Sitzung: 05.09.2017 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-0873
MA Mohring weist darauf hin, dass mit dem APG NRW seit Ende 2014 wieder
die gesetzliche Verpflichtung bestehe, eine Pflegebedarfsplanung zu erstellen.
Der Kreistag habe am 29.03.2017 beschlossen, zur Priorisierung und Umsetzung
der in der Planung vorgeschlagenen Maßnahmemöglichkeiten eine interkommunale
Arbeitsgruppe einzurichten, die sich aus dem Kreis und den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden zusammensetze. Diese interkommunale Arbeitsgruppe habe
zwischenzeitlich zweimal getagt. Anhand der als Anlage 1 beigefügten Powerpoint-Präsentation stellt MA Mohring
die vorrangigen Maßnahmen vor und erläutert die jeweilige Bewertung durch die
interkommunale Arbeitsgruppe. Zum Bereich der stationären Pflege ergänzt er,
dass aktuell kreisweit gesehen eine relativ hohe Anzahl an stationären Plätzen
vorhanden sei. Allerdings sei ein Ungleichgewicht gegeben. Angebotsschwerpunkte
lägen in den Städten Coesfeld und Dülmen sowie in der Gemeinde Nottuln.
Defizite an Plätzen seien im südlichen Kreisgebiet und besonders für die
Gemeinde Senden zu verzeichnen. Es sei daher angedacht, eine voraussichtlich in
Zukunft entstehende Bedarfslücke (bis zu ca. 300 Plätze im Jahr 2030) vorrangig
im Südkreis zu schließen. Bezogen auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer
Einrichtung sei von einer Mindestgröße von 60 bis 80 Plätzen auszugehen.
Im Hinblick auf solche alternativen Wohnformen, die eine konkrete
Alternative für die stationäre Versorgung sein könnten, sei das Angebot mit
insgesamt ca. 30 Plätzen im Kreis Coesfeld relativ gering. Hierbei handle es
sich um das Haus Pia in Dülmen und zwei Wohngemeinschaften der Heilig-Geist-Stiftung
in Dülmen und Dülmen-Rorup. Der Kreis Steinfurt halte z. B. in diesem Bereich
insgesamt ca. 300 Plätze vor. Daher hat die interkommunale Arbeitsgruppe sich
Rahmenbedingungen im Austausch zu Modellen aus der Praxis des Kreises Steinfurt
erläutern lassen.
Auf die Frage des Ktabg. Lütkecosmann, ob und wie im Kreis die
Möglichkeit des Mehrgenerationenwohnens vorhanden sei, antwortet MA Mohring,
dass der Verwaltung ein selbstverantwortetes Mehrgenerationenwohnen im Kreis
nicht bekannt sei.
Vorsitzende Schäpers fragt, ob private Anbieter, so wie z. B. aus der
Gemeinde Havixbeck, die nur ca. 2 Stunden Betreuung anbieten, in den
Wohnangeboten enthalten seien. MA Mohring erklärt, dass mit neuen Wohnformen
sowohl niederschwellige Angebote als auch Angebote mit
Rund-um-die-Uhr-Betreuung gemeint sein könnten. Im Rahmen der interkommunalen
Arbeitsgruppe konkret in den Blick genommen und gezählt habe man jetzt aber nur
solche Angebote, die aufgrund der Betreuungsintensität eine echte Alternative
für die stationäre Pflege darstellen würden. Hierin seien Angebote wie das in
Havixbeck nicht enthalten.
Auf die Frage des Ktabg. Bockemühl, ab wann eine Qualitätsvereinbarung
notwendig sei, teilt MA Mohring mit, dass dies im Falle eines Wohnangebotes als
Ersatz für die stationäre Pflege erforderlich bzw. ratsam sei.
Ktabg. Crämer-Gembalczyk bittet um Auskunft, ob die Nachfrage nach
alternativen Wohnformen oder ob ein entsprechendes Angebot nicht vorhanden sei.
MA Mohring erklärt, dass die entsprechenden Angebote noch nicht vorhanden
seien.
Ktabg. Hues führt aus, dass die Gemeinde Senden mit 99 bestehenden
stationären Pflegeplätzen derzeit unterversorgt sei. Ihm habe das Konzept im
St. Vitusstift in Olfen sehr gefallen, bei dem Personen zusammenwohnen und dann
Betreuung erhalten würden, wenn sie darauf angewiesen seien. Er vertritt die Auffassung,
dass Mischmodelle gefördert werden müssten.
S.B. Kleinschmidt fragt, ob die Möglichkeit bestehe, Bauplätze für
Mehrgenerationenhäuser zur Verfügung zu stellen. MA Mohring erklärt, dass dies
außerhalb der Zuständigkeit des Kreises liege. Es könnten hier nur Empfehlungen
an die Kommunen ausgesprochen werden.
Auf Nachfrage der s. B. Kleinschmidt, ob die Möglichkeit von Zuschüssen
für das Mehrgenerationenwohnen bestehe, erläutert Dez. Schütt, dass dies mit
den Kommunen zu besprechen sei. Er weist darauf hin, dass sich im Rahmen des
Mehrgenerationenwohnens weitere Fragen stellen würden. Was geschehe z. B. bei
Auszug eines Mitbewohners. Dies müsse vertraglich geregelt sein. MA Mohring
gibt ergänzend den Hinweis ggf. auf finanzielle Hilfen durch die
Wohnbauförderung.
Ktabg. Bockemühl vertritt die Auffassung, dass alternative Wohnformen
eine hohe Akzeptanz haben. Außerdem seien sie mit einer relativ geringen
Bewohnerzahl tragbar und städtebaulich durchführbar.
Zum Übergangsmanagement vom Krankenhaus in die ambulante bzw. stationäre
Pflege weist MA Mohring darauf hin, dass hier nach dem Grundsatz „ambulant vor
stationär“ verstärkt ambulante Strukturen greifen sollen. Zur Pflegeberatung
führt MA Mohring aus, dass hier nach wie vor verschiedene Zuständigkeiten
gegeben seien. Darüber hinaus sei zu überlegen, inwieweit künftig die Kommunen
und Pflegekassen in die Pflegeberatung eingebunden werden können. Eine
dezentrale Pflegeberatung sei daher in die Diskussion aufzunehmen.
MA Mohring weist darauf hin, dass eine Fortschreibung der Pflegeplanung
nach dem Stichtag 31.12.2017 vorgesehen sei. Hierbei sei angedacht, ggf.
bestimmte Aufgaben an Dritte zu vergeben.
Auf die Frage der Vorsitzenden Schäpers, welcher Prozentanteil an der
Gesamtzahl aller alten Menschen in stationären Einrichtungen seien, teilt MA
Mohring mit, dass die Frage ganz konkret schwer zu beantworten sei. Das
Verhältnis der bestehenden Plätze zu der Zahl der über 80jährigen im
Kreisgebiet liege bei ca. 18 % - 19 %. Zudem verweist er auf die Tabelle im
Pflegebedarfsplan (Abb. 11 Seite 35), in der die Verhältnisse der
Pflegeheimplätze zur Bevölkerungszahl über 65 im Kreis Coesfeld im Vergleich zu
anderen Gebieten aufgeführt seien.