Aufteilung des SGB II Eingliederungsbudgets 2017

 

Dez. Schütt berichtet wie folgt:

„In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am  01.12.2016 ist über die Aufteilung des SGB II-Eingliederungsbudgets 2017 beraten worden. Die Beschlussfassung erfolgte nach der weiteren Beratung im Kreisausschuss am 21.12.2016 im Kreistag.

Da zu diesem Zeitpunkt die endgültige Höhe dieser Bundesmittel noch nicht bekannt war, erfolgte eine Veranschlagung von vorläufigen Werten.

Zwischenzeitlich wurden seitens des BMAS mit Datum 23.12.2016 nähere Informationen zum klassischen Eingliederungsbudget sowie den flüchtlingsindizierten Zusatzmitteln 2017 bekannt gegeben, so dass die Planungswerte angepasst werden konnten. Abweichungen zwischen diesen Planwerten und der Eingliederungsverordnung des Bundes für das Jahr 2017 haben sich nur in einer Gesamthöhe von 4.637,00 € ergeben, so dass gemäß dem Beratungsergebnis im Örtlichen Beirat SGB II am 17.01.2017 von einer Neuplanung der Detailaufteilung des SGB II-Eingliederungsbudgets Abstand genommen werden kann.

 

1)         Klassisches Eingliederungsbudget inkl. der freien Förderung gemäß

          § 16f SGB II:

 

          Planwert alt:       3.900.000 €

          Planwert neu:    3.816.272 €

          Differenz:              - 83.728 €    

 

2)         Flüchtlingsinduzierte Zusatzmittel:

 

          Planwert alt:          330.000 €

          Planwert neu:       418.365 €

          Differenz:           +  88.365 €    

 

Gesamtdifferenz:         4.637 €“

 

 

Ausweisung des Perinatalzentrums der Christophorus-Kliniken in Coesfeld im Krankenhausplan NRW

 

Dez. Schütt führt aus: „Laut Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Münster wurde das in den Christophorus-Kliniken in Coesfeld bestehende Perinatalzentrum als solches im Krankenhausplan NRW ausgewiesen. Damit wurde einem vom Träger seit geraumer Zeit verfolgten und in den Kreisen Borken und Coesfeld vielseits unterstützten Anliegen entsprochen.

 

Zum Hintergrund:

Der Gemeinsame Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V (G-BA) legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. In 2010 beschloss der G-BA aus Gründen der Qualitätssicherung veränderte Mindestmengenregelungen für Perinatalzentren. Der Fortbestand des Perinatalzentrums in Coesfeld als Versorgungsangebot der höchsten Anforderungsstufe für Frühgeborene (Level 1) schien gefährdet. Die von 14 auf 30 erhöhte Mindestfallzahl war in den Jahren zuvor nicht immer erreicht worden. Die weitere Kostenübernahme durch die GKV für hier erbrachte Behandlungsleistungen stand in Frage.

 

Am 15.12.2010 verabschiedete der Kreistag des Kreises Coesfeld eine Resolution, in der er sich für den Erhalt des Perinatalzentrums in Coesfeld in seiner bisherigen Form aussprach. Auch der Kreistag des Kreises Borken verabschiedete mit gleichem Tenor eine Resolution, ebenso mehrere Städte und Gemeinden in den Kreisen Borken und Coesfeld.

 

Nachdem in einer vorläufigen Gerichtsentscheidung das Prinzip der Mindestmengenregelungen für Perinatalzentren angezweifelt worden war und Klageverfahren anhängig waren, setzte der G-BA die Neuregelung noch vor deren Inkrafttreten aus.

Das MGEPA NRW kündigte seinerzeit an, im Zuge der Neuaufstellung des Krankenhausplanes alle Standorte nach Bedarfsgesichtspunkten zu überprüfen.

 

Das Bundessozialgericht hat seither in Entscheidungen die Erhöhung einer Mindestfallzahl für Level-1-Perinatalzentren auf 30 abgelehnt, gleichwohl aber die bisherige Mindestfallzahl von 14 bestätigt.    

 

Im Februar 2016 räumte die Bezirksregierung Münster der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld die Möglichkeit ein, zu Planungen im Regierungsbezirk hinsichtlich der Ausweisung von Perinatalzentren im Krankenhausplan NRW eine Stellungnahme abzugeben. Die Konferenzmitglieder stellten die wesentliche Bedeutung des Perinatalzentrums in Coesfeld für unsere Region heraus und befürworteten die Ausweisung im Krankenhausplan des Landes.

 

Die Christophorus-Kliniken haben unlängst darauf hingewiesen, dass das Land NRW  entgegen dem ursprünglichen G-BA-Beschluss mit der Kategorisierung von Perinatalzentren nach unterschiedlichen Anforderungsstufen in Level I, Level II usw. festgelegt habe, allein Level-I-Perinatalzentren im Krankenhausplan auszuweisen. Darunter gebe es in diesem Versorgungsbereich nur noch Geburtskliniken mit oder ohne Kinderklinik, die jedoch keine Neugeborenen mit weniger als 1.500 Gramm Geburtsgewicht versorgen dürften. Dies habe vor allem Auswirkungen auf Kliniken des ehemaligen Level II, z.B. auf das St. Agnes-Hospital in Bocholt. Von dort habe man die Information erhalten, dass ab dem 01.02.2017 entsprechend der o.g. Festlegung nicht länger Neugeborenentransporte aus kleineren umliegenden Kliniken erfolgen, da für das St. Agnes-Hospital kein Perinatalzentrumsstatus mehr bestehe.

Seit vielen Jahren hätten das Bocholter  Level II-Perinatalzentrum und das Coesfelder Level I-Perinatalzentrum analog dem ursprünglichen G-BA-Beschluss eine enge, erfolgreiche und schriftlich fixierte Kooperation gepflegt, mit der entsprechenden Zuordnung und Versorgung der Neugeborenen und kleinen Kinder im westlichen Münsterland. Diese falle jetzt weg. Es werde eine starke zusätzliche personelle und räumliche Belastung des Coesfelder Zentrums erwartet.“