Schwarzwildproblematik

 

Beiratsvorsitzender Dr. Scheipers teilt mit, dass es nach der letzten Beiratssitzung zu einer Besprechung mit dem Leiter des Projektes“ Beratender Berufsjäger NRW“, Herrn Peter Markett, gekommen ist, in dem diese Thematik ausführlich diskutiert wurde. Da Herr Dr. Scheipers selber an dieser Sitzung nicht teilgenommen hat, berichtet Herr Lange als einer der Teilnehmer des Jagdbeirates. Herr Markett habe in dieser Besprechung ausgeführt, dass es seiner Meinung nach wichtig und zielführend sei, die Frischlinge größtmöglich zu bejagen, da nur dadurch ein Populationsanstieg wirksam vermieden werden könne. Der Abschuss von Überläufern wäre nicht zielführend, sondern würde eher hinderlich sein beim Abschuss der Frischlinge.

 

Herr Lange sieht dieses persönlich aber anders. Im Norden des Kreises Coesfeld (nördlich der BAB A43) gäbe es noch keine intakten Schwarzwildrotten mit Frischlingen, sondern hier seien es hauptsächlich einzelne vagabundierende Überläufer. Bei diesen Tieren sei eine Schonzeitaufhebung für die Zeit ab Anfang Mai geboten. Soweit es in Einzelfällen doch einmal führende Überläufer seien, könnten deren Frischlinge zu diesem Zeitpunkt bereits sicher ausgemacht werden, so dass ein Abschuss führender Überläufer vermieden werden könne.

 

Dr. Alberty bestätigt und unterstützt die Ausführung von Herrn Lange. Er verweist auf eine Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwildüberläufer in einzelnen Hegeringen des Hochsauerlandkreises.

 

Herr Paschke verweist auf die guten Erfahrungen mit der seitens Herrn Markett vorgeschlagenen Vorgehensweise im Bereich des Davert Hochwildringes. Dort habe man bei Abschussraten von 75% der Frischlinge keine Probleme mit dem Schwarzwild.

 

Dr. Alberty erwidert, man könne die Situation des Südkreises nicht mit der des Nordkreises vergleichen. Während es im Südkreis intakte Familienrotten mit entsprechend vielen Frischlingen gäbe, wäre die Situation im Nordkreis geprägt von einzelnen (Keiler-) Überläufern, die vagabundierend durch die Reviere streifen würden mit einem hohen Risikopotential gerade für die Schweinehalter, dass es zu einer Übertragung der afrikanischen Schweinepest kommen könne. Der Abschuss von Frischlingen wäre hier nicht zielführend, die Situation sei mit dem Südkreis nicht zu vergleichen.

 

Herr von Hövel führt aus, dass gerade vor dem hohen Seuchenrisiko die Unterstützung der Landwirtschaft benötigt würde, um deutlich zu machen, dass es sich hier weniger um eine Problematik der Jägerschaft handele, sondern um ein hohes Risiko der Landwirte. Er regt daher an, zu einem noch zu stellenden Antrag auf Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild eine positive Stellungnahme der Landwirtschaftskammer und des WLV einzuholen.

Herr Gorschlüter spricht die Möglichkeit eines Antrages der Jägerschaft an die Kreisverwaltung an, bei Frischlingen unter 10 - 15 kg Gewicht auf die Gebührenerhebung für die Trichinenschau zu verzichten. Herr Dr. Scheipers erwidert, dieses sei bereits seitens der Verwaltung geprüft worden. Zum Einen halte er es derzeit nicht für opportun, die Gebührensatzung zu ändern, da es ein laufendes Klageverfahren gegen diese Satzung seitens eines großen Gebührenpflichtigen gäbe, zum anderen müsse diese Entscheidung letztlich der Kreistag treffen, da es sich im Ergebnis um eine zusätzliche freiwillige Leistung des Kreises handele. Andere Kreise hätten mit solch einer Regelung auch schon schlechte Erfahrungen gemacht, da es nach lokalem Wegfall der Gebühren zu einem „Untersuchungstourismus“ in deren Bereich gekommen wäre.

 

Zum weiteren Vorgehen einigt sich der Beirat darauf, dass Herr Lange für seinen Jagdbezirk einen entsprechenden Antrag auf Schonzeitaufhebung stellen und die Verwaltung diesen Antrag dann zum Anlass nehmen wird, alle Hegeringsvorsitzenden und auch die Vertreter der Landwirtschaft zur Gesamtproblematik Schwarzwild noch einmal einzuladen. Anschließend solle der Antrag mit positiven Stellungnahmen an die oberste Jagdbehörde weitergeleitet werden.