Kreisdirektor Gilbeau teilt Folgendes mit

 

„Verwahrgebühren für Kontoguthaben bei der Sparkasse Westmünsterland

 

Die Sparkasse Westmünsterland hat angekündigt, mit Wirkung vom 01.07.2017 eine sogenannte Verwahrgebühr bei Kontoguthaben der Kreiskasse, die einen Betrag von 2.500.000 € überschreiten, in Höhe von 0,4 % festzusetzen.

 

Von dieser Verwahrgebühr sind auch die übrigen Münsterlandkreise ebenso wie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden betroffen.“