Sitzung: 20.06.2017 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Kreisdirektor Gilbeau teilt
Folgendes mit
„Verwahrgebühren für Kontoguthaben bei der Sparkasse
Westmünsterland
Die Sparkasse Westmünsterland hat angekündigt, mit Wirkung vom 01.07.2017 eine sogenannte Verwahrgebühr bei Kontoguthaben der Kreiskasse, die einen Betrag von 2.500.000 € überschreiten, in Höhe von 0,4 % festzusetzen.
Von dieser Verwahrgebühr sind auch die übrigen Münsterlandkreise ebenso wie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden betroffen.“