Sitzung: 17.05.2017 Kreiswahlausschuss Landtagswahl WK 80
Der Kreiswahlleiter teilt Folgendes mit:
Gemäß § 55 Abs. 1 LWahlO prüft der
Kreiswahlleiter die Wahlniederschriften aller Stimmbezirke und
Briefwahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Wenn er Bedenken
gegen eine Wahlniederschrift oder gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Wahlgeschehens in einem Stimmbezirk oder sonstige Bedenken hat, versucht er,
sie aufzuklären.
Die Wahlniederschriften aller Stimmbezirke
und Briefwahlvorstände liegen vor und wurden überprüft. Beanstandungen haben
sich nicht ergeben.
Gegenüber dem am Wahlabend bekannt gegebenen
vorläufigen Endergebnis haben sich Änderungen ergeben, die mit Ausnahme von
Änderungen im Stimmbezirk 008 der Stadt Olfen aus Übermittlungs- bzw.
Übertragungsfehlern resultieren.
Die Änderung im Stimmbezirk 8 der Stadt
Olfen geht auf eine Eintragung eines Zwischenzählungswertes in der falschen
Zeile der Niederschrift bei den Zweitstimmen zurück. Insoweit hat eine
rechnerische Korrektur durch den Kreiswahlausschuss zu erfolgen (siehe Formular
„Anlage 22 zu § 55 Abs. 5 S. 1 LWahlO).