Ausschussvorsitzender Landrat Dr. Schulze Pellengahr verliest die Niederschrift nach Formular „Anlage 16 zu § 25 Abs. 6 LWahlO“ zunächst bis einschließlich Punkt III. Er berichtet sodann wie folgt:

 

„Die Einreichungsfrist für Kreiswahlvorschläge endete am 27.03.2017 um 18.00 Uhr (§ 19 Abs. 1 LWahlG NRW). Auf diesen Termin war durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Coesfeld Nr. 15/2016 in der „Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 80 – Coesfeld II zur Landtagswahl am 14.05.2017“ hingewiesen worden.

 

Bis zum 27.03.2017, 18:00 Uhr, und damit fristgerecht sind beim Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 80 Coesfeld II 7 Kreiswahlvorschläge eingereicht worden.

 

Bei der Vorprüfung durch den Kreiswahlleiter wurden bei den Wahlvorschlägen von  SPD, CDU, GRÜNE, FDP und DIE LINKE keine Mängel festgestellt bzw. die festgestellten Mängel rechtzeitig beseitigt (§ 21 Abs. 1 LWahlG NRW).

 

Die Kreiswahlvorschläge sind vollständig ausgefüllt und von der für den Wahlkreis zuständigen Landesleitung der jeweiligen Partei unterzeichnet.

 

Zu den Wahlvorschlägen der Parteien

 

Alternative für Deutschland  (AfD) und

Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)

 

ist darauf hinzuweisen, dass sie verpflichtet waren, 100 Unterstützungsunterschriften bis zum Ende der Einreichungsfrist vorzulegen. Auf eine Einreichung der Unterstützungsunterschriften wurde nach Mitteilung der Vorschlagsträger verzichtet, da nicht die erforderliche Anzahl erreicht wurde. Darüber hinaus liegt der Wahlvorschlag der AfD in elektronischer Form vor.

 

Daher sind diese beiden Wahlvorschläge nicht zulassungsfähig und zurückzuweisen.“

 

 

Der Ausschussvorsitzende fährt fort mit Punkt IV. der Niederschrift lt. Formular.

 

Die Wahlunterlagen werden von den Beisitzern eingesehen.

 

Zu den festgestellten Mängeln der Wahlvorschläge wird die anwesende Vertrauensperson der Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“, Herr Martin Schiller, gehört. Ein Vertreter der Partei „Bündnis C – Christen für Deutschland“ ist nicht anwesend und kann somit nicht angehört werden.

 

Auf Nachfrage des Herrn Schiller erläutert der Ausschussvorsitzende, dass hier lediglich der Wahlvorschlag für den Wahlkreis 80 (Coesfeld II) zurückgewiesen werden müsse. Über den Wahlvorschlag für den Wahlkreis 79 (Coesfeld I-Borken III) entscheide der Kreiswahlausschuss des Kreises Borken am 30.03.2017. Grund für die Ablehnung des Wahlvorschlages der AfD für den Wahlkreis 79 sei nicht allein die Tatsache, dass dieser in elektronischer Form eingereicht worden sei, sondern insbesondere auch wegen komplett fehlender Unterstützungsunterschriften.

 

Beisitzer Wessels bittet nochmals um Erläuterung, ob zu wenig oder gar keine Unterstützungsunterschriften vorgelegen haben. Der Ausschussvorsitzende bestätigt, dass keine Unterstützungsunterschriften eingereicht worden seien. Es sei von der Partei darauf verzichtet worden, da eine ausreichende Anzahl an Unterstützungsunterschriften bis zum Ablauf der Frist nicht gesammelt werden konnte.

 

Beschluss:

 

Der Kreiswahlausschuss beschließt aufgrund der festgestellten Mängel, folgende Kreiswahlvorschläge zurückzuweisen:

 

  1. Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
  2. Alternative für Deutschland (AfD)

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

Beschluss:

 

Der Kreiswahlausschuss beschließt, folgende Kreiswahlvorschläge zuzulassen:

 

  1. Stegemann, Klaus, DIE LINKE,

geb. 1960 in Dülmen, Arbeiter,

Dülmen

KLAUS.STEGEMANN@DIELINKE-KREISCOESFELD.DE

 

  1. Schäfer, Sabine, FDP

geb. 1975 in Regensburg, Grundschullehrerin,

Lüdinghausen

Sabine.schaefer@fdp-coe.de

 

  1. Stinka, André, SPD

geb. 1965 in Dülmen, Landtagsabgeordneter,

Dülmen

andre.stinka@spd.de

 

  1. Panske, Dietmar, CDU

geb. 1967 in Greven, Staatl. gepr. Betriebswirt

59387 Ascheberg

dietmar.panske@cdu-ascheberg.de

 

  1. Jansen, Patrick, GRÜNE

geb. 1992 in Dülmen, Student

Dülmen

Patrick.Jansen8@gmx.de

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

Nach der Entscheidung des Kreiswahlausschusses über die Wahlvorschläge (XI. der Niederschrift) verkündet der Ausschussvorsitzende und Kreiswahlleiter gem. § 25 Abs. 5 LWahlO NRW die Entscheidung des Kreiswahlausschusses im Anschluss an die Beschlussfassung unter kurzer Angabe der Gründe, anschließend verliest er dann folgenden zulässigen Rechtsbehelf:

 

„Weist der Kreiswahlausschuss einen Wahlvorschlag zurück, so kann binnen drei Tagen nach Verkündung in der Sitzung des Kreiswahlausschusses von der Vertrauensperson des Wahlvorschlages, dem Landeswahlleiter oder dem Kreiswahlleiter Beschwerde an den Landeswahlausschuss eingelegt werden (§ 21 Abs. 4 Satz 1 LWahlG). Die Beschwerde der Vertrauensperson gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landeswahlleiter oder beim Kreiswahlleiter einzulegen (§ 26 Abs. 1 Satz 1 LWahlO).“

 

Nach Punkt XIII. (Hinweis auf Öffentlichkeit) und XIV. (Unterschriften) der Niederschrift lt. Formular weist der Ausschussvorsitzende auf die nächste Sitzung am 17.05.2017, 16:30 Uhr,  hin, in der das Wahlergebnis geprüft und festgestellt wird.