Beschluss: Kenntnis genommen

MA Mohring weist darauf hin, dass mit dem APG NRW seit Ende 2014 wieder die gesetzliche Verpflichtung bestehe, eine Pflegebedarfsplanung zu erstellen. Der Kreistag habe am 29.03.2017 beschlossen, zur Priorisierung und Umsetzung der in der Planung vorgeschlagenen Maßnahmemöglichkeiten eine interkommunale Arbeitsgruppe einzurichten, die sich aus dem Kreis und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zusammensetze. Diese interkommunale Arbeitsgruppe habe zwischenzeitlich zweimal getagt. Anhand der als Anlage 1 beigefügten Powerpoint-Präsentation stellt MA Mohring die vorrangigen Maßnahmen vor und erläutert die jeweilige Bewertung durch die interkommunale Arbeitsgruppe. Zum Bereich der stationären Pflege ergänzt er, dass aktuell kreisweit gesehen eine relativ hohe Anzahl an stationären Plätzen vorhanden sei. Allerdings sei ein Ungleichgewicht gegeben. Angebotsschwerpunkte lägen in den Städten Coesfeld und Dülmen sowie in der Gemeinde Nottuln. Defizite an Plätzen seien im südlichen Kreisgebiet und besonders für die Gemeinde Senden zu verzeichnen. Es sei daher angedacht, eine voraussichtlich in Zukunft entstehende Bedarfslücke (bis zu ca. 300 Plätze im Jahr 2030) vorrangig im Südkreis zu schließen. Bezogen auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer Einrichtung sei von einer Mindestgröße von 60 bis 80 Plätzen auszugehen.

 

Im Hinblick auf solche alternativen Wohnformen, die eine konkrete Alternative für die stationäre Versorgung sein könnten, sei das Angebot mit insgesamt ca. 30 Plätzen im Kreis Coesfeld relativ gering. Hierbei handle es sich um das Haus Pia in Dülmen und zwei Wohngemeinschaften der Heilig-Geist-Stiftung in Dülmen und Dülmen-Rorup. Der Kreis Steinfurt halte z. B. in diesem Bereich insgesamt ca. 300 Plätze vor. Daher hat die interkommunale Arbeitsgruppe sich Rahmenbedingungen im Austausch zu Modellen aus der Praxis des Kreises Steinfurt erläutern lassen.

Auf die Frage des Ktabg. Lütkecosmann, ob und wie im Kreis die Möglichkeit des Mehrgenerationenwohnens vorhanden sei, antwortet MA Mohring, dass der Verwaltung ein selbstverantwortetes Mehrgenerationenwohnen im Kreis nicht bekannt sei.

Vorsitzende Schäpers fragt, ob private Anbieter, so wie z. B. aus der Gemeinde Havixbeck, die nur ca. 2 Stunden Betreuung anbieten, in den Wohnangeboten enthalten seien. MA Mohring erklärt, dass mit neuen Wohnformen sowohl niederschwellige Angebote als auch Angebote mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung gemeint sein könnten. Im Rahmen der interkommunalen Arbeitsgruppe konkret in den Blick genommen und gezählt habe man jetzt aber nur solche Angebote, die aufgrund der Betreuungsintensität eine echte Alternative für die stationäre Pflege darstellen würden. Hierin seien Angebote wie das in Havixbeck nicht enthalten.

Auf die Frage des Ktabg. Bockemühl, ab wann eine Qualitätsvereinbarung notwendig sei, teilt MA Mohring mit, dass dies im Falle eines Wohnangebotes als Ersatz für die stationäre Pflege erforderlich bzw. ratsam sei.

Ktabg. Crämer-Gembalczyk bittet um Auskunft, ob die Nachfrage nach alternativen Wohnformen oder ob ein entsprechendes Angebot nicht vorhanden sei. MA Mohring erklärt, dass die entsprechenden Angebote noch nicht vorhanden seien.

Ktabg. Hues führt aus, dass die Gemeinde Senden mit 99 bestehenden stationären Pflegeplätzen derzeit unterversorgt sei. Ihm habe das Konzept im St. Vitusstift in Olfen sehr gefallen, bei dem Personen zusammenwohnen und dann Betreuung erhalten würden, wenn sie darauf angewiesen seien. Er vertritt die Auffassung, dass Mischmodelle gefördert werden müssten.

S.B. Kleinschmidt fragt, ob die Möglichkeit bestehe, Bauplätze für Mehrgenerationenhäuser zur Verfügung zu stellen. MA Mohring erklärt, dass dies außerhalb der Zuständigkeit des Kreises liege. Es könnten hier nur Empfehlungen an die Kommunen ausgesprochen werden.

Auf Nachfrage der s. B. Kleinschmidt, ob die Möglichkeit von Zuschüssen für das Mehrgenerationenwohnen bestehe, erläutert Dez. Schütt, dass dies mit den Kommunen zu besprechen sei. Er weist darauf hin, dass sich im Rahmen des Mehrgenerationenwohnens weitere Fragen stellen würden. Was geschehe z. B. bei Auszug eines Mitbewohners. Dies müsse vertraglich geregelt sein. MA Mohring gibt ergänzend den Hinweis ggf. auf finanzielle Hilfen durch die Wohnbauförderung.

Ktabg. Bockemühl vertritt die Auffassung, dass alternative Wohnformen eine hohe Akzeptanz haben. Außerdem seien sie mit einer relativ geringen Bewohnerzahl tragbar und städtebaulich durchführbar.

Zum Übergangsmanagement vom Krankenhaus in die ambulante bzw. stationäre Pflege weist MA Mohring darauf hin, dass hier nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ verstärkt ambulante Strukturen greifen sollen. Zur Pflegeberatung führt MA Mohring aus, dass hier nach wie vor verschiedene Zuständigkeiten gegeben seien. Darüber hinaus sei zu überlegen, inwieweit künftig die Kommunen und Pflegekassen in die Pflegeberatung eingebunden werden können. Eine dezentrale Pflegeberatung sei daher in die Diskussion aufzunehmen.

MA Mohring weist darauf hin, dass eine Fortschreibung der Pflegeplanung nach dem Stichtag 31.12.2017 vorgesehen sei. Hierbei sei angedacht, ggf. bestimmte Aufgaben an Dritte zu vergeben.

Auf die Frage der Vorsitzenden Schäpers, welcher Prozentanteil an der Gesamtzahl aller alten Menschen in stationären Einrichtungen seien, teilt MA Mohring mit, dass die Frage ganz konkret schwer zu beantworten sei. Das Verhältnis der bestehenden Plätze zu der Zahl der über 80jährigen im Kreisgebiet liege bei ca. 18 % - 19 %. Zudem verweist er auf die Tabelle im Pflegebedarfsplan (Abb. 11 Seite 35), in der die Verhältnisse der Pflegeheimplätze zur Bevölkerungszahl über 65 im Kreis Coesfeld im Vergleich zu anderen Gebieten aufgeführt seien.