammers bittet um Auskunft, ob den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Maßnahmen eine Mehraufwandsentschädigung gewährt werde und welchen Stundenumfang die einzelnen Maßnahmen haben. KAR Bleiker erklärt, dass eine Mehraufwandsentschädigung nicht gewährt werde. Vielmehr werde auch in Übereinstimmung mit den Mitgliedern der Arbeitsmarktkonferenz die Auffassung vertreten, dass möglichst viele finanzielle Mittel in die berufliche Qualifizierung investiert werden sollen. Ein Großteil der Maßnahmen sei auf 38,5 Stunden angelegt. Ergänzend teilt Ltd. KRD Schütt mit, dass im Rahmen der Maßnahmen ggf. Fahrtkosten erstattet werden.

 

Ktabg. Wilhelm fragt nach, welche Konsequenzen es habe, wenn eine Person eine Maßnahme abbreche, ergehe z. B. eine neues Angebot an diese Person oder werde mit ihr ein Gespräch geführt.

Hierzu führt Ltd. KRD Schütt aus, dass aufgrund eines mit den Städten und Gemeinden abgesprochenen Verfahrens zunächst an die Betroffenen durch einfachen Brief eine Aufforderung erfolge, an der Maßnahme teilzunehmen. Soweit dies nichts fruchte, werde die Aufforderung per Einschreiben versandt. Es werde auch versucht, mit dem Betroffenen ein Gespräch zu führen, um die Gründe für seine Nichtteilnahme zu erfahren. Eine letzte Maßnahme stelle die Absenkung der Leistungen dar. Ergänzend erklärt KAR Bleiker, dass ggf. das Gesundheitsamt eingeschaltet werde, soweit der Betroffene gesundheitliche Gründe geltend mache.

 

Ktabg. Dr. Voß führt aus, dass es wichtig sei, durch Ideenreichtum Projekte anzustoßen. Außerdem halte er insbesondere bei Selbständigen Maßnahmen der Prävention für erforderlich. Er bittet um Auskunft, inwieweit hierbei die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld (WFG) eingebunden sei. KAR Bleiker erklärt, dass alle Anträge von Personen, die eine Selbständigkeit anstreben, hierfür finanzielle Unterstützung erhalten möchten und SGB II-Leistungsberechtigte seien, durch die WFG geprüft werden. Eine Einflussmöglichkeit auf Personen, die bereits in der Vergangenheit eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben, bestehe dagegen nicht. Ergänzend weist Ltd. KRD Schütt darauf hin, dass in solchen Fällen lediglich auf die kompetente Beratung durch die Schuldner- und Insolvenzberatung verwiesen werden könne.

 

Ktabg. Dipp bittet darum, ein Abkürzungsverzeichnis der Träger zur Verfügung zu stellen. Er fragt nach, wie sichergestellt werde, dass die Träger für die durchzuführenden Maßnahmen geeignet seien. KAR Bleiker sagt zunächst zu, dass das Abkürzungsverzeichnis (Anlage 2) der Niederschrift beigefügt werde, und erläutert, dass im Kreis Coesfeld mit bereits bekannten und bewährten Trägern zusammengearbeitet werde. Außerdem werde ein Leistungsverzeichnis erstellt und es werden Maßnahmen vor Ort überprüft, um festzustellen, ob die Durchführung der Maßnahmen dem abgegebenen Angebot entspreche.

 

Auf die Frage der Ktabg. Pieper, ob die Wartezeit bei der Schuldnerberatung immer noch zwei Jahre betrage, stellt Ltd. KRD Schütt klar, dass nach Meldung bei der Schuldnerberatung zunächst innerhalb einer Woche ein Erstgespräch stattfinde. Erst die Aufarbeitung des Falles nehme dann einen längeren Zeitraum in Anspruch. Ltd. KRD Schütt ergänzt, dass bei der Schuldnerberatung abgefragt worden sei, ob aufgrund der Einführung des SGB II ein zusätzlicher Bedarf entstanden sei. Dies sei verneint worden. Etwas anderes könne sich jedoch noch im Laufe der Zeit ergeben, da Personen bisher auf freiwilliger Basis die Schuldnerberatung aufgesucht haben. Nunmehr könne hierzu auch eine Verpflichtung ausgesprochen werden.

 

Vorsitzende Schäpers regt an, dass Thema Schuldnerberatung nochmals in einer der nächsten Ausschusssitzungen zu behandeln.

 

Auf die Frage der Ktabg. Willms, wie sich der Auslastungsgrad der jeweiligen Maßnahmen darstelle, erwidert KAR Bleiker, dass die Maßnahmen nach Gesprächen mit den Hilfeplanern konzipiert werden und insoweit am Bedarf ausgerichtet seien. Problematisch sei es, dass Maßnahmen wegen fehlender Erreichbarkeit des Maßnahmeortes z. B. durch öffentliche Verkehrsmittel nicht besetzt werden können. Hier gelte es mit den Maßnahmen in die Fläche zu gehen, also nicht nur zentrale Orte wie Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen als Standort auszuwählen.

KAR Bleiker weist darauf hin, dass sich aktuell gezeigt habe, dass bei drei Maßnahmen der Auslastungsgrad erhöht werden müsse.

 

Herr Lammers bittet um Auskunft, ob für Alleinerziehende auch Maßnahmen in Teilzeitform angeboten werden. KAR Bleiker antwortet, dass nur wenige Maßnahmen ausschließlich in Teilzeitform vorgesehen seien. Die Durchführung vieler Maßnahmen in Teilzeitform sei jedoch möglich; ggf. müsse dann die Dauer der Maßnahme z. B. von drei auf sechs Monate verlängert werden.

 

Ltd. KRD Schütt sagt zu, der Niederschrift eine Aufstellung der Schuldnerberatung zur Statistik (z. B. nach Personengruppen, Alleinstehend, Alleinerziehend, Familien) beizufügen (Anlage 3).