Sitzung: 12.09.2017 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0865
Vorsitzender Dr. Wenning erläutert, dass in einer der vorherigen
Sitzungsperioden zwar bereits über die Finanzierungsmodalitäten abgestimmt
wurde, aufgrund der neuen Gebietsabgrenzungen jedoch formal eine erneute
Beschlussfassung zu erfolgen habe.
Dezernent Dr. Scheipers verweist auf den Beschlussvorschlag und ergänzt,
dass dieser textlich geändert werden müsse und auf Bitten des Trägervereins
konkreter gefasst werden solle. Das Ministerium lege Wert darauf, dass der
Naturpark in den erweiterten Grenzen von allen Belegenheitskommunen bzw.
–kreisen mitgetragen werde. Anstelle der
Formulierung „der Kreis begrüßt“ sei es daher notwendig, dass, wie in den in
anderen Kreisen sowie in kreisangehörigen Kommunen gefassten Beschlüssen zu den
neuen Abgrenzungen, festgehalten werde, dass „der Kreis beschließt“.
Der Ausschuss stimmt daher über den entsprechend geänderten
Beschlussvorschlag ab.
Beschluss:
Der Kreis Coesfeld beschließt die neuen
Abgrenzungen des Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland und stellt bis zur
Neugestaltung der Finanzierungsanteile in 2019 jährlich Mittel für die
Marketingabgabe in Höhe von 7.270 € zur Verfügung
Die Finanzierungsvereinbarung mit den
Städten Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen, Olfen und der Gemeinde Nottuln und dem
Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland wird zur Kenntnis genommen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig