Vorliegende Anträge für Umwandlung zur Tagestättengruppe - Sachstand

 

Dem Jugendamt liegen mehrere Anfragen zur Umwandlung von Gruppen zu Tagesstätten-gruppen vor. Begründet werden diese i.d.R. mit einem großen Bedarf an Plätzen für eine ganztätige Betreuung. Dieser kann mit den pro Einrichtung (nicht pro Gruppe!) zur Verfügung stehenden 9 bis 12 Plätzen der Übermittagbetreuung häufig nicht gedeckt werden.

Betroffen sind dabei insbesondere Einrichtungen mit drei oder vier Gruppen und Einrichtungen, deren Einzugsbereich sich vor allem auf Neubaugebiete erstreckt.

Die Nachfrage nach Übermittagbetreuung ist regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während z.B. in Nottuln trotz bestehender umfangreicher Angebote an Tagesstättengruppen eine weitere Anfrage zur Umwandlung vorliegt, wurde in Rosendahl im vergangenen Jahr in einem Kindergarten die Übermittagbetreuung mangels Nachfrage vorübergehend eingestellt.

 

Die zur Zeit vorhandenen Tagesstättenplätze und Angebote der Übermittagbetreuung können der beiliegenden Übersicht entnommen werden.

 

Nach der landesrechtlichen Vorgabe der sog. „Kostenneutralität“ ist eine Umwandlung zur Tagesstättengruppe nur dann möglich, wenn für das Land keine Mehrkosten entstehen. Da mit der Einrichtung einer Tagesstättengruppe die sog. Tagesstättenpauschale von rd. 3.300 EUR sowie häufig zusätzliche Personalstunden anfallen, ist eine Umwandlung i.d.R. nur noch möglich, wenn an anderer Stelle eine Gruppe geschlossen wird. Dieser Vorgabe trägt auch der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 30.09.2003 Rechnung. Er lautet u.a. wie folgt: „Einer Umwandlung von Regelgruppen in Tagesstättengruppen wird grundsätzlich nur noch zugestimmt, wenn an anderer Stelle dafür eine Gruppe geschlossen werden kann. Eine Umwandlung kann erst dann erfolgen, wenn eine Landesförderung durch das Landes-jugendamt erfolgt....“

 

Zum 01.08.2005 war aufgrund dieser Vorgaben nur die Umwandlung einer Gruppe zur Tagesstättengruppe möglich. Hierbei handelt es sich um eine Gruppe des Kindergartens St. Laurentius, Senden, in dem zugleich der Betrieb der 5. Gruppe eingestellt wurde. Bei der zweiten, zum 01.08.05 schließenden Gruppe handelte es sich um eine ohne Landesförderung betriebene Gruppe, so dass ein Einsatz der Schließung für den Nachweis der „Kostenneutralität“ bei der Umwandlung einer Gruppe nicht möglich war.

 

Für folgende Einrichtungen liegen (noch nicht entschiedene) Anträge zur Umwandlung zur Tagesstättengruppe vor:

-          St. Benedikt, Ascheberg-Herbern (4 Gruppen, 100 Plätze)

-          DRK Bügelkamp, Ascheberg (4 Gruppen, 100 Plätze)

-          St. Ludger, Lüdinghausen (4 Gruppen, 100 Plätze)

-          St. Elisabeth, Lüdinghausen (4 Gruppen, davon 1 Tagesstättengruppe, 95 Plätze)

-          DRK Stadtfeld, Lüdinghausen (2 Gruppen, 50 Plätze)

-          St. Urban, Senden-Ottmarsbocholt (4 Gruppen, 100 Plätze)

 

Außerdem liegen Interessenbekundungen und Anfragen weiterer Kindergärten aus Lüding-hausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen und Senden sowie mehrere Anfragen und ein Antrag zur Umwandlung zu kleinen altersgemischten Gruppen (15 Tagesstättenplätze, davon 7 bis 9 für Kinder unter drei Jahren) vor.

 

Auch wenn die Einführung der Blocköffnung von 7.00 bis 14.00 Uhr zu Entlastungen geführt hat, wird angesichts des zunehmenden Betreuungsbedarfs in der Mittagszeit bzw. ganztägig die Einrichtung weiterer, bei Bedarf auch flexibel nutzbarer Angebote der Betreuung in der Mittagszeit nicht zu umgehen sein. Angesichts des auch zu beachtenden Aspekts der Qualitätssicherung müssen dabei auf Dauer sicherlich andere Kriterien für die Umwandlung von Gruppen zu Tagesstättengruppen oder zur Schaffung weiterer Plätze der Übermittagbetreuung angelegt werden. Eine Entscheidung nur nach Kostengesichtspunkten wird nicht mehr immer erfolgen können, zumal frei werdende Kindergartenplätze verstärkt vom herein-wachsenden Jahrgang und zweijährigen Kindern in Anspruch genommen werden, so dass Gruppenschließungen auch bei rückläufigen Kinderzahlen nicht immer möglich sind/sein werden.

Hier bleibt abwarten, wie die neue Landesregierung mit diesem Problem umgehen wird. In seiner Regierungserklärung vom 13.07.2005 hat Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers Änderungen des GTK angekündigt. Außerdem will er sich demnach für den Erhalt von Gruppen und eine Nutzung durch jüngere Kinder einsetzen, wenn diese ansonsten aufgrund rückläufiger Kinderzahlen nicht mehr benötigt würden.

Dieses müsste dann auch Auswirkungen auf den Erlass zur „Kostenneutralität bei Umwandlungen“ haben.

Es wird insofern auch abzuklären sein, ob dem Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren oder dem Ausbau von Ganztagsbetreuungsmöglichkeiten für 3- bis 6jährige mehr Bedeutung beigemessen wird oder ob es gelingt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen beiden Bedarfssituationen zu finden und ein bedarfsgerechtes Angebot für alle aufzubauen.

 

Die vorliegenden Anträge für die Umwandlung zu Tagesstättengruppen wurden an das Landesjugendamt weiter geleitet, „ruhen“ dort jedoch aufgrund der derzeit durch das Kreisjugendamt nicht nachweisbaren Kostenneutralität für das Land.

 

Für den Fall, dass Gruppenschließungen zum Kindergartenjahr 06/07 erfolgen, sollen diese für Umwandlungen genutzt werden. Vorrangig ist dabei beabsichtigt, Einrichtungen Berück-sichtigung finden zu lassen, bei denen gleichzeitig eine Umwandlung zur Schwerpunkt-einrichtung angestrebt wird.

 

 

 

Beratung des Antrags der Stadt Olfen vom 31.08.2005, das Projekt „Pillefuß“ als Familienzentrum zu fördern, im Unterausschuss am 10.11.2005

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung am 29.09.2005 wurde der Antrag der Stadt Olfen vom 31.08.2005 zur Kenntnis gegeben (SV-7-0251). Eine Förderung des Projektes „Pillefuß“ ist mangels entsprechender Richtlinien noch nicht möglich. Es wurde beschlossen, in den Überlegungen zum Ausbau der Betreuung der unter 3jährigen Kinder die generelle Frage zu behandeln, ob Projekte dieser Art gefördert werden sollen.

Der Unterausschuss hat sich am 10.11.2005 mit dieser Thematik und auch speziell dem Antrag der Stadt Olfen befasst.

Nach einer Besichtigung der für das Projekt vorgesehenen Räumlichkeiten am Markt in Olfen und Austausch mit Vertretern der Stadt Olfen und den Initiatoren des Projektes zu den Aufgaben und Plänen des Projektes hat Herr Pfarrer Melchert von der evangelischen Kirchengemeinde Olfen-Seppenrade von einem Workshop des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration, an dem er als Vertreter der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege teilgenommen hat, berichtet. Thema des Workshops, bei dem auch Vertreter der Landesjugendämter anwesend waren, sei die Einrichtung von Familienzentren gewesen; mögliche Aufgaben und Organisationsstrukturen seien diskutiert worden, allerdings sei keine Aussage des Ministerium zur personellen Ausstattung oder Finanzierung der Familienzentren erfolgt.

Für Olfen kann sich Herr Pfarrer Melchert eine Zusammenarbeit von evangelischer Kirchengemeinde und Stadt Olfen, insbesondere Projekt „Pillefuß“, vorstellen. Auf diesem Wege sei dann die Einrichtung eines Familienzentrums im Sinne der sich abzeichnenden Landesvorgaben denkbar.

 

In nichtöffentlicher Sitzung wurden anschließend von der Verwaltung die derzeitige Situation der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, die derzeitigen Schritte zur Umsetzung der Anforderungen des TAGs und die angesichts fehlender Landesvorgaben und anderer Probleme zu klärenden Aspekte vorgetragen.

Die Mitglieder des Unterausschusses haben sich intensiv mit der Gesamtproblematik der Betreuung von Kindern aller Altersgruppen auseinander gesetzt. Bereiche wie Ganztagsbetreuung, Überhanggruppenfinanzierung bei kath. Trägern, Sprachförderung, Elternberatung und Familienhilfe wurden ebenso angesprochen wie die Auswirkungen der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen, finanzielle Auswirkungen und Notwendigkeiten sowie Möglichkeiten zur Betreuung jüngerer Kinder.

 

Es wurde deutlich, dass die im Haushalt 2005 als „Signal“ vorgesehenen finanziellen Mittel für die Förderung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren zur Vorstellung und Beratung erster Projekte beim Jugendamt geführt haben, aber dennoch weitere Initiativen und Vorschläge erforderlich sind, um auf Dauer ein flächendeckendes Betreuungsangebot auch für jüngere Kinder zu erreichen.

 

Um eine Vielfalt an Maßnahmen zu ermöglichen, aber dennoch auch eine vergleichbare Behandlung aller Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich zu gewährleisten, sollen auf Dauer in einer Art „Baukastensystem“ verschiedenste Bereiche gefördert werden. Als Bausteine angedacht wurden dabei folgende Bereiche:

Plätze zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren, Beratung und Vermittlung Tagespflege, Beratung in anderen Bereichen (Elternberatung, Familienhilfe,...), Sprachförderung und Spontanbetreuung

 

Der Unterausschuss hat die Verwaltung beauftragt, als Ergebnis der Beratungen zunächst einen Vorschlag für eine pauschale Förderung von Sach- und Personalkosten im Rahmen der Vermittlung und Beratung von Tagespflegepersonen und (Eltern-)Beratung sowie für eine „Anschubförderung“ bei Projekten im Rahmen der oben genannten Bausteine zu erarbeiten. Nach Auffassung des Unterausschusses sollen mit der „Anschubförderung“ Aufwendungen für die Herrichtung von Räumen, Anschaffung von Spielzeug, ... abgegolten werden. Eine Förderung von Investitionskosten soll ansonsten nicht erfolgen. Vorrangig sollen vorhandene Ressourcen (leer stehende Kindergartenräume,...) genutzt werden, um Umbau – und Einrichtungskosten möglichst gering zu halten.

Nach Erarbeitung eines Vorschlags wird dieser dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

Spielgruppenförderung im Rahmen des Ausbaus von verlässlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren

 

Nach der letzten Jugendhilfeausschusssitzung am 29.09.2005 berichteten die Westfälischen Nachrichten auf der sog. „Kreisseite“ über die geplante Förderung von Spielgruppen für Kinder unter drei Jahren.

Dieses führte dazu, dass zusätzlich zur vorliegenden Anfrage zur Spielgruppenförderung, die Anlass für die Erarbeitung der Richtlinien war, noch vor Inkrafttreten der Richtlinien (am 01.11.2005) weitere Förderanträge eingegangen sind.

 

Die vorliegenden Anträge und (konkreten) Anfragen können der beiliegenden Übersicht entnommen werden.

 

Die Richtlinien für die Spielgruppenförderung wurden nach Entscheidung des Kreistages am 26.10.2005 den 20 dem Kreisjugendamt bekannten Trägern von Spielgruppen zugeleitet. Es ist daher davon auszugehen, dass hierzu in nächster Zeit weitere Anfragen/Anträge erfolgen werden, auch wenn nach derzeitigem Kenntnisstand bislang nur wenige Gruppen die in den Richtlinien genannten Förderkriterien erfüllen.

 

Es ist vorgesehen im Jugendhilfeausschuss regelmäßig über den Sachstand zur Spielgruppenförderung zu berichten.

 

 

 

Zu TOP 5 der Jugendhilfeausschusssitzung vom 29.09.2005 (SV-7-0248)

 

Zu TOP 5 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.09.2005 (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) wird mitgeteilt, dass der in der Sitzung geänderte Beschlusstext in der Niederschrift vom 08.11.2005 nicht wiedergegeben wurde.

 

Der Beschlussvorschlag wurde bei Ziffer 1 geändert. Folgender Beschluss wurde zu Ziffer 1 gefasst (Änderungen ggü. dem Beschlussvorschlag bzw. der Niederschrift sind unterstrichen):

 

„Die Verpflichtung aus § 24 Abs. 2 bis 5 SGB VIII, ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder im Alter unter drei Jahren vorzuhalten, konnte zum 01.01.2005 nicht gewährleistet werden. Diese Verpflichtung wird möglichst vor dem 01.10.2010 erfüllt."