Beschluss: Kenntnis genommen

AL Bleiker teilt unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage mit, dass bereits einige Handlungsempfehlungen aus der Mini-Job-Studie haben umgesetzt werden können.

So berichtet er insbesondere über die münsterlandweite Auftaktveranstaltung der Themenwoche „Mini-Job im Münsterland“ am 16.01.2017 in Münster. Bei dieser Veranstaltung zu den Themen „Schwarzarbeit“ und „Minijob“ seien neben den arbeitsmarktrelevanten Akteuren auch einige Landräte sowie das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) vertreten gewesen. Im Rahmen der Themenwoche seien darüber hinaus verschiedene Aktivitäten der Jobcenter im Münsterland erfolgt. Die Aktionen im Kreis Coesfeld hätten z.B. einen Besuch  des Projektes „Job-Direkt“ in Dülmen durch den Landrat sowie die Besichtigung eines Betriebes in Senden umfasst, in dem es gelungen war, einen Mini-Job in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln.

Ziel sei vor allem, sowohl Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als auch Arbeitgeber über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen eines Mini-Jobs zu informieren. Um auch die Leiterinnen und Leiter der Jobcenter im Kreisgebiet hierfür zu sensibilisieren, sei zu diesem Thema in Zusammenarbeit mit dem MAIS NRW eine Fortbildung initiiert worden.

AL Bleiker betont unter Hinzuziehung eines Zitats des Landrats, Herrn Dr. Schulze Pellengahr, dass es zwar wichtig sei, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite umfassend über Rechte und Pflichten im Mini-Job zu informieren. Die Entscheidung jedoch, ob ein Mini-Job oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung das geeignete Beschäftigungsmodell darstelle, könne nur individuell von jedem Menschen persönlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebenssituation getroffen werden. Hierbei sei auch zu berücksichtigen, dass ca. 90 % aller Mini-Jobber im Münsterland nicht im SGB II-Leistungsbezug stehen würden.

AL Bleiker berichtet ferner, dass nunmehr eine engere Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt erfolgen solle, um eventuellen Pflichtverletzungen der Arbeitgeber im Bereich Mini-Job aber auch dem Problem der Schwarzarbeit schneller und besser begegnen zu können.

Ktabg. Crämer-Gembalczyk gibt zu bedenken, dass ca. 80 % der Arbeitgeber, die Mini-Jobs anbieten, nicht bereit seien, diese in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit umzuwandeln. Sie erkundigt sich nach den Bestrebungen, die Bereitschaft der Arbeitgeber zur Ausweitung der Arbeitsplätze zu fördern. AL Bleiker verweist hierzu auf den Bericht der Mini-Job-Studie und bestätigt, dass eine Umwandlung eines Mini-Jobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zumeist nicht im gleichen Betrieb erfolge, sondern hierzu ein Arbeitgeberwechsel erforderlich sei. Hierbei sei jedoch auch zu berücksichtigen, dass es oft auch Gründe für den Erhalt des Mini-Jobs gebe. Dez. Schütt ergänzt, dass die Kammern im Rahmen der Auftaktveranstaltung zur Themenwoche auf diese Problematik angesprochen worden seien. Er betont, dass der Kreis zwar über die Problematik informieren könne. Er sehe jedoch bei dieser Problematik auch die Kammern in der Verantwortung.

Abschließend betont stellv. Vorsitzender Bockemühl, dass er die Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt für gut und wichtig halte.