Erlaubnis der Jagd mit Schalldämpfern

 

Herr Pröpsting regt an, der Jagdbeirat möge es unterstützen, dass die Nutzung von Schalldämpfern bei der Jagd gesetzlich zugelassen werde. Dieses diene dem Schutz des Gehörs der Jäger, das bei der dauernden Lärmbelastung des Schusses in Mitleidenschaft gezogen würde.

 

Herr v. Hövel unterstützt einen solchen Antrag. Die Jägerschaft müsse dabei gegenüber der Öffentlichkeit nur deutlich machen, dass es sich hier ausschließlich um eine Maßnahme des Gesundheitsschutzes der Jäger handele und es kein Versuch sei, die Ausübung der Jagd vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen.

 

Im Ergebnis kommt der Beirat zu dem Schluss, die rechtliche Entwicklung nach der jüngsten Landtagswahl abzuwarten und über die Thematik in einer der nächsten Sitzungen noch einmal zu sprechen.