Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Kreis Coesfeld richtet eine zusätzliche, überwiegend aus Landesmitteln geförderte Vollzeitstelle für den Bereich „Integration als Querschnittsaufgabe“ im Kommunalen Integrationszentrum ein. Im laufenden Jahr 2017 wird die Stelle als Projektstelle geführt. Vorbehaltlich der fortgesetzten Landesförderung soll diese Stelle dann im Beratungsverfahren für den Stellenplan 2018 als zusätzliche Planstelle berücksichtigt werden.

    Der Kreis Coesfeld nutzt das Angebot des Landes NRW zur zusätzlichen Abordnung von 1,5 Stellen für Lehrerinnen oder Lehrer im Kommunalen Integrationszentrum.




 

 

 

 

 


Ausschussvorsitzender Kleerbaum bezieht sich einleitend auf den vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) angekündigten Ausbau der Kommunalen Integrationszentren (KI) (Anlage 1 zur SV) und erklärt, dass er die Initiative des Landes NRW begrüße, weitere Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.

Herr Kleerbaum bittet Herrn Dreier mit Rücksicht auf die ausführliche und inhaltlich in allen Punkten nachvollziehbare Sitzungsvorlage um einige wenige zusätzliche Erläuterungen zu den für das KI besonders wichtigen Sachverhalten.

 

Dolmetscherpool

MA Dreier bezieht sich zunächst auf den geplanten Dolmetscherpool (S. 7 der SV) und berichtet, dass das Land NRW unter anderem beabsichtige, bis zu 50.000,- € für den Aufbau eines Dolmetscherpools zur Verfügung zu stellen. Bei dem Aufbau auf Kreisebene fahre man aktuell zweigleisig. Auf der einen Seite werde ein Konzept erarbeitet. Das KI treffe sich bereits mit Vertretern der Jobcenter, der AfA, der Wohlfahrtsverbände sowie der Flüchtlingsinitiativen im Kreis Coesfeld, um ein möglichst gemeinsames Konzept abzustimmen.

Daneben werde aber auch bereits ganz praktische Übersetzungshilfe in verschiedenen Einzelfällen geleistet. MA Dreier berichtet in diesem Zusammenhang von zwei Beispielen (a: Übersetzer finanziert für eine Untersuchung im Gesundheitsamt eines zugewanderten, evtl. behinderten Kindes, welches bereits aufgrund der Übersetzungsprobleme in der Familie vergeblich vorstellig wurde und b: Honorarvertrag für eine zweisprachige Nachhilfe für hoch motivierte, angehende Zahnarzthelferinnen aus dem arabischen Raum am Oswald von Nell Breuning Berufskolleg) bei denen das KI im Vorgriff auf zukünftige Regelungen bereits unkompliziert Hilfe geleistet habe.

Ktabg. Lütkecosmann betont, dass es einen Dolmetscherpool auf Kreisebene geben müsse, auf den „ad hoc“ zugegriffen werden kann und in dem viele verschiedene Sprachen vertreten sind. Besonders ehrenamtliche Übersetzer seien häufig gefragt und in vielen Fällen sei auch eine Übersetzung per Handy möglich.

MA Dreier erläutert daraufhin genauer das geplante Konzept des KIs für den Dolmetscherpool. Es sei aktuell ein 4-Stufen-System angedacht:

  1. Stufe: geschulte, ehrenamtliche Dolmetscher für allgemeine Angelegenheiten
  2. Stufe: geschulte, ehrenamtliche Dolmetscher mit Spezialisierung für sensible Themenbereiche
  3. Honorarkräfte als Dolmetscher
  4. Hauptamtliche Dolmetscher

Die Umsetzung der ersten und zweiten Stufe sei möglichst kurzfristig geplant. Inwieweit der darüber hinausgehende Bedarf für die Umsetzung der Stufe drei und insbesondere Stufe vier zu decken sein wird hänge auch von den Rückmeldungen der o.g. weiteren Akteure ab.

 

Personeller Ausbau des KI

Danach geht MA Dreier auf die Personalsituation im KI ein (S. 5f der SV). Dem Organigramm in der Sitzungsvorlage könne entnommen werden, dass viele inhaltliche Bereiche noch nicht personell besetzt seien. Dies betreffe sowohl den sogenannten „Querschnittsbereich“ als auch den Bereich „Bildung“. Dort sei beispielsweise das Handlungsfeld der Seiteneinsteigerberatung bisher noch nicht in Angriff genommen worden. Aus diesem Grund appelliert MA Dreier an die Mitglieder des Integrationsausschusses, dem vorgeschlagenen personellen Ausbau des KIs zuzustimmen.

Ktabg. Kohaus stellt die Frage, ob die aktuell nicht besetzten inhaltlichen Bereiche lediglich noch nicht zugeteilt seien, oder ob dort auch tatsächlich Personal fehle. Nach den Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS NRW) sei auch ein weitergehender Ausbau des KIs möglich, als von der Verwaltung aktuell vorgeschlagen.

MA Dreier bestätigt, dass auch ein größerer personeller Ausbau aus Landesmitteln möglich sei, weist allerdings darauf hin, dass zusätzlich zwei sog. „Bildungskoordinatoren/Bildungskoordinatorinnen“ voraussichtlich zum 01.04.2017 im KI ihre Arbeit aufnähmen. Außerdem hätten in der zweiten Jahreshälfte 2016 und aktuell zum 01.03.2017 diverse neue Mitarbeiter_innen im KI ihren Dienst aufgenommen. Die vom Land NRW vorgesehene personelle Grundausstattung sei erst mit dem 01.03.2017 erreicht worden. Die neuen Mitarbeiter_innen benötigten Einarbeitungszeit und die endgültige Aufgabenverteilung müsse auch erst abgeschlossen werden.

Aus diesen Gründen solle zunächst nur eine zusätzliche Stelle im Querschnittsbereich besetzt werden.

Ktabg. Kohaus äußert hierfür Verständnis und erkundigt sich, ob es auch später, beispielsweise in einem Jahr, noch möglich sei, die Landesförderung voll auszuschöpfen.

MA Dreier berichtet, dass dies nicht sicher sei, da es noch keine Richtlinien, sondern lediglich ein Ankündigungsschreiben zum Ausbau der KIs gebe. Man müsse den entsprechenden Erlass abwarten.

Ktabg. Lütkecosmann gibt zu bedenken, dass es für die Kunden des KI unbefriedigend sei, wenn so viele Themenbereiche personell nicht belegt seien. Hier müsse auch mit dünner Personaldecke über Regelungen nachgedacht werden, die es ermöglichen, alle Bereiche inhaltlich abzudecken. Hier sei auch eine Kooperation, beispielsweise mit den Wohlfahrtsverbänden, sinnvoll, die zum Teil diese Themenbereiche bereits abdeckten.

MA Dreier bestätigt, dass das KI im regelmäßigen Austausch mit den Wohlfahrtsverbänden stehe, um Arbeitsteilungen abzustimmen und Doppelstrukturen zu vermeiden.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert, dass auch die Bildungskoordinatoren/Bildungskoordinatorinnen inhaltliche Bereiche abdecken werden und stellt heraus, dass es auch Bereiche gebe, die nicht so stark nachgefragt seien wie andere. Man müsse beim Ausbau des KI in Maßen vorgehen.

 

Beschulung der Neuzugewanderten

Dez. Schütt ergänzt einige Daten zur Sitzungsvorlage:

Das Landesprogramm „Fit für Mehr“ werde im Kreis Coesfeld zunächst nicht umgesetzt. Es gebe noch viele Umsetzungsfragen und Unklarheiten, weshalb die Berufskollegs in Abstimmung mit der Bezirksregierung entschieden hätten, zunächst keine „FFM-Klassen“ einzurichten.

Ktabg. Wobbe fragt nach, ob bei der Besetzung der „IFK plus Klassen“ eine Differenzierung nach Herkunftsland vorgenommen werde.

Dez. Schütt erklärt, anfangs habe es keine Differenzierung gegeben, aktuell handle es sich aber offiziell um Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und daher seien die Vorgaben der BA zu den Herkunftsländern bindend.

 

Wohnsitzauflage

MA Dreier berichtet von dem Beschluss des VG Arnsberg betreffend der sog. „Wohnsitzauflage“. In der Entscheidung wurde die pauschale Wohnsitzzuweisung des Klägers ohne Abwägung integrationsrelevanter Umstände als „Ermessenstotalausfall“ und wahrscheinlich rechtswidrig bezeichnet. (VG Arnsberg – Beschluss vom 09.02.17 9 L 5/17)

Ausschussvorsitzender Kleerbaum führt an, dass erst die Entscheidungen höherer Instanzen abgewartet werden müssten, bevor man Rückschlüsse für die Zukunft der Wohnsitzauflage ziehen könne.

 

Zuweisung von Flüchtlingen

Ktabg. Lütkecosmann bemängelt die Transparenz des Zuweisungsverfahrens für neue Asylbewerber. Er stellt die Frage, ob es eine festgelegte Zuweisungsgrenze für die einzelnen Städte und Gemeinden gebe.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert, dass die Bezirksregierung Arnsberg, welche für die Zuweisungen zuständig ist, eine Übersicht darüber haben müsse. Die Transparenz des Zuweisungsverfahrens bleibe aber ein Problem.

Ausschussvorsitzender Kleerbaum ergänzt, dass die Transparenz an der Bürokratie leide. Es sei bedauerlich, dass dies nicht besser funktioniere.

In der Folge lässt er über den ersten Tagesordnungspunkt abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig