Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Billerbeck e.V. auf Förderung der Betriebskosten einer Betreuung von 5 bis 8 Kindern unter drei Jahren wird zur Kenntnis genommen.

 

Mangels entsprechender Richtlinien kann dieses Projekt derzeit nicht unterstützt werden.

 

In den derzeit laufenden Überlegungen zum Ausbau der Betreuung der unter 3jährigen Kinder ist die generelle Frage zu behandeln, ob Projekte dieser Art gefördert werden sollen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, sich beim Landesjugendamt für eine ergänzende Förderung des Projektes mit Landesmitteln analog der Regelung für eine Förderung von Gruppen nach dem GTK einzusetzen.

 


Ltd.KRD Schütt erläutert den vorliegenden Antrag. Bei der vorgesehenen Betreuungsform handele es sich um eine etwas andere Betreuungsform, als sie in den gerade beschlossenen Richtlinien zur Förderung von Spielgruppen vorgesehen sei. Der Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. Billerbeck beabsichtige, eine Gruppe von bis zu acht Kindern einzurichten. Die Richtlinien zur Förderung von Spielgruppen sähen eine Förderung ab einer Gruppenstärke von mindestens zehn Kindern vor. Ltd.KRD Schütt erläutert, dass es sinnvoll sei, zunächst die weiteren Beratungen im Unterausschuss zur Entwicklung von Richtlinien für die Betreuung der Kinder U3 abzuwarten. Bisher seien Grundlagen in Form von Richtlinien zur positiven Entscheidung über den vorliegenden Antrag nicht vorhanden.

Unabhängig davon sollte der Antrag an das Landesjugendamt weitergeleitet werden, damit von dort geprüft werden könne, ob der Einsatz von Landesmitteln in Frage kommen könne.

 

In der Folge entwickelte sich eine angeregten Diskussion über die Verwendung der im Haushaltsplan 2005 eingeplanten Mittel zur Förderung der Betreuung von Kindern U 3 in Höhe von 160.000 Euro. Ktabg. Pieper machte deutlich, dass es aus ihrer Sicht wichtig sei, eine Gleichbehandlung aller durch Richtlinien sicher zu stellen. Aus diesem Grund befürworte sie die Erstellung solcher Richtlinien. Allerdings sei ja durch die Einstellung der Mittel beabsichtigt, dass entsprechende Maßnahmen angestoßen würden. Deshalb solle überlegt werden, ob eine Förderung nicht doch schon ohne Richtlinien vorgenommen werden könnte.

 

Auch Ktabg. Neumann fordert dazu auf, mit der Förderung der unter 3-jährigen doch endlich zu beginnen. Die Mittel seien bereitgestellt und um glaubwürdig zu bleiben müsse man nun starten.

 

Auf die durch Frau Boldt-Hübner aufgeworfene Frage, ob nicht bei zwei Kindern mehr eine Finanzierung der Gruppe im Rahmen der Richtlinien für die Spielgruppen möglich sei, erläuterte Herr Ltd.KRD Schütt, dass die im Antrag beschriebene Maßnahme in der Qualität weit über die Spielgruppen hinausgehe. Der gestellte Antrag beziehe sich auf einen pädagogischen Betreuungsumfang von 30 Stunden wöchentlich.

In Hinblick auf die bereitgestellten Mitteln in Höhe von 160.000 € führte er aus, dass dies als Signal zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages und gleichzeitig als Aufforderung an die Landesregierung gedacht gewesen sei, sich zu beteiligen. Nach dem Regierungswechsel lägen noch keine neuen Vorgaben vor. Eine Gleichbehandlung aller Antragsteller sei nur über allgemeinverbindliche Regelungen möglich. Die im Haushalt 2005 bereitgestellten Mittel in Höhe von 160.000 € seien eine Ermächtigung zur Ausgabe aber keine Verpflichtung.

 

Ktabg. Willms unterstützt die Aussage, dass es gewünscht sei, Kinderbetreuung mit einem hohen Anspruch an die Qualität umzusetzen .In Hinblick auf die zur Verfügung gestellten Mittel sei es aber nicht vertretbar, diese in vollem Umfang in ein oder zwei Projekte zu investieren, so dass alle anderen nicht gefördert werden könnten.

 

Ktabg. Wilhelm teilt die Auffassung, zunächst Richtlinien für diese Art der Förderung zu erarbeiten. Es könne nicht sein, dass die vorhandenen Mittel für zwei Projekte verausgabt werden.

 

Ktabg. Neumann äußert ihre Bedenken, dass die bisher geplanten Mittel gestrichen werden könnten und richtet die Frage an Ktabg. Specker, ob die Mittel im kommenden Haushaltsjahr gleichfalls in Höhe von 160.000 € zur Verfügung gestellt werden würden.

 

Ktabg. Specker erwidert auf die Frage der Ktabg. Neumann, dass beabsichtigt sei, die Mittel in Höhe von 160.000 € auch im Haushalt 2006 einzuplanen und für die Betreuung der unter 3-jährigen zur Verfügung zu stellen.

 

Ktabg. Pieper gibt zu bedenken, dass ja nun die zwei Anträge vorliegen, darüber könne nicht hinweggesehen werden. Bevor überhaupt nichts getan wird, solle doch im Rahmen einer Projektförderung eine Förderung erfolgen.

 

Herr Appelt fordert bei der Förderung von Betreuungsmodellen für Kinder unter drei Jahren Augenmaß und erinnert an die Erfahrungen bei der Einführung der Offenen Ganztagsschulen (Betreuung mit hohem Anspruch an Qualität für 30 Kinder sollte und konnte mit 30.000 Euro realisiert werden). Eine Projektförderung in der beantragten Höhe sei ein falsches Signal. Die Entwicklung von Förderrichtlinien sei daher dringend erforderlich.

 

AL’in Dülker erinnert an den Wortlaut des Beschlussvorschlages. Das Projekt der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Billerbeck e.V. werde grundsätzlich befürwortet, wie die beabsichtigte Weitergabe an das Landesjugendamt belege. In die geplante Richtlinie solle entsprechend der Beratung im Unterausschuss auch eine Regelung zur Projektförderung einbezogen werden.

 

Frau Hellwig merkt an, dass, wenn Richtlinien bereits vorlägen, sofort über den Antrag hätte entschieden werden können. Sie äußert ihre Bitte an den Unterausschuss, möglichst zügig zu arbeiten.

 

Auf die Frage von Ktabg. Willms, wann der Unterausschuss tagen werde, erwidert Ltd.KRD Schütt, dies werde noch vor der nächsten Sitzung des JHA der Fall sein.

 

Nach Hinweisen von Ktabg. Willms und Pieper, die Öffentlichkeitsarbeit zu forcieren und den Antrag möglichst bald zur Entscheidung vorzulegen, lässt Vorsitzende Haselkamp über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                    11    Ja - Stimmen     

                                                           2    Enthaltungen