Herr Holz bittet die Verwaltung um Ausführungen zu der Frage, welche Folgen die gesetzliche Neuregelung für den Kreis Coesfeld habe.

Herr Grömping weist darauf hin, dass im November 2016 das neue Landesnaturschutzgesetz in Kraft getreten sei. Die darin enthaltenen und gegenüber dem Landschaftsgesetz geänderten Regelungen zum Reiten im Wald träten erst zum 01.01.2018 in Kraft, um den Kreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit zu geben, die Notwendigkeit zusätzlicher Regelungen in ihrem Gebiet zu prüfen und diese ggf. zu erlassen.

Das Landschaftsgesetz habe beim Reiten im Wald eine grundsätzliche Beschränkung auf die als Reitwege gekennzeichneten privaten Straßen und Wege vorgesehen, die durch die Freistellungsverordnung des Kreises Coesfeld aufgehoben worden sei, so dass auf allen Straßen und Wegen im Wald geritten werden dürfe. Hiervon wiederum seien 22 Waldgebiete ausgenommen worden, in denen das Reiten nur auf den gekennzeichneten Reitwegen erlaubt sei. Von diesen Gebieten seien 12 komplett und 5 teilweise als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Reitregelung nach dem Landesnaturschutzgesetz, so Herr Grömping weiter, trete die Verordnung des Kreises Coesfeld außer Kraft. Die gesetzliche Regelung erlaube ab Januar 2018 das Reiten im Wald auf allen privaten Straßen und Fahrwegen; letztere würden als befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege definiert.

Herr Grömping erklärt, dass seitens der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld zz. keine Notwendigkeit für eigene erweiternde oder einschränkende Regelungen gesehen werde. Dies sei im Münsterland aber nicht einheitlich der Fall.

Für weitere Überlegungen solle vom Beirat ein Meinungsbild eingeholt werden.

 

Herr Holz weist zunächst darauf hin, dass die neue Landesregierung eine Überarbeitung des Landesnaturschutzgesetzes beabsichtige. Ob und ggf. inwieweit hiervon auch die Reitregelung betroffen sein werde, bleibe abzuwarten.

 

Herr Brüning möchte wissen, ob aufgrund der bei der unteren Naturschutzbehörde eingehenden Beschwerden und Meldungen Konfliktpotential gesehen werde.

Hierzu teilt Herr Grömping mit, dass massive Konflikte nicht beständen. Es gebe wenige telefonische Beschwerden, die sich oftmals aber auf das Führen von Reitkennzeichnen bezögen.

Problematisch sei die Freitzeitnutzung z. B. in den Baumbergen insgesamt; dabei ständen eher Mountainbiker und andere Geländesportler im Fokus.

Herr Grömping weist darauf hin, dass nach der Straßenverkehrsordnung beschilderte Reitwege ausschließlich für die Nutzung durch Reiter zugelassen seien. Die anders beschilderten Wege der Reitrouten, u. a. der Münsterlandreitroute, die insgesamt über 400 km ausmachten, würden durch Reiter mitbenutzt.

Auf die Nachfrage von Herrn Brüning, inwieweit durch das Reiten Schäden an privaten Wegen aufträten, erklärt Herr Grömping, dass es in den letzten 25 Jahren keinen Antrag auf Beseitigung von Reitschäden aus Mitteln der Reitabgabe gegeben habe.

Herr von Hövel fragt nach der Zahl der Reitkennzeichen. Herr Grömping gibt Auskunft, dass durch eine gezielte Kampagne in den vergangenen Jahren die Zahl von unter 100 auf über 1.000 ausgegebene Reitkennzeichen gestiegen sei. Geschätzt mache dies aber nur ein Viertel der Reiter aus.

Auf die Frage von Herrn Wilkes, wie es sich mit ausgewiesenen Wanderwegen verhalte, die bisher nicht beritten werden dürften, stellt Herr Grömping klar, dass eine Kennzeichnung als Wanderweg nach dem neuem Recht nicht mehr relevant sei; unabhängig davon dürfe auf allen Fahrwegen geritten werden.

Herr Wilkes regt an, für Bereiche mit starker Erholungsnutzung wie den Wildpark in Dülmen angesichts immer wieder auftretender gefährlicher Situationen ein Reitverbot vorzusehen.

 

Herr Brüning spricht die Vertreter der Reiterverbände an und fragt diese nach ihrer Einschätzung.

Herr Müller vom Verband der Freizeitreiter sieht kaum Konflikte. Trotz Freistellung sei in den betroffenen Gebieten kein erhebliches Reitaufkommen festzustellen, die mit der Begegnung zwischen Reitern und Wanderern verbundenen Gefahren seien als gering anzusehen. Durch die gesetzliche Neuregelung, die das Reiten auf Fahrwegen ermögliche, gebe es in den Freistellungsgebieten sogar Einschränkungen gegenüber vorher.

Herr Zobel vom Kreisreiterverband stellt aus Sicht des Reitsports klar, dass dort der Wunsch, im Wald zu reiten, nur gering ausgeprägt sei. Mit der Freigabe des Reitens sei eine Verteilung der Belastung und eine Vereinfachung der Regelungen verbunden.

Herr Holz bestätigt, dass Probleme nicht die organisierten Reiter verursachten, sondern im Umfeld von Reiterhöfen durch Gelegenheitsreiter aufträten.

 

Herr von Hövel hält es für erforderlich, die einzelnen bisher von der Freistellung ausgenommenen Gebiete näher zu betrachten und ggf. eine Erweiterung in Betracht zu ziehen.

Hierüber besteht auf Nachfrage von Herrn Holz Einvernehmen im Beirat.

Herr Wilkes möchte Erholungsschwerpunkte einbezogen wissen und bittet die Gemeinden zu beteiligen.

Herr Grömping stellt klar, dass eine eigene Reitregelung das Einvernehmen mit der Forstbehörde und die Anhörung der Gemeinden, der Reiter- und der Waldbesitzerverbände vor­aussetze.