Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von dem Verbot zu, in dem geschützten Landschaftsbestandteil 2.4.28 „Alte Fahrt des Dortmund-Ems-Kanals südlich der Umgehungsstraße (B 235) von Olfen“ des Landschaftsplans Olfen-Seppenrade bauliche Anlagen zu errichten und Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen oder Sprengungen sowie sonstige Veränderungen des Bodenreliefs vorzunehmen.

 


Auf die Bitte von Herrn Holz erläutert Herr Grömping anhand von Bildern und Karten die im Rahmen der Flurbereinigung Olfen vorgesehene Errichtung eines Dammbauwerks durch die als Landschaftsbestandteil geschützte Alte Fahrt. Da die Flurbereinigung eine positive Bilanz aufweise, sei dieser Eingriff damit ebenfalls ausgeglichen.

Herr Brüning möchte wissen, ob es nicht eine Möglichkeit gebe, trotz der rechnerischen Kompensation zusätzlich noch einen sichtbaren Ausgleich für die mit dem Eingriff verbundenen Baumfällungen zu fordern. Weiter sei zweifelhaft, ob der Durchlass mit einer Breite von 1,70 m auch dem Amphibienschutz gerecht werde. Schließlich sei angesichts der vorhandenen Querungen zu hinterfragen, ob nicht eine davon dann überflüssig sei.

Herr Holz weist darauf hin, dass das Vorhaben planfestgestellt sei. Auch aus ökologischer Sicht sei es sinnvoll, hier eine Querungsmöglichkeit zu schaffen, die vorrangig dem landwirtschaftlichen Schwerlastverkehr diene. Für diesen sei die nördlich bestehende Brücke auch mit Blick auf den dortigen Erholungsverkehr ungeeignet, und es seien große Umwege zu fahren.

Zum Amphibienschutz, so Herr Holz weiter, bestehe die Möglichkeit, eine entsprechende Anregung weiterzugeben. Herr Maasmann ergänzt, dass auch die Planung der B67n in dieser Hinsicht an mehreren Stellen überarbeitet worden sei. Herr Grömping gibt zu bedenken, dass der Durchlass für ein gekammertes Gewässers bereits ausreichend dimensioniert sei.

Herr Bontrup macht geltend, dass der Ausgleich im Rahmen der Flurbereinigung nicht anzuzweifeln sei. Auch unter sozialen Aspekten sei die Querungsmöglichkeit nur zu begrüßen.

Herr Jung verweist auf die im Rahmen der Bereisung im Mai 2014 gegebenen Informationen zur ökologischen Bilanz der Flurbereinigung. Insgesamt habe Einigkeit darüber bestanden, dass es sich um eine zurückhaltende Planung handele.

Zu der Anregung von Herrn Brüning, sich die abgeschlossene Flurbereinigung im Rahmen einer Bereisung anzusehen, sagt Herr Grömping zu, mit der Flurbereinigungsbehörde Kontakt aufzunehmen. Herr Holz ergänzt, dass für das Frühjahr 2018 ohnehin eine Bereisung der Bereiche an der Lippe angedacht sei.

 

Herr Holz stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig