Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die naturschutzrechtliche Befreiung für den Bau einer neuen Brücke über die Berkel zur Erschließung des neuen Baugebietes Buschenkamp im Naturschutzgebiet Berkelaue wird erteilt.


Herr Jung erklärt, dass der Beirat sich bei der Beratung dieses Tagesordnungspunktes in der letzten Sitzung vor vollendete Tatsachen gestellt gesehen habe, und bittet die Vertreter der Stadt Billerbeck um Erläuterungen.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass es sich hier um zwei Sachverhalte im Rahmen der im Regionalplan vorgegebenen Siedlungsentwicklung handele, zum einen um den geplanten Brückenneubau und zum anderen um das bereits angelegte Regenrückhaltebecken.

 

Das Planverfahren für die Brücke, so Frau Besecke weiter, sei derzeit Gegenstand der Beratungen im Rat der Stadt Billerbeck.

Dort seien bisher die möglichen Varianten diskutiert worden, ein Beschluss sei noch nicht erfolgt. Der Kreis Coesfeld sei im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung um Stellungnahme gebeten worden.

Die an der Annettestraße vorhandene Brücke weise lediglich eine Holzkonstruktion und eine sehr schmale Fahrbahn auf und habe sich daher als ungeeignet zur Erschließung des geplanten neuen Baugebiets erwiesen. Da außerdem nach der Vorgabe des Landesbetriebs Straßenbau NRW Anschlüsse an Landstraßen rechtwinklig zu erfolgen hätten, sei die Planung einer neuen Brücke wie in den Sitzungsunterlagen dargestellt erfolgt.

Bezogen auf die Alternativen weist Frau Besecke auf folgende Aspekte hin: Die Querschnitte der angrenzenden Wohnstraßen seien für die Erschließung des neuen Baugebiets nicht breit genug. Eine Erschließung über die Ackerflächen, die ohnehin eigentumsrechtlich problematisch sei, bedeute eine erhebliche Versiegelung und Zerschneidung der Flächen. Die nördlich gelegene Brücke sei zu schmal für gleichzeitigen Auto- und Radverkehr, und es müsse außerdem davon ausgegangen werden, dass eine Erschließung hier auch nicht genutzt würde, sondern der Verkehr sich dann in die Wohngebiete verlagere. Eine Verschiebung des geplanten Baugebiets schließlich lasse eine Lücke entstehen, die aber keinen echten Freiraum darstelle.

Die Fällung der Pappeln in dem zu überplanenden Bereich sei aus Gründen der Verkehrssicherheit erfolgt und habe als nicht von den Verboten betroffene Tätigkeit keiner Befreiung bedurft. Die im Landschaftsplan festgesetzte Wiederbewaldung erfolge im Wege der Sukzession, sei aber wegen des Brückenneubaus nur begrenzt möglich.

 

Herr Brüning beantragt zunächst, über die Befreiungsanträge getrennt abzustimmen.

Zu der Brückenplanung räumt er ein, dass die erfolgte Darstellung der Alternativen hilfreich gewesen sei. Allerdings seien seine Bedenken nicht ausgeräumt. So könne er die Vorgabe des rechtwinkligen Anschlusses nicht nachvollziehen. Seines Erachtens sei das Pappelwäldchen zu erhalten gewesen, das ohne eine auch hier durchaus mögliche frühzeitige Beteiligung komplett abgeholzt worden sei.

Auf die Frage von Herrn Bernsmann zu den Ausgleichsmaßnahmen erklärt Frau Besecke, dass diese nach Bilanzierung des Eingriffs in der Berkelaue selbst durchgeführt würden.

Die Vorwürfe hinsichtlich der Pappeln könne sie nicht nachvollziehen; die Fällung der 60 Jahre alten Bäume aus Gründen der Verkehrssicherung sei keine im Beirat zu diskutierende Frage.

Herr Holz stimmt dem zu; die Pappeln seien schlagreif gewesen, ihre Fällung stelle kein Problem dar.

Allerdings, so Herr Holz weiter, sei der gesamte Ablauf im Hinblick auf die Tatsache, dass hier ein FFH-Gebiet betroffen sei, nicht optimal gewesen. Die jetzt gegebenen Informationen bewertet er als positiv und ist der Auffassung, dass die gemeindliche Entwicklung hier nicht aufgehalten werden sollte. Künftig sollte aber auf eine frühere Beteiligung des Beirats hingewirkt werden.

Herr Grömping stellt klar, dass die untere Naturschutzbehörde bereits sehr früh über die Planungen informiert gewesen sei; es sei nicht Sache der Stadt Billerbeck, die Beteiligung des Beirats zu veranlassen.

Zur Fällung der Pappeln bestätigt Herr Grömping die von ihnen ausgehende Verkehrsgefährdung und ihre Schlagreife. Diese habe daher unabhängig von den weiteren Planungen der Stadt Billerbeck durchgeführt werden können.

Auf die Frage von Herrn Wilkes, ob hier nicht auch ein Ausgleich in Wald zu erfolgen habe, so dass das Forstamt einzubinden sei, antwortet Frau Besecke, dass die frühzeitige Beteiligung des Forstamts ergeben habe, dass es sich aufgrund der Größe der Fläche nicht um Wald handele; die Beseitigung der Bäume fließe aber gleichwohl in die Eingriffsbilanzierung ein.

Zur Frage des Anschlusses der Brücke verweist Herr Hein auf einen Termin mit Verkehrssicherheitsexperten des Landesbetriebs Straßenbau NRW, in dem entsprechende Empfehlungen und Auflagen ausgesprochen worden seien. Zu berücksichtigen dabei sei auch die Zufahrt zu der gegenüberliegenden Hofstelle.

Die Frage von Herrn von Hövel, ob hier aus dem Umweltbericht und der FFH-Verträglichkeitsprüfung von der Planung betroffene Arten bekannt seien, verneint Frau Besecke. Bei der Siedlungsentwicklung insgesamt sei die vorhandene Wallheckenstruktur mit Vorkommen des Feldsperlings relevant, und es seien entsprechende artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.

Herr von Hövel merkt an, dass doch FFH-Gebiete immer eine besondere Problematik aufwiesen; hier dürfe nicht mit unterschiedlichem Maß gemessen werden. Hierzu erwidert Frau Besecke, dass in diesem Fall ja bereits Straßen und Brücken vorhanden seien.

Herr Bontrup macht geltend, dass die Ausweisung des Naturschutzgebietes Berkelaue in Biller­beck positiv gesehen werde; damit dies so bleibe, müssten aber auch Veränderungen möglich sein.

Herr Grömping bestätigt, dass in der Tat ein FFH-Gebiet immer eine besondere Prüfung erfordere. Hier sei bereits in den ersten Vorgesprächen über die Planung deutlich gemacht worden, dass eine zusätzliche Artenschutzprüfung erforderlich sei. Dabei sei zu beachten, dass der Berkelabschnitt bis Coesfeld kumulierend zu betrachten sei, wobei das Fließgewässer mit seinen Fischarten den Ausweisungsgrund darstelle. Im Rahmen der Artenschutzprüfung hätten auch andere, nicht FFH-relevante Arten Berücksichtigung gefunden. Für das Brutpaar des Feldsperlings sei aufgrund dessen eine CEF-Maßnahme eingeplant worden.

Herr Hein weist abschließend darauf hin, dass mit der neuen Brücke sogar eine Verbesserung im Hinblick auf die Durchgängigkeit des Gewässers erreicht werde.

 

Herr Jung bittet die Vertreter der Stadt Billerbeck um Darstellung des zweiten Sachverhalts, bevor eine getrennte Abstimmung über die beiden Befreiungstatbestände erfolge.

 

Herr Hein führt aus, dass im Zuge der Entwicklung des Baugebiets Wüllen 2 im April 2016 der Antrag auf Einbeziehung der Berkelaue gestellt worden sei.

Das vorhandene Regenrückhaltebecken sei 1995 auch mit Blick auf zukünftige Planungen errichtet worden, es habe sich aber gezeigt, dass durch Ausspülungen die Berkel bis zu dem Rückhaltebecken zu stark beansprucht worden sei. Daher sei der Antrag überarbeitet worden, um hier eine Flutmulde herzustellen, die die Energie aufnehmen und verteilen solle. Die Ausgleichsbilanz dieser Planung sei positiv gewesen. Die Maßnahme diene dem Schutzziel der Wiedervernässung der Seggen- und Röhrichtbereiche. Aufgrund dessen sei davon ausgegangen worden, dass eine Genehmigung des Vorhabens erteilt werde.

 

Herr Jung erklärt, dass in der Sache die Bedenken zwar ausgeräumt seien, nicht aber was das Verfahren betreffe.

Auch Herr Brüning weist darauf hin, dass die Ausführungen nur die positive Seite betrachteten. Auch hier sei eine frühzeitige Beteiligung des Beirats nicht erfolgt. Es stelle sich schon die Frage, wie die Maßnahme in der Berkelaue optisch wahrzunehmen sei; die Einbauten in die Böschung stellten hier Fremdkörper dar. Außerdem sei zu erwarten, dass über den Radweg Einspülungen in die Berkel erfolgten.

Herr Hein räumt die Fehler beim Vorgehen in der Angelegenheit ein. Zz. seien durch die frisch abgeschlossene Baumaßnahme tatsächlich Fremdkörper wahrnehmbar; die Seggenbereiche seien aber beim Bau geschont worden und später werde ein einheitlicher Bereich zu sehen sein. Starkregenereignisse führten künftig zu einer Füllung der Berkelaue, und eine Erosion sei, von der mit Starkregen immer verbundenen Erosion abgesehen, nicht zu erwarten.

 

Herr Jung bedankt sich für die Ausführungen der Vertreter der Stadt Billerbeck und stellt folgende Beschlussvorschläge zur Abstimmung:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               12 Ja-Stimmen

                                                      1 Enthaltung

 

 

Beschluss:

 

Die naturschutzrechtliche Befreiung für die Inanspruchnahme einer Teilfläche des geschützen Biotops „Feuchtgrünland“ im Naturschutzgebiet Berkelaue wird erteilt.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Stimmen

                                                      2 Enthaltungen