Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die novellierten Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit werden mit Wirkung vom 01.01.2004 verabschiedet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die verlässliche Förderung aller den Förderrichtlinien entsprechenden Kinder- und Jugendfreizeiten sicherzustellen.

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Förderposition „Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ aufgrund der geänderten Landesförderung unter Beteiligung der Städte und Gemeinden und der Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit zu überarbeiten.

 

 


Vors. Sebbel macht deutlich, dass das bisherige Antragsverfahren sehr umfangreich war und durch die Novellierung der Richtlinien eine deutliche Vereinfachung des Verfahrens angestrebt wird.

 

Herr Schütt erläuterte das bisherige Antragsverfahren und unterstreicht nochmals, dass bisher ein hoher Verwaltungsaufwand notwendig war, der durch die Novellierung reduziert werden kann. Auswirkungen für den Haushaltsansatz 2004 gibt es nach Aussage von Herrn Schütt nicht.

 

Das neue Antragsverfahren wurde von Herrn Schütt vorgestellt.

 

Die Förderposition „Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ ist unter Berücksichtigung der Kürzung von Landesmittel gesondert zu überarbeiten.

 

Nach Vorschlag von Herrn Schütt könnte u.a. eine pauschalierte pro-Kopf-Förderung mit Landes-, Kreis- und Kommunalmittel vorgesehen werden.

 

In der darauffolgenden Diskussion wurde übereinstimmend festgestellt, dass das vorgestellte Verfahren grundsätzlich akzeptabel sei, längerfristig aber ein anderes Abrechnungsverfahren gefunden werden müsse.

 

Vors. Sebbel stellt abschließend fest, dass die Änderung der Richtlinien im Ausschuss grundsätzlich Zustimmung findet und als Diskussionsgrundlage für die Städte und Gemeinden dienen kann.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig